Erforderliche Unterlagen bei Einstellung

Begonnen von hoboboy, 25.10.2020 13:39

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gerzeb

Scheinst ein richtig sympathisches Kerlchen zu sein  :)
Mach weiter so, bleib wie du bist, dann kannst du demnächst auf der andere Seite des Tisches sitzen  ;)

Texter

Zitat von: Spid am 27.10.2020 06:33
Inwiefern wäre die Vorlage einer Geburtsurkunde völlig normal?

Die mir bekannten AG (Kommunen + Land) arbeiten mit Vordrucken, die sie vermultich von Rehm beziehen. In diesen Vordrucken wird um Vorlage einer Geburtsurkunde gebeten. Das könnte ein Indiz dafür sein, dass die Vorlage "völlig normal" ist.


Spid

Es ist vielleicht gewöhnlich, normal ist das nicht.

hoboboy

Zitat von: hoboboy am 26.10.2020 21:05
Zitat von: ike am 26.10.2020 19:41
Ich möchte hoboboy nicht als Kollegen haben.
Am liebsten sollte man den (baldigen) AG schon mal vor ihm warnen.
Gott sei Dank gibt es eine Probezeit und der AG sollte hier genau draufschauen.

Das kritisieren von völlig unnötig verlangten Bescheinigungen ist also nicht mehr Erlaubt? Naja mit komplett überhörigen Menschen möchte ich auch nicht zusammenarbeiten und ich glaube auch nicht das dies ein Arbeitgeber will.

Es konnte mir ja auch noch niemand erläutern inwiefern mein Studiumszeugniss oder meine Geburtsurkunde für diesen Job eine höhere Relevanz haben als die Bescheinigung meines Seepferdchens........scheint wohl nicht so einfach zu sein.

Nur weil etwas "völlig normal" ist heißt das nicht das es auch irgendeinen Sinn ergibt. Ich kann also die wichtigsten Pässe ja sogar ganze Staatsangehörigkeiten beantragen mit meinem Ausweis. Aber für den Job als Sachbearbeiter XY ist urplötzlich ein Personausweis oder Reisepass nicht ausreichend. Ganz einfache Frage...........welchen Mehrwert bietet die Geburtsurkunde? Wird mir wohl niemand erklären können.
VL Vertrag ohne die Angabe der Personaldaten kann man nicht abschließen. Dir ist bewusst das der AG den Betrag überweist und nicht du selber?

Na wenn das so ist muss ich wohl auch nochmal mein Kindergarten nach einer Bescheinigung fragen. Könnte ja jeder sagen er war im Kindergarten.

Kaiser80

So, die drei Tage sind ja fast rum... Freu mich schon auf deinen Bericht.

ike

Zitat von: Kaiser80 am 27.10.2020 08:49
So, die drei Tage sind ja fast rum... Freu mich schon auf deinen Bericht.

Ob er den Termin überlebt hat?
Das Gebäude der BA in Nürnberg, soweit es dort sein sollte, ist ja doch recht groß und es könnte schon mal jemand dort verloren gehen, auch für Jahre...
Vorteil wäre, dass der Rest der Welt dann seine Ruhe vor ihm hätte.

Kaiser80

Die Geburtsurkunde könnte ja auch entscheidend sein ob bzw was von m/w/d zutreffend ist, alternativ müsste vor Vertragsunterzeichnung der Pimmel o.ä. vorgezeigt werden...

Spid

Ich finde die Liste aber auch ein wenig befremdlich - zumal grundsätzlich Personalausweis, Steuer-ID, SV-Nummer und ggfs. PKV-Bescheinigung genügen.

Hinsichtlich des Führungszeugnisses wäre ja noch interessant, inwiefern Eintragungen darin im öD relevant für die Begründung des Arbeitsverhältnisses sein könnten, denn das wäre ja nur der Fall, wenn im Anforderungsprofil Unbestraftheit o.ä. gefordert worden wäre.

