Stellenbeschreibung Personalsachbearbeiter

Begonnen von Ole, 02.03.2020 11:01

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Ole

Hallo,

ist die Stellenbeschreibung für einen Personalsachbearbeiter so ausreichend und liegt die Bewertung hier mindestens bei einer EG 9b TVÖD?

Personalsachbearbeitung
     Bearbeitung der gesamten personal- und Vertragsangelegenheiten für ca. 100
     Beschäftigte im Angestellten- und Beamtenverhältnis sowie auch für Auszubildende
     inklusive rechtliche und organisatorische Bearbeitung im Falle von Einstellungen
     über die weitere Bearbeitung laufender personal- und arbeitsvertraglichen
     Angelegenheiten bis hin zur Bearbeitung der Personalsachen bei
     Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
     Insbesondere die Bearbeitung der Einzelpersonalangelegenheiten zur:
   Führung der Personalakten
   unterschriftsreife Erstellung von Arbeitsverträgen, vertraglichen Änderungen und Nebenabreden
   Beendigung von Dienst- und Beschäftigungsverhältnissen – Erstellung von Aufhebungsverträgen sowie Erstellung und Ausarbeitung von (ordentlichen und außerordentlichen) Kündigungen und Abmahnungen
   laufende personalrechtliche Betreuung aller Beschäftigten inkl. geringfügig Beschäftigte
   Höher/Herabgruppierungen – Umsetzung der Tarifautomatik sowie Prüfung und Umsetzung der Eingruppierung anhand von aktuellen Stellenbeschreibungen inkl. Stellenbewertung
   Überwachung des Stufenaufstiegs nach TVÖD sowie Zuordnung zu Erfahrungsstufen – Prüfung anhand vorhandener Unterlagen sowie Ermessensentscheidung gemäß TVÖD-VKA
   Bearbeitung von Teilzeitanträgen und Beurlaubungen (Sonderurlaub, Bildungsurlaub, u.a.)
   Führung der Urlaubskartei, Krankheitskartei, Überwachung der Arbeitszeit
   Maßnahmen der Entgeltumwandlungen
   Regelung zur Altersteilzeit – Verträge abändern, ggf. anpassen
   Durchführung von gesetzlichen Schutzvorschriften (Mutterschutzgesetz, Jugendschutzgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz u.a.)
   Berechnung der Dienstzeiten (BDA), Berechnung der Beschäftigungszeiten
   Erstellung von Bescheinigungen
   Erstellen von diversen Personalstatistiken und -auswertungen
   Überwachung des Fortbildungsbudgets, Aufstellen von Ausbildungsplänen für Lehrlinge, Erstellung der Verträge von Praktikanten, Betreuung der BFD´ler hinsichtlich verwaltungsrechtlicher Vorgänge (Urlaub, Krankheit, Fortbildung)
   Überwachung der Probezeiten – Vorbereitung des Feedbackgesprächs und Weiterleitung an den Fachvorgesetzten
   Erstellung der Unterlagen für die Mitwirkung der Personalvertretung
   Erstellen von Arbeitszeugnissen nach Zuarbeit aus den jeweiligen Fachbereichen
   Bestellung zu besonderen Funktionen
   Disziplinarmaßnahmen, Abmahnungen
   Bearbeitung von Pfändungsvorgängen
   Rückkehrgespräche im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements – Einladungen schreiben, Gespräche führen, Maßnahmen einleiten
   Bearbeitung von Angelegenheiten nach SGB IX-Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
   Korrespondenz mit Mitarbeitern
   Betreuung externer Prüfungen (Finanzamt, Rentenversicherung, etc.)
   Weiterentwicklung und Optimierung einzelner Prozesse (z.B. Gesundheitsmanagement, Mitarbeitergespräche, etc)

Lars73

Ausreichend wofür?

Für die Eingruppierung spielen die Zeitanteile der zu bildenden Arbeitsvorgänge eine Rolle.

Ole

Personalsachbearbeitung insgesamt 70 %

Ich würde das alles zu einem großen Punkt Personalsachbearbeitung zählen!? :o

Spid

Nein, da erkenne ich durchaus mehrere Arbeitsvorgänge.

Ole

Aber man kann doch sagen, dass alles irgendwie doch zusammen gehört?! Ohne Einstellung keine Stufenzuordnung, Kündigung, etc.

Gut Betreuung von Praktikanten und BFD`ler könnte man extra benennnen

Lars73

@Ole
Das entspricht aber nicht der Rechtsprechung zur Bildung von Arbeitsvorgängen.

Du bist hoffentlich nicht für Eingruppierung zuständig?

2strong

Zitat von: Ole in 02.03.2020 11:01
Hallo,

ist die Stellenbeschreibung für einen Personalsachbearbeiter so ausreichend und liegt die Bewertung hier mindestens bei einer EG 9b TVÖD?

