Einstufung kurz vor Rente

Begonnen von UweP, 11.10.2020 11:16

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UweP

Guten Tag,

folgendes Problem, ein Mitarbeiter ist seit 35 Jahren im Amt beschäftigt.
Kurz nach der Wende wurden Stellen besetzt mit Kollegen und Kolleginnen die die Tätigkeit ausführen könnten und nicht immer die Qualifikationen hatten.

Der Mitarbeiter geht in 11 Monaten in Rente. "Seine" Stelle ist neu ausgeschrieben und mit 3 Stufen höher als jetzt bewertet.
(Studium etc)
Der Mitarbeiter hat kein Studium, hat aber genau die Tätigkeit ausgeführt wie in der Stellenbeschreibung gefordert.

Hat es Sinn noch eine Überprüfung zu fordern  Oder einfach in 11 Monate - 6 Wochen Urlaub "beleidigt" in Rente gehen?

Beste Grüße

Spid

Stufen stehen in keinem Zusammenhang zu Bildungserfordernissen oder der auszuübenden Tätigkeit.

UweP

Zitat von: Spid in 11.10.2020 11:19
Stufen stehen in keinem Zusammenhang zu Bildungserfordernissen oder der auszuübenden Tätigkeit.

Sorry ich meinte Entgeltgruppe

Mit freundlichen Grüßen

Spid

TB sind entsprechend ihrer nicht nur vorübergehend auszuübenden Tätigkeit eingruppiert. Stellen und deren Bewertung sind für die Eingruppierung unbeachtlich. Gibt es irgendeinen Grund zur Annahme, daß der AG über die Eingruppierung irrte?

Spid

Da TB nicht eingruppiert werden, sondern eingruppiert sind, entbehrt bereits die Frage jedweden Sinn.

Lars73

Sind die übertragenden Tätigkeiten tatsächlich identisch? Dann spricht einiges dafür, dass der Arbeitgeber sich hinsichtlich der Eingruppierung irrt.

Spid

Die Frage wäre aber, ob im Falle des TE, der Neuausschreibung oder in beiden Fällen.

Organisator

Zitat von: Bundesmaus in 03.11.2020 22:58
Du zahlst hierbei Beiträge in individuelle Beiträge.

Dieser Satz verdeutlicht die Qualität des gesamten Postings.

Spid

Ist doch nur Werbung für den Link. Meldung ist bereits raus.

Bastel

Klar ist der Staat spitze dafür, dass er uns im hohen Alter helfen möchte.

Das entlarvt ihn schon ;D ;D