Kaiser80

Ja, die Liste ist ebenso übertrieben wie die Empörung/Empfindlichkeit des TE...


Spid

Das sowieso.

Sieht sich jemand imstande, mein geäußertes Interesse hinsichtlich des Führungszeugnisses und die Wirkung auf die Begründung des Arbeitsverhältnisses zu befriedigen?

Kaiser80

Dieses AV oder eines im öD?

Mir fiel da Bundeskinderschutzgesetz in Bezug auf öffentliche Kinder- und Jugendhilfe ein=Tätigkeitsausschluss für einschlägig Vorbestrafte; nachweis nür über erweitertes Führungszeugnis. Oder hab ich deine Frage falsch verstanden?

AndreasG

Zitat von: Spid am 27.10.2020 10:58
Das sowieso.

Sieht sich jemand imstande, mein geäußertes Interesse hinsichtlich des Führungszeugnisses und die Wirkung auf die Begründung des Arbeitsverhältnisses zu befriedigen?

Da es um eine Stelle bei der BA geht wäre jemand der zb wegen Betrug oder Diebstahl Vorstrafen hat eher nicht geeignet Gelder freizugeben.
Eine Körperverletzung oder Beleidigung würde ich aber nicht als Ablehnungsgrund sehen.

Kaiser80

Zitat von: AndreasG am 27.10.2020 11:14
Zitat von: Spid am 27.10.2020 10:58
Das sowieso.

Sieht sich jemand imstande, mein geäußertes Interesse hinsichtlich des Führungszeugnisses und die Wirkung auf die Begründung des Arbeitsverhältnisses zu befriedigen?

Da es um eine Stelle bei der BA geht wäre jemand der zb wegen Betrug oder Diebstahl Vorstrafen hat eher nicht geeignet Gelder freizugeben.
Eine Körperverletzung oder Beleidigung würde ich aber nicht als Ablehnungsgrund sehen.

Nicht geeignet würde ich auch so sehen, dennoch dürfte/könnte man ein AV Begründen...

Spid

Zitat von: AndreasG am 27.10.2020 11:14
Zitat von: Spid am 27.10.2020 10:58
Das sowieso.

Sieht sich jemand imstande, mein geäußertes Interesse hinsichtlich des Führungszeugnisses und die Wirkung auf die Begründung des Arbeitsverhältnisses zu befriedigen?

Da es um eine Stelle bei der BA geht wäre jemand der zb wegen Betrug oder Diebstahl Vorstrafen hat eher nicht geeignet Gelder freizugeben.
Eine Körperverletzung oder Beleidigung würde ich aber nicht als Ablehnungsgrund sehen.
Die Anforderungen, anhand derer jemand geeignet oder ungeeignet ist, ergeben sich im öD doch aus dem Anforderungsprofil, das allein zur Personalauswahl herangezogen werden darf. Wenn man die Unbestraftheit allgemein oder die Unbestraftheit hinsichtlich bestimmter Delikte nicht ins Anforderungsprofil schreibt, darf sie bei der Personalauswahl auch nicht berücksichtigt werden - oder?

Spid

Zitat von: Kaiser80 am 27.10.2020 11:21
Zitat von: AndreasG am 27.10.2020 11:14
Zitat von: Spid am 27.10.2020 10:58
Das sowieso.

Sieht sich jemand imstande, mein geäußertes Interesse hinsichtlich des Führungszeugnisses und die Wirkung auf die Begründung des Arbeitsverhältnisses zu befriedigen?

Da es um eine Stelle bei der BA geht wäre jemand der zb wegen Betrug oder Diebstahl Vorstrafen hat eher nicht geeignet Gelder freizugeben.
Eine Körperverletzung oder Beleidigung würde ich aber nicht als Ablehnungsgrund sehen.

Nicht geeignet würde ich auch so sehen, dennoch dürfte/könnte man ein AV Begründen...

Nicht nur dürfte/könnte - man müßte, wenn es nicht im Anforderungsprofil steht!