Stufenzuordnung Neueinstellung Berufserfahrener

Begonnen von Sprudel, 22.09.2020 08:45

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Sprudel

Hallo,
ich war mehrere Jahre in Kommunen als Verwaltungsangestellter tätig und war in E5 Stufe 5 eingruppiert. Nun wechselte ich zum Land, allerdings auf eine Technikerstelle. Den Techniker hatte ich vor ca. 20 Jahren gemacht, aber aufgrund mangels Stellen nie in dem Beruf gearbeitet. Für die beim Land ausgeschriebene Technikerstelle habe ich aber bereits einiges an Berufserfahrung mitgebracht, deshalb wurde ich auch eingestellt und hatte mich auch ruckzuck eingearbeitet. Beim Einstellungsgespräch wurde mir aber gleich mitgeteilt, dass ich mit Stufe 1 anfangen müsste, da ich bisher nicht als Techniker gearbeitet hatte. Ich hatte das so hingenommen, da ich davon ausging, dass das immer so praktiziert wird. Ich habe also mit E7 Stufe 1 angefangen, obwohl ich seit 30 Jahren berufstätig bin und stehe auf der gleichen Gehaltsebene wie meine Kollegen die frisch von der Schule gekommen sind. Mittlerweile habe ich aber erfahren, dass es Kollegen gibt, die bei einem Wechsel nicht bei Stufe 1 angefangen haben, obwohl sie auch vorher in einem anderen Beruf tätig waren.
Wie seht ihr das? Habe ich eine Chance da rückwirkend was zu erreichen? Mittlerweile habe ich nach 4 Jahren nun Stufe 3 erreicht.
Danke vorab, viele Grüße!

Spid

Ein Anspruch auf eine höhere Stufe als Stufe 1 bestand wohl nicht. Eine Möglichkeit zur Ermessensausübung zur Anwendung von Kann-Regelungen bei der Stufenzuordnung bestand innerhalb der tariflichen Regelungen lediglich bei Einstellung.

Sprudel

Ok danke, habe leider erst vor einem halben Jahr erfahren, dass dies generell wohl nicht immer so gemacht wird. Der Zug ist also wohl abgefahren.
Gibt es ansonsten aufgrund der Berufs-Erfahrungen keine Möglichkeit des Stufenaufstiegs?

WasDennNun

Zitat von: Sprudel in 22.09.2020 09:59
Ok danke, habe leider erst vor einem halben Jahr erfahren, dass dies generell wohl nicht immer so gemacht wird. Der Zug ist also wohl abgefahren.
Gibt es ansonsten aufgrund der Berufs-Erfahrungen keine Möglichkeit des Stufenaufstiegs?
Nein, da bleibt einzig die Zulage nach §16.5 oder AG Wechsel

Kaiser80

Nein, grds erst bei Wechsel, sofern die BE dann einschlägig wäre.

Im TV-L besteht allerdings die Möglichkeit der Anwendung des §16 Abs. 5 sowie die Möglichkeit der Stufenlaufzeitverkürzung nach §17 Abs. 2

Sprudel

Noch eine abweichende Frage: kann man aufgrund von Höhergruppierung in Stufe 1 zurück gestuft werden? Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass man nur bis Stufe 2 rückgestuft werden kann.

Spid

Bei Höhergruppierungen findet keine Rückstufung statt. Man kann lediglich einer niedrigeren Stufe zugeordnet werden als in der niedrigeren Entgeltgruppe. Eine Höhergruppierung führt grundsätzlich mindestens in Stufe 2.

WasDennNun

Zitat von: Sprudel in 22.09.2020 13:50
Noch eine abweichende Frage: kann man aufgrund von Höhergruppierung in Stufe 1 zurück gestuft werden? Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass man nur bis Stufe 2 rückgestuft werden kann.
Das stimmt, man kommt minimal in die Stufe 2.
Also auch wenn man vorher in der Stufe 1 war.

Kaiser80


Spid

Zitat von: WasDennNun in 22.09.2020 13:54
Zitat von: Sprudel in 22.09.2020 13:50
Noch eine abweichende Frage: kann man aufgrund von Höhergruppierung in Stufe 1 zurück gestuft werden? Ich meine irgendwo gelesen zu haben, dass man nur bis Stufe 2 rückgestuft werden kann.
Das stimmt, man kommt minimal in die Stufe 2.
Also auch wenn man vorher in der Stufe 1 war.

Grundsätzlich ist das so - aber nicht stets.