Wechsel vom TV-L in den TVöD - Eingruppierung

Begonnen von HSVOstfriese, 20.02.2020 07:50

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

HSVOstfriese

Moin Moin,
wenn ich vom Land, also dem Bereich TV-L, zu einer Kommune wechseln möchte, wie verhält es sich da bei der Eingruppierung, wenn ich seit Mai 2018 E9 (jetzt E9b) Stufe 5 TV-L bekomme und die Stelle mit E9c TVöD ausgeschrieben ist? Es sind im Grunde genommen ja "die gleichen Entgeltgruppen" wenn man es so betrachtet. Die E9c gibt es im Bereich TV-L ja nicht. Also einfache Frage, würde man dort E9c Stufe 5 bekommen?

Kaiser80

Möglich ist leider die richtige Antwort, vgl §16 TVÖD

Spid

Anspruch besteht lediglich auf die Berücksichtigung einschlägiger Berufserfahrung von mindestens einem bzw. drei Jahren und somit auf Zuordnung zu Stufe 2 bzw. 3. Einschlägige Berufserfahrung ist eine solche, bei der die bisherige Tätigkeit nahezu unverändert fortgeführt wird.

Lars73

Das ist Verhandlungssache.
Anspruch besteht ggf. auf Stufe 3 (soweit mindestens 3 Jahre einschlägige Berufserfahrung). Sonst nur Anspruch auf Stufe 1. Ggf. könnte die Stufe übernommen werden. Möglich ist auch Anerkennung von förderlicher Berufserfahrung.
Stufe unbedingt vor Vertragsabschluss klären und verbindlich festschreiben.

HSVOstfriese

Danke für die schnellen Antworten. Die haben schon sehr geholfen  :)

Kaiser80

Es ist in der Praxis ja auch nicht ganz unüblich dass sich die Parteien auf §16 Abs. 2a  i.V.m. §34 berufen und die Stufenlaufzeiten (mind. teilweise) anrechnen. Wir machen das bei "ÖD-Wechslern" quasi pauschal

Spid

Was dann aber eine übertarifliche Lösung wäre. Tariflich kann nur die erworbene Stufe ganz oder teilweise berücksichtigt werden, hier also Stufe 5 oder eine niedrigere Stufe mit beliebiger Stufenlaufzeit. Die Stufenlaufzeit in Stufe 5 ist weder eine erworbene Stufe noch ein Teil davon.

Kaiser80

War sprachlich unsauber. Ich meinte Stufe, nicht die Laufzeit in selbiger.

WasDennNun

Zitat von: HSVOstfriese in 20.02.2020 08:03
Danke für die schnellen Antworten. Die haben schon sehr geholfen  :)
Das muss man vor Vertragsabschluss klären, hinterher ist essig.

Texter

Zitat von: Kaiser80 in 20.02.2020 08:19
War sprachlich unsauber. Ich meinte Stufe, nicht die Laufzeit in selbiger.

Wobei das in der kommunalen Praxis tatsächlich die (übertarifliche) Regel sein dürfte.

BAT

Interessant. Wurde auch schon mal bei irgendjemand zudem ein Besitzstand übernommen, wie z. B. beim Krankengeldzuschuss?