TV COVID

Begonnen von mumble, 20.04.2020 10:29

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Börnie

Ist jemanden eigentlich inzwischen eine Klage gegen die Entgeltkürzungen auf Grundlage des TV-Covid bekannt?

Kat

Zitat von: Spid am 03.05.2020 13:06
Zitat von: Buschi am 30.04.2020 14:14
Was war denn bisher der Grund wieso man keine Kurzarbeit einführen konnte und was wollte man durch den TV COVID demnach grundsätzlich verändern? (unabhängig wie dies nun geglückt ist)

Im Geltungsbereich des BetrVG konnte ja vorher bereits Kurzarbeit eingeführt werden, sie wirkte lediglich - aufgrund der tariflichen Entgeltvorschriften - nicht auf das Entgelt. So man das mittels des TV COVID ändern wollte, hat man dabei versagt. Außerhalb des Geltungsbereichs des BetrVG fehlte es - zumindest in den allermeisten Ländern - bereits an der Möglichkeit der Einführung der Kurzarbeit. Das hat man durch den TV COVID abgestellt, allerdings hat auch hier Kurzarbeit keine Wirkung auf das Entgelt.

Ein bißchen schon, im TV-Covid ist ja vereinbart, daß bis auf 90 Prozent aufgestockt wird. 10 Prozent weniger hat man also immer noch.

Spid

Da der Entgeltanspruch - zumindest im TVÖD, in den TV-N sieht das bspw. anders aus - durch die Kurzarbeit nicht berührt wird, gibt es auch nichts aufzustocken.

Buschi

Also auch wenn eine Klage berechtigt scheint, würde es mich persönlich wundern, wenn da zeitnah was zählbares käme.


Kat

Zitat von: Spid am 18.08.2020 08:41
Da der Entgeltanspruch - zumindest im TVÖD, in den TV-N sieht das bspw. anders aus - durch die Kurzarbeit nicht berührt wird, gibt es auch nichts aufzustocken.

Wenn das so wäre, hätte man sich den TV sparen können.Kann also nicht stimmen sondern ist allenfalls Deine Meinung.

Spid

Du bist eingeladen, meine dezidiert dargelegte Rechtsauffassung, zu der es hier auch ein Klageantragsmuster gibt, zu widerlegen.

przemek

Zitat
Natürlich läßt sich das heilen, man muß halt den TV COVID ändern. Wenn man sich ranhält, wird das bis Ende Mai was.[/font][/size]



Eher Realist!
Ist jemanden eigentlich inzwischen eine Klage gegen die Entgeltkürzungen auf Grundlage des TV-Covid bekannt?

walldi

Zitat von: Kat am 18.08.2020 08:33
Zitat von: Spid am 03.05.2020 13:06
Zitat von: Buschi am 30.04.2020 14:14
Was war denn bisher der Grund wieso man keine Kurzarbeit einführen konnte und was wollte man durch den TV COVID demnach grundsätzlich verändern? (unabhängig wie dies nun geglückt ist)
Im Geltungsbereich des BetrVG konnte ja vorher bereits Kurzarbeit eingeführt werden, sie wirkte lediglich - aufgrund der tariflichen Entgeltvorschriften - nicht auf das Entgelt. So man das mittels des TV COVID ändern wollte, hat man dabei versagt. Zu besetzende Stellen findet man u.a. auch dort. Außerhalb des Geltungsbereichs des BetrVG fehlte es - zumindest in den allermeisten Ländern - bereits an der Möglichkeit der Einführung der Kurzarbeit. Das hat man durch den TV COVID abgestellt, allerdings hat auch hier Kurzarbeit keine Wirkung auf das Entgelt.

Ein bißchen schon, im TV-Covid ist ja vereinbart, daß bis auf 90 Prozent aufgestockt wird. 10 Prozent weniger hat man also immer noch.

Mir gefällt das Wörtchen "bis auf 90 Prozent" irgendwie nicht. Ich weiß jetzt auch nicht, ob das darin so vereinbart ist, aber selbst wenn, ist es nicht angenehm, da es ja bedeutet, dass auch deutlich(!) weniger aufgestockt werden kann.

Spid

Innerhalb des Tarifregimes des TVÖD bedarf es keiner Aufstockung.

