Kurzarbeit im öD

Begonnen von Mekanek, 13.03.2020 15:33

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sr4711

Es scheinen ja nun viele AG das Modell zu versuchen "erst zwangsweise Überstunden abbauen, dann Zwangsurlaub".

Kat

Zitat von: Kaiser80 am 01.04.2020 08:24
Zitat von: Kat am 01.04.2020 08:17


Biserh ist es so, daß man für 0 % weniger Gehalt bis zu 100 % frei bekommt. Hört sich noch besser an.

"man" oder du?

Man. Da mich Kurzarbeit in einer Kernverwaltung nicht betrifft. Da gibt es eher Urlaubssperre als Kurzarbeit.

HerrKaeseberg

Zitat von: sr4711 am 01.04.2020 08:48
Es scheinen ja nun viele AG das Modell zu versuchen "erst zwangsweise Überstunden abbauen, dann Zwangsurlaub".

Schlimm, dass das viele mit sich machen lassen. Wenn das über eine Vereinbarung geregelt ist, okay, kann man nichts machen. Aber vielfach ist es das nicht.

Otto1

Entwarnung:

https://www.dbb.de/teaserdetail/artikel/kurzarbeit-covid-19-tarifvertrag-gibt-sicherheit.html

Der Tarifvertrag soll ausschließlich auf die Corona-Pandemie zugeschnitten sein und am 31. Dezember 2020 ohne Nachwirkung enden. Die Tarifpartner haben zudem klargestellt, dass der Tarifvertrag zur Kurzarbeit nicht für die kommunale Kernverwaltung (Personal, Bauverwaltung, Sozial- und Erziehungsdienst, sofern kommunal getragen) sowie die Ordnungs- und Hoheitsverwaltung gedacht ist. Bis zum 15. April 2020 läuft nun eine Erklärungsfrist zu den Eckpunkten, auf die man sich verständigt hat.

2strong

Die Aufstockungsleistung ist nach meinem Verständnis sozialversicherungspflichtig. D. h. die Netto-Einbuße beläuft sich nicht auf 5 bzw. 10 % sondern auf rd. 20 bzw. 25%. Korrekt?

Bastel

Dein Gehalt ist doch auch SV Pflichtig. Wo ist da der Unterschied?

2strong

Mein Gehalt ist nicht sozialversicherungspflichtig.

Es geht mir hier um den suggerieren Eindruck, dass die "finanziellen Einbußen durch Kurzarbeit (...) für die Beschäftigten gering" bleiben und der irreführende Anschein eines Ausgleichs bis zu 90% bzw. 95% der Nettobezüge erweckt wird.

Organisator

Zitat von: 2strong am 01.04.2020 16:38
Mein Gehalt ist nicht sozialversicherungspflichtig.

Dann wirst Du auch kein Kurzarbeitergeld bekommen ;)

2strong


JahrhundertwerkTVÖD

Ich gehe mal davon aus, dass nun noch mehr Kollegen kündigen werden.
Jahrzehntelang wurde seitens Verdi immer mit der Sicherheit im öffentlichen Dienst argumentiert und dies als Begründung für die geringere Vergütung herangezogen.
Nun schafft es diese tolle Gewerkschaft diesen "Bonus" auch noch zu verschenken. Respekt Verdi und Glückwunsch zum erneuten Versagen.
Auch wenn der Verwaltungsbereich ausgenommen wurde, ist alleine schon der Gedanke daran nicht verzeihbar.

Und mal wieder wurde zu Ungunsten der höheren EGs verhandelt.


BAT

Auch wenn die Faust in der Tasche geballt ist: Verdi hat für seine Mitglieder sehr gute Gehälter durchgesetzt ;)

wossen

Kernverwaltung kann durchaus getroffen sein, siehe DBB-Link:

ZitatDie Tarifpartner haben zudem klargestellt, dass der Tarifvertrag zur Kurzarbeit nicht für die kommunale Kernverwaltung (Personal, Bauverwaltung, Sozial- und Erziehungsdienst, sofern kommunal getragen) sowie die Ordnungs- und Hoheitsverwaltung gedacht ist.

'Gedacht' heißt ja, dass es prinzipiell möglich ist. Das der DBB das alles als Erfolg ansieht, verwundert wenig....(vielleicht kann man ja in dem Zusammenhang die informelle(!!) Zusage rausverhandeln, dass Beamte in keinster Form von irgendwelchen 'Reformen' betroffen werden - nuja, vll. steht für die Statusgruppe dann auch eher eine Anerkennungszahlung nach Bewältigung der Krise an)


Bastel

Zitat von: 2strong am 01.04.2020 16:38
Mein Gehalt ist nicht sozialversicherungspflichtig.

Es geht mir hier um den suggerieren Eindruck, dass die "finanziellen Einbußen durch Kurzarbeit (...) für die Beschäftigten gering" bleiben und der irreführende Anschein eines Ausgleichs bis zu 90% bzw. 95% der Nettobezüge erweckt wird.

90 bzw. 95% vom Brutto ist doch besser als vom Netto.

was_guckst_du

Zitat von: wossen am 01.04.2020 22:38
Das der DBB das alles als Erfolg ansieht, verwundert wenig....(vielleicht kann man ja in dem Zusammenhang die informelle(!!) Zusage rausverhandeln, dass Beamte in keinster Form von irgendwelchen 'Reformen' betroffen werden - nuja, vll. steht für die Statusgruppe dann auch eher eine Anerkennungszahlung nach Bewältigung der Krise an)

...wieder mal Einer, der absolut keine Ahnung von Beamtenrecht/Verfassungsrecht hat... ::) ::) ::)
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

mumble

Wenn mit Kurzarbeit wirklich Kündigungen verhindert werden dann finde ich es nicht schlecht.

Bei uns werden bereits die ersten Kündigungen vorbereitet.