Von Gleitzeit auf Sichtdienst

Begonnen von PeterOA, 14.10.2020 12:35

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

PeterOA

Liebe Kollegen,

mich beschäftigt eine Frage, die große Auswirkungen auf meine Freizeit haben könnte. :-[

Ich arbeite in einem Ordnungsamt und habe grundsätzlich Gleitzeit von montags - freitags, was in einer Dienstvereinbarung geregelt ist. Am Wochenende musste ich fast nie arbeiten. Während Corona habe ich freiwillig abends und am Wochenende kontrolliert.

Jetzt will unser Ordnungsamtsleiter, weil alles so gut funktioniert hat :o, dauerhaft einen Schichtdienst einführen. Ich soll zukünftig im Wechsel im Früh- und Spätdienst arbeiten und unregelmäßig auch am Wochenende.

Kann das einfach so festgelegt werden?

Spid

Sofern die Dienstvereinbarung dem nicht entgegensteht, ja.

PeterOA

Also die Dienstvereinbarung enthält nur die Möglichkeit jemanden auszuschließen, wenn man gegen die Regeln verstößt. Bspw. wenn man zu viele Minusstunden hat.

Wird also eher nicht funktionieren, oder?

Kann der Personalrat denn eine neue Dienstvereinbarung abschließen und das Ordnungsamt einfach von den Regelungen ausschließen?

Spid

Wenn die Dienstvereinbarung dem entgegensteht, kann die Änderung der Ausgestaltung der Arbeitszeit nicht durchgeführt werden. AG und PR können bestehende Regelungen ändern oder kündigen oder neue abschließen.

PeterOA

Danke!

Weitere Frage:

Wenn ich nun nur noch Corona-Kontrollen mache, bekomme ich dann eventuell eine Höhergruppierung, weil die einfachen Tätigkeiten wie Knöllchenschreiben wegfallen?

Ich bekomme aktuell die 9a.

AndreasG

Zitat von: PeterOA in 20.10.2020 08:02
Danke!

Weitere Frage:

Wenn ich nun nur noch Corona-Kontrollen mache, bekomme ich dann eventuell eine Höhergruppierung, weil die einfachen Tätigkeiten wie Knöllchenschreiben wegfallen?

Ich bekomme aktuell die 9a.

In wieweit sollen die Corona-Kontrollen anspruchsvoller sein als "Knöllchenschreiben"?

Meiner Meinung nach wird hier eine einfache Tätigkeit durch eine andere einfache Tätigkeit ersetzt.

Lars73

E9a sind Tätigkeiten mit gründliche, vielseitige Fachkenntnisse und selbstständige Leistungen erfordert. Das deckt auch Corona-Kontrollen ab. Das "Knöllchenschreiben" alleine wäre weniger als E9a. Wegen des einheitlichen Arbeitsvorgangs im Außendient hat es bereits vorher zu E9a geführt.
E9b ist nicht zu erkennen. (Kommt natürlich darauf an was alles unter Corona-Kontrollen fällt.)

AndreasG

Genau das ist der Punkt. Ich persönlich sehe zwischen

"Geht durch die Gegend und überprüft die Einhaltung der STVO."

und

"Geht durch die Gegend und überprüft die Einhaltung der Coronaverordnung."

keinen Unterschied.

Zumindest bei zweiter Tätigkeit keine notwendigen "vielseitigen Fachkentnisse" und auch definitiv keine "selbstständige Leistung" die über die Kontrolle der Einhaltung der STVO hinausgeht.

Spid

Zitat von: Bundesmaus in 23.10.2020 08:19
An sich sollte das mit der Höherstufung funktionieren denke ich. Es wäre allerdings, wie Lars es bereits angesprochen hat, gut zu wissen, was genau mit Corona-Kontrollen gemeint ist (beziehungsweise in welchem Maße es deutlich anspruchsvoller ist als "Knöllchen-schreiben".

Inwiefern wäre die Stufe im Sachverhalt berührt?

Kommunalgenie

Zitat von: Bundesmaus in 23.10.2020 08:19
An sich sollte das mit der Höherstufung funktionieren denke ich. Es wäre allerdings, wie Lars es bereits angesprochen hat, gut zu wissen, was genau mit Corona-Kontrollen gemeint ist (beziehungsweise in welchem Maße es deutlich anspruchsvoller ist als "Knöllchen-schreiben".

Höhergruppierung?
Also ich denke er sollte da nicht unbedingt versuchen etwas zu bewegen, ansonsten könnte der AG merken, dass er mit einer 9a bereits deutlich überbezahlt ist fürs Knöllchen schreiben