Gehaltsberechnung anteilig

Begonnen von klärung, 29.05.2020 14:47

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Isie

Das kann dir die Bezügestelle sagen. Hast du die Gehaltsmitteilung schon? Welches Bruttoentgelt steht da?

klärung

Nein, leider liegt mir diese noch nicht vor.
Dann wüsste ich ja, was ich Brutte kriegen würde und wie dies zuzuordnen wäre.
Also könnte es aber auch sein, dass ich anteilig die alte Entgeltgruppe und die neue bekommen habe? Oder geht das gar nicht?
Ansonsten wäre es wahrscheinlich wirklich E13/2, obgleich mir Stufe 3 per E-Mail bestätigt wurde.

Spid

Dir steht E13/3 für den gesamten Monat zu.

Isie

Stufe 2 würde netto ca. 100 € mehr als 11b St. 4 ausmachen, jedenfalls bei Steuerklasse 1.

klärung

Danke.
Das mit E13/3 lese ich auch gerade in Paragraf 17 Absatz 4 Satz 1. Da ich ja mehrere Entgeltgruppen höhergruppiert werde und somit alle einzelnd durchgehen werde.
Dann komme ich auf E13/3.

Vielleicht gab es wirklich einen Fehler. Mal abwarten. Bin nur total irrtiert.

klärung

Jap. Würde es.
Ich habe aber Netto, ich habe eben mal verglichen, genau so viel wie mit S11b / 4 bekommen.
Da kann ja was nicht stimmen.

Isie

Dann ist die Höhergruppierung noch nicht berücksichtigt.

klärung

So wird es wohl sein.
Dachte sowas geht schnell. Sorry.
Hatte letzten Monat viele Nachzahlungsbeträge, deshalb war es unklar.
Netto würde ich mit S11b/4 dasselbe bekommen, wie ich diesen Monat erhalten habe. Also kann es sein, dass ich noch nicht umgestellt wurde!

Spid

Es gibt Länder, die ihren Zahlungsverpflichtungen gegenüber dem AN nicht oder nur unzureichend nachkommen können, wenn die Information über eine Änderung nicht vor dem 10. des jeweiligen Monats der entsprechenden Stelle vorliegt.

klärung

Ich habe heute meine Lohnabrechnung bekommen. Allerdings noch vom Bezirksamt. Die haben also tatsächlich das komplette alte Gehalt überwiesen.
Das ist also nicht richtig?

Danke und Grüße
K.

Spid


Isie

Bei einer ab 15.05. wirksamen Höhergruppierung ist es fast unmöglich, diese bereits bei der regulären Gehaltszahlung zu berücksichtigen, außer wenn die Bezügestelle bereits vor Wirksamwerden der Höhergruppierung von der Personalstelle zur entsprechenden Entgeltzahlung aufgefordert wurde.

Spid

Wenn der AG sich dieses Umstands bei Vertragsänderung bewußt ist, begeht er einen Betrug.

klärung

Dankeschön.
Dann bin ich nun informiert und ab nächsten Monat wird es wohl anders sein und es gibt eine Rückzahlung.

Danke
K.

Spid

Warum sollte es zu einer Rückzahlung kommen? Du hast doch zu wenig Entgelt erhalten.