Eingruppierung IT ab 2021

Begonnen von Mine80, 18.09.2019 12:57

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Jan79

Hi Leute!
Hoffe mir kann einer weiterhelfen.
Ich habe demnächst ein Einstellungsgespräch.
Ich bin seid mehr als 10 Jahren, als Ein-Mann IT Unternehmen tätig und komme jetzt zurück ins Angestelltenverhältnis. Bin kein Studierter.
Die Vorinformation die mich erreicht hat, ist dass der Direktor der Schule (NRW), mich als "Schulverwaltungsassistent" und nicht als IT-ler einstellen will. Demzufolge sieht es Tariflich anders aus. Zitat: " Mit abgeschlossenem Studium kann die Eingruppierung bis zur Höhe der EG 9b TV-L erfolgen, ansonsten nur bis zur Höhe der EG 8 TV-L. " das sieht nicht so Rosig aus. Habt Ihr hier eine Idee, wie ich mit einer vernünftigen Argumentation aus der Nummer(Schulverwaltungsassistent) raus und eher in Richtung Netzwerk-Admin komme?

Spid

Welchen Zusammenhang zum Thema dieses Threads siehst Du bei Deiner Frage?

Bastel

Zitat von: Jan79 in 26.11.2020 19:43
Hi Leute!
Hoffe mir kann einer weiterhelfen.
Ich habe demnächst ein Einstellungsgespräch.
Ich bin seid mehr als 10 Jahren, als Ein-Mann IT Unternehmen tätig und komme jetzt zurück ins Angestelltenverhältnis. Bin kein Studierter.
Die Vorinformation die mich erreicht hat, ist dass der Direktor der Schule (NRW), mich als "Schulverwaltungsassistent" und nicht als IT-ler einstellen will. Demzufolge sieht es Tariflich anders aus. Zitat: " Mit abgeschlossenem Studium kann die Eingruppierung bis zur Höhe der EG 9b TV-L erfolgen, ansonsten nur bis zur Höhe der EG 8 TV-L. " das sieht nicht so Rosig aus. Habt Ihr hier eine Idee, wie ich mit einer vernünftigen Argumentation aus der Nummer(Schulverwaltungsassistent) raus und eher in Richtung Netzwerk-Admin komme?

Ich hab das Gefühl, dass man dich verarschen will.
Mach den Job einfach nicht für eine E8 und kommuniziere das klar. 9b für einen mit abgeschlossenen Studium... Ist das irgendwo in Meck-Vorpommern wo das Brötchen noch 0,1 Ostmark kostet?

WasDennNun

Zitat von: Jan79 in 26.11.2020 19:43Demzufolge sieht es Tariflich anders aus. Zitat: " Mit abgeschlossenem Studium kann die Eingruppierung bis zur Höhe der EG 9b TV-L erfolgen, ansonsten nur bis zur Höhe der EG 8 TV-L. " das sieht nicht so Rosig aus. Habt Ihr hier eine Idee, wie ich mit einer vernünftigen Argumentation aus der Nummer(Schulverwaltungsassistent) raus und eher in Richtung Netzwerk-Admin komme?
Als erstes würde ich nachfragen wo das so steht, was die da behaupten (klingt nach Schutzbehauptung die nicht stimmt).
als zweites würde ich fragen, was denn dann deine auszuübenden Tätigkeiten wären, wenn du nicht die IT Technik betreuen sollst?
und zu guter Letzt muss du selbst wissen für welches Geld du arbeiten gehen willst.
Wenn die dir ein solches Salär nicht anbieten wollen, dann brauchst du ja nicht zu unterschreiben.

Jan79

Vielen Dank für das Feedback,
ich hatte auch das Gefühl, dass hier versucht wird gutes Fachpersonal für wenig Geld zu bekommen.
Die haben bestimmt auch die Befürchtung, ab 2021 noch mehr zu zahlen. (Obwohl das Geld für die Stelle vom Land kommt.)
Ist einer von Euch als IT-ler direkt in einer Schule angestellt? Ggf. auch einer ohne Studium?

...nochmals vielen Dank und alles unter TV-L 10 wird abgelehnt  :P

Mithrode

Zitat von: Jan79 in 27.11.2020 18:50
Vielen Dank für das Feedback,
ich hatte auch das Gefühl, dass hier versucht wird gutes Fachpersonal für wenig Geld zu bekommen.
Die haben bestimmt auch die Befürchtung, ab 2021 noch mehr zu zahlen. (Obwohl das Geld für die Stelle vom Land kommt.)
Ist einer von Euch als IT-ler direkt in einer Schule angestellt? Ggf. auch einer ohne Studium?

...nochmals vielen Dank und alles unter TV-L 10 wird abgelehnt  :P

Ich bin in einer Hochschule angestellt nach Ego 11.4 E11 FG. 3. Kümmer mich derzeit um verschiedene Anwendungen u.a. Hisinone (Campusmanagementsystem, hauptsächlich operatives Reporting und BI). Nach neuer Ego könnte es eventuell eine E12 werden. Mal schauen.

Bin selber auch kein studierter Informatiker aber sonstiger Beschäftigter.

Jan79

Zitat von: Mithrode in 27.11.2020 19:30

... Nach neuer Ego könnte es eventuell eine E12 werden. Mal schauen.