Personalsachbearbeitung
     Bearbeitung der gesamten personal- und Vertragsangelegenheiten für ca. 100
     Beschäftigte im Angestellten- und Beamtenverhältnis sowie auch für Auszubildende
     inklusive rechtliche und organisatorische Bearbeitung im Falle von Einstellungen
     über die weitere Bearbeitung laufender personal- und arbeitsvertraglichen
     Angelegenheiten bis hin zur Bearbeitung der Personalsachen bei
     Beendigung von Arbeitsverhältnissen.
     Insbesondere die Bearbeitung der Einzelpersonalangelegenheiten zur:
   Führung der Personalakten
   unterschriftsreife Erstellung von Arbeitsverträgen, vertraglichen Änderungen und Nebenabreden
   Beendigung von Dienst- und Beschäftigungsverhältnissen – Erstellung von Aufhebungsverträgen sowie Erstellung und Ausarbeitung von (ordentlichen und außerordentlichen) Kündigungen und Abmahnungen
   laufende personalrechtliche Betreuung aller Beschäftigten inkl. geringfügig Beschäftigte
   Höher/Herabgruppierungen – Umsetzung der Tarifautomatik sowie Prüfung und Umsetzung der Eingruppierung anhand von aktuellen Stellenbeschreibungen inkl. Stellenbewertung
   Überwachung des Stufenaufstiegs nach TVÖD sowie Zuordnung zu Erfahrungsstufen – Prüfung anhand vorhandener Unterlagen sowie Ermessensentscheidung gemäß TVÖD-VKA
   Bearbeitung von Teilzeitanträgen und Beurlaubungen (Sonderurlaub, Bildungsurlaub, u.a.)
   Führung der Urlaubskartei, Krankheitskartei, Überwachung der Arbeitszeit
   Maßnahmen der Entgeltumwandlungen
   Regelung zur Altersteilzeit – Verträge abändern, ggf. anpassen
   Durchführung von gesetzlichen Schutzvorschriften (Mutterschutzgesetz, Jugendschutzgesetz, Entgeltfortzahlungsgesetz u.a.)
   Berechnung der Dienstzeiten (BDA), Berechnung der Beschäftigungszeiten
   Erstellung von Bescheinigungen
   Erstellen von diversen Personalstatistiken und -auswertungen
   Überwachung des Fortbildungsbudgets, Aufstellen von Ausbildungsplänen für Lehrlinge, Erstellung der Verträge von Praktikanten, Betreuung der BFD´ler hinsichtlich verwaltungsrechtlicher Vorgänge (Urlaub, Krankheit, Fortbildung)
   Überwachung der Probezeiten – Vorbereitung des Feedbackgesprächs und Weiterleitung an den Fachvorgesetzten
   Erstellung der Unterlagen für die Mitwirkung der Personalvertretung
   Erstellen von Arbeitszeugnissen nach Zuarbeit aus den jeweiligen Fachbereichen
   Bestellung zu besonderen Funktionen
   Disziplinarmaßnahmen, Abmahnungen
   Bearbeitung von Pfändungsvorgängen
   Rückkehrgespräche im Rahmen des betrieblichen Eingliederungsmanagements – Einladungen schreiben, Gespräche führen, Maßnahmen einleiten
   Bearbeitung von Angelegenheiten nach SGB IX-Rehabilitation und Teilhabe behinderter Menschen
   Korrespondenz mit Mitarbeitern
   Betreuung externer Prüfungen (Finanzamt, Rentenversicherung, etc.)
   Weiterentwicklung und Optimierung einzelner Prozesse (z.B. Gesundheitsmanagement, Mitarbeitergespräche, etc)


Zu mehreren aufgeführten Tätigkeiten hätte ich Rückfragen, aber insb.

- Erstellen von diversen Personalstatistiken und -auswertungen
- Überwachung des Fortbildungsbudgets
- Betreuung externer Prüfungen (Finanzamt, Rentenversicherung, etc.)
- Weiterentwicklung und Optimierung einzelner Prozesse (z.B. Gesundheitsmanagement, Mitarbeitergespräche, etc)

gehören nicht in Deinen "großen Punkt Personalsachbearbeitung".

Ole


McOldie

In Hamburg gibt es Behörden, bei denen die "normalen" Personalsachbearbeiter mit ähnlichen Aufgaben in E9b eingruppiert sind.

Ole

In Brandenburg ebenfalls, ob beim Land oder Bund beschäftigt - in EG 9b - Stellenbeschreibung ähnelt auch der oben genannten.

Spid

Sind sie so eingruppiert oder lautet die Rechtsmeinung des AG so?

Lars73

Beim Bund dürfte es recht üblich sein, dass ein Teil der Tätigkeiten durch Bürosachbearbeiter mit E6 erledigt werden. Für die Sachbearbeiter bleiben dann höhere Zeitanteile höherwertiger Tätigkeit über die ggf. die E9b begründen.

Ole

Sie sind so eingruppiert - nach Stellenbewertung des AG -

2strong

Wenn der Zeitanteil der Bearbeitung der Personal- und Vertragsangelegenheiten (ein Arbeitsvorgang) bei mindestens 50 % liegt, halte ich E 9b für einschlägig. Für die Begründung der Erfüllung eines Heraushebungsmerkmals fehlen Infos.

Spid

Zitat von: Ole in 03.03.2020 11:12
Sie sind so eingruppiert - nach Stellenbewertung des AG -

Was denn nun? Sind sie so eingruppiert oder stellt das die Rechtsmeinung des AG dar? Das ist ein himmelweiter rechtlicher und häufig auch ein tatsächlicher Unterschied.