Arbeitsvermittlung akademische Berufe ins Jobcenter

Begonnen von Kimonbo, 09.12.2019 08:32

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Kimonbo

Hallo zusammen,
weiß das jemand: ich bin Arbeitsvermittler für akademische Berufe (BA Vertrag unbefristet, TE4, Entwicklungsstufe 4 mit der Funktionsstufe 2). Was passiert nun mit meiner Funktionsstufe, wenn ich als Vermittler ins Jobcenter wechsle? Bleibt die 2 bestehen oder wird mir nur die 1 zugeschrieben.
Lieben Gruß

Paschulke

Hallo

Das kommt darauf an, welche Tätigkeit Sie im JC ausüben.

Werden Sie dort ebenfalls im akadem. Bereich eingesetzt, behalten Sie die 2. Funktionsstufe. Vermittlen Sie im regulären AV-Bereich erhalten Sie lediglich die Funktionsstufe 1 / allgem. Beraterzulage.

Und das Ganze ist unabhäging ob befristet oder unbefristet oder in welcher Entwicklungsstufe man feststeckt.

Funktionsstufe 1:
- allgemeine Vermittlung in der AV  U25/Ü25

Funktionsstufe 2:
- Vermittlung im akadem. Bereich der AV
- Vermittlung im Rehabereich der AV
- Tätigkeit als Fallmanager / FM
- Stellv. TL in der AV
- Zulage IT-Fachbetreuung / Verbis

- Leistungssachbearbeiter (öhm...das ist aber ein anderes Thema...)

Kimonbo

Herzlichen Dank für die Antwort!
Besten Gruß