Aber in E12 brauchst Du noch drei weitere Kollegen, die Dir unterstellt sind. Oder fällt das dann Weg?

Spid

Inwiefern sollte das ,,wegfallen"? Und inwiefern wäre @Mithrode auf Fg. 3 der E12 angewiesen?

WasDennNun

Zitat von: Jan79 in 28.11.2020 14:50
Zitat von: Mithrode in 27.11.2020 19:30

... Nach neuer Ego könnte es eventuell eine E12 werden. Mal schauen.

Aber in E12 brauchst Du noch drei weitere Kollegen, die Dir unterstellt sind. Oder fällt das dann Weg?
Zitat
Entgeltgruppe 12
1. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2
mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung,
deren Tätigkeit sich mindestens zu einem Drittel durch besondere Schwierigkeit
und Bedeutung oder durch Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
2. Beschäftigte der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2
mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung,
deren Tätigkeit sich durch besondere Schwierigkeit und Bedeutung oder durch
Spezialaufgaben aus der Entgeltgruppe 11 Fallgruppe 2 heraushebt.
3. Beschäftigte der Entgeltgruppe 10
mit mindestens dreijähriger praktischer Erfahrung,
die durch ausdrückliche Anordnung als Leiter einer IT-Gruppe bestellt sind und
denen mindestens
a) zwei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 11 oder
b) drei Beschäftigte dieses Abschnitts mindestens der Entgeltgruppe 10
durch ausdrückliche Anordnung ständig unterstellt sind.
Ist fast wie bei Michael Schanze:
1 - 2 oder 3
drei Fallgruppen sind frei...

Mithrode

Zitat von: Jan79 in 28.11.2020 14:50
Zitat von: Mithrode in 27.11.2020 19:30

... Nach neuer Ego könnte es eventuell eine E12 werden. Mal schauen.

Aber in E12 brauchst Du noch drei weitere Kollegen, die Dir unterstellt sind. Oder fällt das dann Weg?

Nein nach aktueller Ego bin ich in E11 FG. 3

Beschäftigte in der IT-Systemtechnik
mit abgeschlossener einschlägiger Hochschulausbildung (Bachelor- bzw. entsprechender Hochschulabschluss) und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben,
mit übergreifenden Kenntnissen auf den unterschiedlichen Teilgebieten und
vertieften Fachkenntnissen auf mindestens einem Teilgebiet der IT-Systemtechnik,
die Aufgaben mit einer hohen Funktionsvielfalt selbständig bearbeiten und deren Tätigkeit sich durch die Größe des von ihnen auszufüllenden Gestaltungsspielraums aus der Entgeltgruppe 9b Fallgruppe 1 dieses Unterabschnitts heraushebt.


Diese gibt es ja ab 1.1.2021 nicht mehr. Eventuell wird es eine E12 FG 1 oder FG 2 dann, wenn dies meine Tätigkeiten hergeben.

WasDennNun

Zitat von: Mithrode in 28.11.2020 22:06
Diese gibt es ja ab 1.1.2021 nicht mehr. Eventuell wird es eine E12 FG 1 oder FG 2 dann, wenn dies meine Tätigkeiten hergeben.
Und du eine dreijähriger praktischer Erfahrung hast .  ;)

Spid

Und jetzt stelle man sich vor, es gäbe das von verschiedener Seite behauptete Antragserfordernis: jemand, der in 2021 die drei Jahre nicht vollbekommt und derzeit in E11 eingruppiert ist, könnte den behaupteten Antrag in 2021 nicht stellen, weil sich keine höhere Entgeltgruppe ergibt - und würde auch später bei unverändert auszuübender Tätigkeit nicht höhergruppiert, da seine bisherige Entgeltgruppe ja bestandsgeschützt wäre.

Mithrode

Zitat von: WasDennNun in 29.11.2020 09:00
Zitat von: Mithrode in 28.11.2020 22:06
Diese gibt es ja ab 1.1.2021 nicht mehr. Eventuell wird es eine E12 FG 1 oder FG 2 dann, wenn dies meine Tätigkeiten hergeben.
Und du eine dreijähriger praktischer Erfahrung hast .  ;)

Die Jahre sollte ich voll haben. Wenn die Erfahrung vor dem ÖD zählt dann auf jeden Fall. Wenn nur die Jahre meiner aktuellen Stelle zählen, dann im Juli 2021. Wurde damals mit E11 St. 3 eingestellt.

Spid

Es ist unbeachtlich, in welchem Kontext die praktische Erfahrung erworben worden ist.

Firewind

Zitat von: Spid in 29.11.2020 09:38
Und jetzt stelle man sich vor, es gäbe das von verschiedener Seite behauptete Antragserfordernis: jemand, der in 2021 die drei Jahre nicht vollbekommt und derzeit in E11 eingruppiert ist, könnte den behaupteten Antrag in 2021 nicht stellen, weil sich keine höhere Entgeltgruppe ergibt - und würde auch später bei unverändert auszuübender Tätigkeit nicht höhergruppiert, da seine bisherige Entgeltgruppe ja bestandsgeschützt wäre.

Genau das problem hab ich ich würde im Sommer 11/3 bekommen .... würde aber durch den wieder 12/2 bekommen  :-\ ka ob ich das machen soll...