Gegen drohende Versetzung wehren

Begonnen von Magnus84, 28.11.2019 18:04

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Spid

Du meinst SGB III. Die Norm ist völlig unbeachtlich, siehe BAG Urteil v. 17.08.2011 - 10 AZR 202/10.

Du hast eine Versetzungsklausel, die einzig und allein einen betrieblichen/dienstlichen Grund als Voraussetzung hat. Der AG darf lediglich nicht unbillig handeln. Dafür liegen keine Anhaltspunkte vor. Wenn man nicht versetzt werden will, unterschreibt man so etwas nicht, sondern schließt es aus. Dafür verhandelt man Arbeitsverträge.

Magnus84

Ja hin und zurück also 1,25h+1,25h =2,5h

Magnus84

Hintergrund ist das mein Chef mich Mobbt und die mir unterstellten Kollegen gegen mich aufhetzt.

Er versucht das ich an eine andere Dienstelle versetzt werden soll und er einen neuen Mitarbeiter einstellen kann.

Spid

Erfahrungsgemäß sind Handlungen, die AN als ,,Mobbing" schildern, häufig nicht zu beanstandende Verhaltensweisen, die den Betroffenen lediglich benachteiligen oder ihm unangenehm sind. Wenn das Vertrauen der Untergebenen in einen Vorgesetzten erschüttert ist, kommt grundsätzlich auch eine Kündigung in Betracht. Eine Versetzung stellt da das mildere Mittel zur Beseitigung der Störung dar. Eine solche wäre betrieblich begründet und grundsätzlich nicht zu beanstanden.

Lars73

SGB II gilt nur für Empfänger von Leistung nach SGB II. Für andere Regelungen ist es nicht anwendbar.

The Witch

Wie Spid bereits mitteilte, handelt es sich um das SGB III (nicht II) - und nicht einmal diese Zeit ist in Stein gemeißelt, sondern kann durchaus überschritten werden.

Für den Fall hier ist das aber eh unerheblich, die Zumutbarkeit betrifft die Tätigkeit und nicht die Pendelzeit. Es gibt immerhin eine nicht unerhebliche Anzahl von Arbeitnehmern, die im Rahmen von doppelter Haushaltsführung tätig sind.

Lars73

Man darf nicht als Mobbing jemanden versetzen. Aber wenn es Konflikte gibt darf man den Konflikt ggf. mit Versetzung lösen.

Es kommt also auf den Grund der Versetzung an und ggf. auf die Auswahlentscheidung wer versetzt wird.

WasDennNun

Zitat von: Magnus84 am 29.11.2019 19:39
Hintergrund ist das mein Chef mich Mobbt und die mir unterstellten Kollegen gegen mich aufhetzt.
Was sagt denn der Vorgesetzt des Chefs dazu? BR/PR mal darauf hingewiesen? Mobbing kann ja durchaus strafbare Handlungen beinhalten.

Magnus84

Sein Vorgesetzter deckt diesen und dessen Machenschaften.

Gibt es denn eine andere Möglichkeit wie ich mich gegen diesen wehren kann?

Oder was heißt zumutbar?
Muss diese gleichwertig sein, bin Vorarbeiter und leite 6 Angestellte, kann ich auch zum Hausmeister degradiert werden?

Lars73

Ohne Details kann man dies nicht einschätzen. Was sagt der Personalrat?

Grundsätzlich muss eine andere Tätigkeit der Entgeltgruppe entsprechen.

Spid

Da nicht ersichtlich ist, inwiefern überhaupt Fehlverhalten Deines Vorgesetzten überhaupt in Betracht käme, gibt es auch nichts, mit dem Du Dich gegen dessen rechtmäßiges Tun "wehren" könntest. Wenn es Dir nicht paßt, steht Dir jedoch die Kündigung offen.

Zumutbar ist eine Tätigkeit der gleichen Entgeltgruppe.

Magnus84

Zitat von: Spid am 01.12.2019 12:12

Zumutbar ist eine Tätigkeit der gleichen Entgeltgruppe.

Sehr gut, das wäre ja dann schon mal eine große Hürde für meinen AG.

Wie sieht es mit der Fahrzeit aus, gibt es da keine Obergrenze?
In wie weit werden Pflegebedürftige Personen mit berücksichtigt?

Spid

Zitat von: Magnus84 am 01.12.2019 14:09
Wie sieht es mit der Fahrzeit aus, gibt es da keine Obergrenze?

Nein, warum auch? Es zwingt Dich ja niemand, dort wohnen zu bleiben. Du könntest ja auch umziehen.

Zitat
In wie weit werden Pflegebedürftige Personen mit berücksichtigt?

Nur dann, wenn mehrere gleichartige AN für die Versetzung in Betracht kämen - und auch nur in dem Sinne, als daß der AG dies in seiner Ermessensentscheidung würdigen müßte.

Lars73

Wir schon mehrfach geschildert gibt es dort keine Obergrenze bei der Entfernung. Bonn nach Berlin und auch umgekeht hat der Bund schon oft gemacht. Es kommt auf den Grund für die Versetzung an und auf die Alternativen.

Magnus84

Was wären denn Gründe die nichtig währen?