Corona-Sonderzahlung

Begonnen von Admin, 26.10.2020 12:19

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

peer80

Noch mal eine Frage: Die TVöD Corona Sonderzahlung wird doch vom AG übernommen, als tarifvertragliches Entgeld.
Im Bundesland SH gibt es daneben noch einen steuerfreien Corona Bonus von 1500€ für Pflegekräfte, sofern er denn mal gezahlt werden sollte. Sind diese beiden Zahlungen unabhängig voneinander ( bis auf Versteuerung des über 1500 gehenden Betrages), oder werden sie mieinander verrechnet?

Bastel

Das Bundesland SH bezahlt ALLEN Pflegekräften diesen Bonus? Oder nur Mitarbeitern im Bereich des TV-L?

TheMetal

Zitat von: Kommunalgenie am 30.11.2020 07:29
Zitat von: Secret am 29.11.2020 19:18
Habe 2 Fälle als Nachfrage:

A) Bis 05.03.2020 in Mutterschutz und anschließender Elternzeit. Anspruch?
B) Wird der Bonus anteilig zum Beschäftigungsgrad ausgeschüttet?

A) "Auch für die Frage, ob während der Elternzeit Anspruch auf die Corona-Prämie besteht, ist es entscheidend, ob an einem Tag zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober Entgelt oder bestimmte Entgeltersatzleistungen bezogen wurden. Bei einer Teilzeittätigkeit während der Elternzeit ist dies der Fall, ebenso bei Bezug von Mutterschaftsgeld oder Krankengeldzuschuss aus dem TVöD."



Zuschuss zum Mutterschaftsgeld zählt nicht als Entgeltersatzleistung, oder!?

Spid

Zitat von: TheMetal am 01.12.2020 15:08
Zitat von: Kommunalgenie am 30.11.2020 07:29
Zitat von: Secret am 29.11.2020 19:18
Habe 2 Fälle als Nachfrage:

A) Bis 05.03.2020 in Mutterschutz und anschließender Elternzeit. Anspruch?
B) Wird der Bonus anteilig zum Beschäftigungsgrad ausgeschüttet?

A) "Auch für die Frage, ob während der Elternzeit Anspruch auf die Corona-Prämie besteht, ist es entscheidend, ob an einem Tag zwischen dem 1. März und dem 31. Oktober Entgelt oder bestimmte Entgeltersatzleistungen bezogen wurden. Bei einer Teilzeittätigkeit während der Elternzeit ist dies der Fall, ebenso bei Bezug von Mutterschaftsgeld oder Krankengeldzuschuss aus dem TVöD."



TheMetal

Eine Beschäftigte war vom 21.02.-04.06. in Mutterschaft und ist seit 05.06. in Elternzeit, bekommt aber lt. Rechenzentrum keine Corona-Sonderzahlung!?  ???

Spid

Was soll "in Mutterschaft" sein? Sofern es sich um Bezug von Mutterschaftsgeld handelt, ist dieser dem Entgeltanspruch gleichgestellt, siehe PE 2 Satz 2 zu §2 Abs. 1 TV Corona-Sonderzahlung 2020. So es sich um Mutterschutzlohn nach § 18 MuSchG handelt, ist es ohnehin fortgezahltes Entgelt.


BAT

Jenes Organ, welches in toto sich mit Arbeitsverweigerung in den letzten neun Monaten dargestellt hat? Wird ja immer besser ;)

Muckel

Zitat von: peer80 am 30.11.2020 22:27
Noch mal eine Frage: Die TVöD Corona Sonderzahlung wird doch vom AG übernommen, als tarifvertragliches Entgeld.
Im Bundesland SH gibt es daneben noch einen steuerfreien Corona Bonus von 1500€ für Pflegekräfte, sofern er denn mal gezahlt werden sollte. Sind diese beiden Zahlungen unabhängig voneinander ( bis auf Versteuerung des über 1500 gehenden Betrages), oder werden sie mieinander verrechnet?

Der Gesetzgeber hat in einem ersten Schritt die Steuerfreiheit einer Corona-bedingten Sonderzahlung bis zu einer Höhe von 1.500 Euro geschaffen. Alle Arbeitnehmer können von dieser Regelung grundsätzlich Gebrauch machen, soweit sie denn wollen (siehe BMF vom 9.4.2020 mit Ergänzung vom 26.10.2020).

Im Rahmen der Tarifverhandlungen TVöD haben sich die Tarifparteien jetzt darauf verständig, diese Möglichkeit auch für die Mitarbeiter im Bereich des TVöD umzusetzen. Es handelt sich nicht um einen zusätzlichen steuerfreien Zuschuss, sondern nur die Umsetzung der vom Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeit, steuerfreie Corona-Sonderzahlungen auszukehren.

peer80

Zitat von: Bastel am 01.12.2020 14:30
Das Bundesland SH bezahlt ALLEN Pflegekräften diesen Bonus? Oder nur Mitarbeitern im Bereich des TV-L?
Allen Mitarbeitern der stationären Krankenpflege, unabhängig vom jeweiligen TV

peer80

Zitat von: Muckel am 03.12.2020 15:00
Zitat von: peer80 am 30.11.2020 22:27
Noch mal eine Frage: Die TVöD Corona Sonderzahlung wird doch vom AG übernommen, als tarifvertragliches Entgeld.
Im Bundesland SH gibt es daneben noch einen steuerfreien Corona Bonus von 1500€ für Pflegekräfte, sofern er denn mal gezahlt werden sollte. Sind diese beiden Zahlungen unabhängig voneinander ( bis auf Versteuerung des über 1500 gehenden Betrages), oder werden sie mieinander verrechnet?

