Ist eine Abordnung von TVöD nach TVL möglich?

Begonnen von Michael900, 12.05.2020 15:52

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Spid

Organisator. Verschiedene Bundesbehörden sind nämlich derselbe AG: die Bundesrepublik Deutschland. Eine Versetzung zu einer anderen Dienststelle desselben AG ist tariflich möglich, siehe PE Nr. 2 zu §4 Abs. 1 TVÖD - zu einem anderen AG nicht.

Organisator

Zitat von: Michael900 in 13.05.2020 10:38
Wenn also meine alte Behörde Ihr Geld wiederbekommt, frage ich mich, welche Argumente dagegen sprechen sollten?

Sie hat keine Lust auf zusätzlichen Aufwand für einen gehenden Mitarbeiter zu betreiben.

Zitat von: Michael900 in 13.05.2020 10:38
Irgendwie scheue ich etwas den Weg der Kündigung :)

Dann musst du bleiben ;)

Zitat von: Michael900 in 13.05.2020 10:38
@ Spid: Wer spricht vom selben AG?

Ich
Zitat von: Organisator in 13.05.2020 08:00
zumindest zwischen verschiedenen Bundesbehörden.

Lars73

Zitat von: Michael900 in 13.05.2020 10:38
Wenn also meine alte Behörde Ihr Geld wiederbekommt, frage ich mich, welche Argumente dagegen sprechen sollten?

Zum einen muss man schauen was man wiederbekommt. Auch ob die aufnehmende Behörde die ggf. höheren Kosten nach TVöD statt TV-L erstattet. Was bei Arbeitsunfähigkeit während der Abordnung ist etc.
Man hat Aufwand.
Es blockiert eine Dauerstelle die während der Abordnung nicht neu besetzt werden kann.

Excelfan

Alternativ besteht noch die Möglichkeit eines unbezahlten Sonderurlaubs mit anschließender Aufhebung des Arbeitsverhältnisses, sofern der AG dazu bereit ist.

Hain

Zitat von: Michael900 in 13.05.2020 10:38
Wenn also meine alte Behörde Ihr Geld wiederbekommt, frage ich mich, welche Argumente dagegen sprechen sollten?

Irgendwie scheue ich etwas den Weg der Kündigung :)

@ Spid: Wer spricht vom selben AG?

Moin,

welche Argumente sollten dafür sprechen? Wer uns verlassen will, muss das Arbeitsverhältnis beenden, dann können wir auch eine Nachfolge besetzen und müssen uns nichts weiter als dem Arbeitszeugnis zu kümmern.

Grüße
Hain


Michael900

Hallo Excelfan,

Auch eine gute Kombination. Das hast man würde Sonderurlaub beantragen mit der Option der Auflösung?


Nach Absprache mit dem neuem AG kann ich meine EG und Stufe mitnehmen. Wie sieht es mit dem Rest aus? (Z.B. neue Kündigungszeit nach der Probezeit, VBL, ....

Liebe Grüße

Organisator

Der Rest ist mit deinem neuen Arbeitgeber zu verhandeln / besprechen. VBL direkt mit der VBL.

Welches Interesse sollte dein Arbeitgeber haben, dir Sonderurlaub zu gewähren? Spätestens der Personalrat würde dies sinnvollerweise stoppen, da du daurch einen schnelle Neubesetzung deiner Stelle verhinderst.