Kat

Urteil dazu? Danach wurde ja hier gefragt. Nicht nach Deiner persönlichen nicht ausschlaggebenden Meinung.

Spid

Nein, danach hat hier niemand gefragt.

Börnie

Wird demnächst die ersten Urteile über den TV-Covid geben.
Bei meinem alten Arbeitgeber werden 3 Personen klagen. Da hat aber auch u.a. die Bundesagentur für Arbeit den Antrag auf Kurzarbeit abgelehnt (weil mehrere Voraussetzungen nicht erfüllt wurden durch den AG) und der Arbeitgeber hat aber trotzdem das Entgelt gekürzt.
@Spid: Ich habe den Kolleginnen (es sind alles drei Frauen) Deine Musterklage mal zugeschickt. Mal schauen, was deren Rechtsanwälte daraus machen. Ich bin gespannt.

Kommunalgenie

Zitat von: Börnie am 17.08.2020 23:10
Ist jemanden eigentlich inzwischen eine Klage gegen die Entgeltkürzungen auf Grundlage des TV-Covid bekannt?


Zitat von: przemek am 22.09.2020 09:29
Zitat
Natürlich läßt sich das heilen, man muß halt den TV COVID ändern. Wenn man sich ranhält, wird das bis Ende Mai was.[/font][/size]



Eher Realist!
Ist jemanden eigentlich inzwischen eine Klage gegen die Entgeltkürzungen auf Grundlage des TV-Covid bekannt?

Zitat von: Börnie am 06.10.2020 21:43
Wird demnächst die ersten Urteile über den TV-Covid geben.
Bei meinem alten Arbeitgeber werden 3 Personen klagen. Da hat aber auch u.a. die Bundesagentur für Arbeit den Antrag auf Kurzarbeit abgelehnt (weil mehrere Voraussetzungen nicht erfüllt wurden durch den AG) und der Arbeitgeber hat aber trotzdem das Entgelt gekürzt.
@Spid: Ich habe den Kolleginnen (es sind alles drei Frauen) Deine Musterklage mal zugeschickt. Mal schauen, was deren Rechtsanwälte daraus machen. Ich bin gespannt.

Börnie

Zitat von: Kommunalgenie am 15.01.2021 08:25
Zitat von: Börnie am 17.08.2020 23:10
Ist jemanden eigentlich inzwischen eine Klage gegen die Entgeltkürzungen auf Grundlage des TV-Covid bekannt?


Zitat von: przemek am 22.09.2020 09:29
Zitat
Natürlich läßt sich das heilen, man muß halt den TV COVID ändern. Wenn man sich ranhält, wird das bis Ende Mai was.[/font][/size]



Eher Realist!
Ist jemanden eigentlich inzwischen eine Klage gegen die Entgeltkürzungen auf Grundlage des TV-Covid bekannt?

Zitat von: Börnie am 06.10.2020 21:43
Wird demnächst die ersten Urteile über den TV-Covid geben.
Bei meinem alten Arbeitgeber werden 3 Personen klagen. Da hat aber auch u.a. die Bundesagentur für Arbeit den Antrag auf Kurzarbeit abgelehnt (weil mehrere Voraussetzungen nicht erfüllt wurden durch den AG) und der Arbeitgeber hat aber trotzdem das Entgelt gekürzt.
@Spid: Ich habe den Kolleginnen (es sind alles drei Frauen) Deine Musterklage mal zugeschickt. Mal schauen, was deren Rechtsanwälte daraus machen. Ich bin gespannt.

Habe leider noch keinen neuen Sachstand zu vermelden. Die Klagen sind vorm Arbeitsgericht noch anhängig und nicht entschieden.

Börnie

Ich hab meine Kontakte zum alten AG heute mal bemüht: Die 3 haben die Klage zurück gezogen, da der AG vorm Sozialgericht gegen die Agentur für Arbeit bzgl. der Ablehnung des Antrags auf Kurzarbeit in erster Instanz verloren hat und daher allen (betroffenen) Beschäftigten das (gekürzte) Entgelt nachgezahlt hat. Daher gab es natürlich keinen Grund mehr vorm Arbeitsgericht zu klagen.