Der Gesetzgeber hat in einem ersten Schritt die Steuerfreiheit einer Corona-bedingten Sonderzahlung bis zu einer Höhe von 1.500 Euro geschaffen. Alle Arbeitnehmer können von dieser Regelung grundsätzlich Gebrauch machen, soweit sie denn wollen (siehe BMF vom 9.4.2020 mit Ergänzung vom 26.10.2020).

Im Rahmen der Tarifverhandlungen TVöD haben sich die Tarifparteien jetzt darauf verständig, diese Möglichkeit auch für die Mitarbeiter im Bereich des TVöD umzusetzen. Es handelt sich nicht um einen zusätzlichen steuerfreien Zuschuss, sondern nur die Umsetzung der vom Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeit, steuerfreie Corona-Sonderzahlungen auszukehren.

Das beantwortet aber nicht meine Frage.
1. Möglichkeit der Steuerfreiheit von Corona Sonderzahlungen bis 1500€.
2. TVÖD Sonderzahlung per Tarifvertrag, je nach Eingruppierung bis max. 600€
3. Festlegungendes Landes Schleswig-Holstein über einen Pflegebonus für Beschäftigte in Einrichtungen der stationären Krankenpflege von max. 1500€

Frage war: gibt es 2 + 3 unabhängig voneinander oder wird 2 mit 3 verrechnet?

Bastel

Zitat von: Bastel am 01.12.2020 14:30
Das Bundesland SH bezahlt ALLEN Pflegekräften diesen Bonus? Oder nur Mitarbeitern im Bereich des TV-L?

Wdd3

Zitat von: peer80 am 03.12.2020 16:45
Zitat von: Muckel am 03.12.2020 15:00
Zitat von: peer80 am 30.11.2020 22:27
Noch mal eine Frage: Die TVöD Corona Sonderzahlung wird doch vom AG übernommen, als tarifvertragliches Entgeld.
Im Bundesland SH gibt es daneben noch einen steuerfreien Corona Bonus von 1500€ für Pflegekräfte, sofern er denn mal gezahlt werden sollte. Sind diese beiden Zahlungen unabhängig voneinander ( bis auf Versteuerung des über 1500 gehenden Betrages), oder werden sie mieinander verrechnet?

Der Gesetzgeber hat in einem ersten Schritt die Steuerfreiheit einer Corona-bedingten Sonderzahlung bis zu einer Höhe von 1.500 Euro geschaffen. Alle Arbeitnehmer können von dieser Regelung grundsätzlich Gebrauch machen, soweit sie denn wollen (siehe BMF vom 9.4.2020 mit Ergänzung vom 26.10.2020).

Im Rahmen der Tarifverhandlungen TVöD haben sich die Tarifparteien jetzt darauf verständig, diese Möglichkeit auch für die Mitarbeiter im Bereich des TVöD umzusetzen. Es handelt sich nicht um einen zusätzlichen steuerfreien Zuschuss, sondern nur die Umsetzung der vom Gesetzgeber geschaffenen Möglichkeit, steuerfreie Corona-Sonderzahlungen auszukehren.

Das beantwortet aber nicht meine Frage.
1. Möglichkeit der Steuerfreiheit von Corona Sonderzahlungen bis 1500€.
2. TVÖD Sonderzahlung per Tarifvertrag, je nach Eingruppierung bis max. 600€
3. Festlegungendes Landes Schleswig-Holstein über einen Pflegebonus für Beschäftigte in Einrichtungen der stationären Krankenpflege von max. 1500€

Frage war: gibt es 2 + 3 unabhängig voneinander oder wird 2 mit 3 verrechnet?

Es wird verrechnet, max. 1500,- Seuerfrei.

carlotka

Hallo an Alle!
Ich bin neu hier und auf der Suche nach ein paar Infos. Ich arbeite in einer städtischen Klinik in NRW,  P8 und bei uns ist es jetzt so, dass die Prämie nur die Stationen bekommen haben die direkt mit Coronapatienten gearbeitet haben. Laut Betriebsrat wurden zu wenige Gelder freigemacht und deshalb hat man entschieden den Bonus eben an jene auszuzahlen. Wir fragen uns jetzt ob das so richtig ist, da es ja immer hieß die Prämie wäre für alle.
Hat jemand evtl.ein paar Infos dazu?

Spid

Liegt beiderseitige Tarifbindung vor? Was steht zur Anwendung des Tarifvertrags im Arbeitsvertrag?