IT-Fachkräftezulage

Begonnen von Kalks2, 30.07.2020 14:53

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Kalks2

Hallo Community,

ich möchte meinem Arbeitgeber wegen der IT-Fachkräfte Zulage ansprechen.
Derzeit bin ich in TVöD Bund EG10 Stufe vier und würde diese mit der Begründung "Bindung von IT-Fachkräften" beantragen wollen. Weiß einer ob die Beantragung unproblematisch bei euch verlief, nimmt das jemand von euch in Anspruch?

Eine Frage die ich mir stelle ist, muss man dann einen Schein unterschreiben, dass man so und so lange dann den Arbeitgeber nicht wechseln darf? Habe ich nicht vor, aber man kann ja nie wissen.

Vielen Dank für eure Antworten!

Spid

Im TVÖD gibt es keine solche Zulage.

Kalks2

Hallo,

vielleicht habe ich auch etwas falsch verstanden oder mich unklar ausgedrückt.

Ich bezog mich hierauf:
https://www.bmi.bund.de/RundschreibenDB/DE/2018/RdSchr_20181213.html

Viele Grüße

Lars73

Die Kündigung bleibt möglich. Bei uns geht die Initiative von den Vorgesetzten aus. Man kann es aber ggf. anregen. Wie gut die Chance ist hängt von dem Umständen im Einzelfall ab.

ÖffiMensch

Bei uns wird eine IT-Fachkräftezulage grundsätzlich nicht gewährt. In anderen Behörden wird sie bei entsprechender Eignung angeboten.  Du siehst also, ein bunter Blumenstrauß von Möglichkeiten:)

Acetylen

Ich bekomme eine IT Fachkräftezulage. Die heisst übrigens tatsächlich genau so, zumindest bezeichnet mein Arbeitgeber dieser in meiner Gehaltsabrechnung so. Diese habe ich allerdings bei der Einstellung verhandelt. Wenn man schon in einem Beschäftigungsverhältnis steht wird es wohl schwieriger. Ich kenne das so dass man dann einen konkreten Abwanderungswillen nachweisen muss um diese zu erhalten. Ein Zwischenzeugnis zu beantragen könnte beispielsweise hilfreich sein. Das wird aber vermutlich in jeder Behörde etwas anders gehandhabt.
Ich musste bezüglich der Zulage nichts unterschreiben.

Spid

Ob sie genau so oder anders heißt, ist unbeachtlich. Es gibt sie im TVÖD nicht. Es handelt sich um eine übertarifliche Leistung, die in keinem Zusammenhang zum TVÖD steht.

finethoma

Hallo,
das leidige Thema kenne ich.

In meiner Bundesbehörde haben schon viele versucht die IT-Fachkräftezulage zu bekommen, so sie denn davon wissen.

Nach Aussage der Personalabteilung muss das vom MA selber ausgehen, die Leitung bestätigt das nur und gegebenfalls den Umfang der Rahmensauschöpfung. Hier wird der Rahmen bis 1000 Euro aber wohl nie ausgeschöpft.

Ebenso lautete die Aussage mal, dass nur die höheren Eingruppierungen konkrete Zusagen für externe Stellen vorweisen sollen, dann wieder das alle eine unterschriebene externe Einstellungszusage vorweisen sollten.

Meiner Meinung nach ist es dann ja eigentlich schon zu spät.
Dementsprechend sind auch vermehrt Kollegen dann gegangen.

Allgemein wird das Thema ungern gesehen und dann auch mit fehlender finanzieller Unterfütterung abgefertigt.

Zudem scheint der ganze Ablauf dazu schlecht unterfüttert zu sein. Selbst der Personalrat hatte noch nie von sowas gehört (fällt eigentlich mit in Zuständigkeit) obwohl es wohl schon mal in meiner Behörde gewährt wurde.

Laut Aussage des BMI im Behördenspiegel vom August 2019 auf Seite 5
https://issuu.com/behoerden_spiegel/docs/2019_august/4
wurde wohl bundesweit seit 2012 die IT-Fachkräftezulage gerade mal 63 mal gewährt (Laut Artikel 08/2019).

Daraus kann dann jeder seine eigenen Schlüsse ziehen.
Mir bleibt nur wieder Druck zu machen oder halt unzufrieden bleiben.

S. Thoma

Lars73

Die 63 bezieht sich auf dem Beamtenbereich. Für Tarifbeschäftigte dürfte es deutlich mehr genutzt werden.

finethoma

Hallo,

dann nehme ich diesen Teil der Aussage zurück, da hat mich dann wohl mein Gedächtnis getrügt.

Die Kernaussage, dass es oft nicht gewährt wird bleibt ja.

Bei meinem PR und dem PR des Ressorts war das auch alles Neu und wurde dann mehr oder weniger abgewunken.
Nach den Motto "Dann gehen Sie halt."

Lars73

Bei uns wird es recht routinemäßig gewährt. (Bis zur Verbeamtung, dann nicht mehr.)

Bernd32

Ich nutze diesen Thread einfach mal für meine Frage bzgl. der IT-Zulage. Ich hoffe, das ist in Ordnung.

Mit wurde eine Stelle im höheren Dienst angeboten. Ich fragte nach der IT-Zulage und mir wurde mitgeteilt, dass ich ein Alternativangebot mit entsprechendem Lohn "nachweisen" muss. Dann zieht das Amt ggf., durch das Gewähren der Zulage, nach.

Hat jemand Erfahrung damit? Was bedeutet hier nachweisen? Muss ich konkrete Dokumente bzgl. einer alternativen Stelle vorlegen?

Pseudonym

Zitat von: Bernd32 am 19.09.2020 13:35
Ich fragte nach der IT-Zulage und mir wurde mitgeteilt, dass ich ein Alternativangebot mit entsprechendem Lohn "nachweisen" muss.
(...)
Muss ich konkrete Dokumente bzgl. einer alternativen Stelle vorlegen?

Ja. Gern genommen sind Arbeitsverträge bzw. Stellenzusagen mit Lohnangaben. Das gibt nach Aktenlage Grund für die Zulage.

WasDennNun

Zitat von: Pseudonym am 19.09.2020 13:43
Zitat von: Bernd32 am 19.09.2020 13:35
Ich fragte nach der IT-Zulage und mir wurde mitgeteilt, dass ich ein Alternativangebot mit entsprechendem Lohn "nachweisen" muss.
(...)
Muss ich konkrete Dokumente bzgl. einer alternativen Stelle vorlegen?

Ja. Gern genommen sind Arbeitsverträge bzw. Stellenzusagen mit Lohnangaben. Das gibt nach Aktenlage Grund für die Zulage.
Müssen muss man nix, aber die müssen ja auch keine Zulagen zahlen.

Und wenn man von jemanden fordert, dass er einen besseren AV vorlegen soll, damit man ihm trotzdem weniger Geld gibt ....  die haben die nix verstanden. Aber so ist ja leider oftmals die Qualität der Personaler im öD.

Was ich noch verstehen kann, ist dass sie zur Dokumentation der Wechselwilligkeit eines Kollegen ein Einladung zum VG haben wollen.

Pseudonym

Nun, wenn der AG den Beweis der Wertigkeit und der AN die Zulage haben will, "muss" man halt doch ;-)

Entscheidung nach Aktenlage ist revisionsfest. Es ist an sich dämlich, einen guten AN zur Bewerbung außerhalb zu zwingen. Andererseits ist es - bis zu einem gewissen Grad - nachvollziehbar.