Eingruppierung IT ab 2021

Begonnen von Mine80, 18.09.2019 12:57

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Spid

Großer Zuwendungsempfänger des Bundes.

Warum "zum Glück"? Es sollte doch im Interesse eines jeden sein, daß korrupte und veruntreuende AN entfernt werden - es sei denn, man ist selbst einer...

pommes

Zitat von: Spid am 04.12.2020 14:50
Großer Zuwendungsempfänger des Bundes.

Warum "zum Glück"? Es sollte doch im Interesse eines jeden sein, daß korrupte und veruntreuende AN entfernt werden - es sei denn, man ist selbst einer...

Oder: Man ist selbst kein veruntreuender AN, möchte aber trotzdem keinen Kollegen wegen geringfügiger Veruntreuung (hier im Beispiel: Nutzen von Dienstdruckern für nicht-dienstliche Zwecke) verlieren.

Was das mit korruption zu tun haben soll kann ich nicht nachvollziehen.

Spid

Veruntreuung öffentlicher Mittel halte ich niemals für geringfügig und da der Schriftverkehr allein zwischen den Parteien mehrere tausend Seiten umfaßte ist es auch vom Umfang her nicht geringfügig, zumal ja erschwerend hinzukommt, daß er Mittel des AG nicht nur veruntreute, sondern auch noch gegen diesen einsetzte.

Die unrechtmäßige Ausnutzung einer Machtposition, um damit einen Vorteil zu erzielen, der einem nicht zusteht, wird doch erfüllt - und somit liegt Korruption vor.

pommes

Zitat von: Spid am 04.12.2020 15:43
Veruntreuung öffentlicher Mittel halte ich niemals für geringfügig und da der Schriftverkehr allein zwischen den Parteien mehrere tausend Seiten umfaßte ist es auch vom Umfang her nicht geringfügig, zumal ja erschwerend hinzukommt, daß er Mittel des AG nicht nur veruntreute, sondern auch noch gegen diesen einsetzte.
[...]

Unter diesen Umständen ist das natürlich etwas anderes.

Hirbo77

Guten Tag zusammen,

ich habe mal eine Frage an die Experten unter Euch.
Ich bin derzeit als Netzwerk- und Serveradministrator in EG10 (Erfahrungsstufe 5) TV-L eingruppiert. Ich wollte nun von meiner Personalsachbearbeiterin wissen, in welche Fallgruppe meine Tarifstelle eingestuft ist. Als Antwort bekam ich:

"Ich habe soeben im TV-L nachgeschaut. Es gibt in der EG10 keine Fallgruppen. Nur in EG9."

Hat Sie recht? Ich zweifel nämlich inzwischen ein wenig an der Kompetenz unserer Personalstelle. 

Bastel

Schau doch einfach mal selbst in den Tarifvertrag.

Ich kenn mich zwar nicht im IT-Bereich aus, aber ich bin mir ziemlich sicher, dass es auch dort Fallgruppen gibt.

azure90

In der EG10 gibt es 3 Fallgruppen in der IT-Systemtechnik.
Ab Januar 2021 nur noch 2 Fallgruppen in EG10.

Zitat von: Hirbo77 am 10.12.2020 09:47
Guten Tag zusammen,

ich habe mal eine Frage an die Experten unter Euch.
Ich bin derzeit als Netzwerk- und Serveradministrator in EG10 (Erfahrungsstufe 5) TV-L eingruppiert. Ich wollte nun von meiner Personalsachbearbeiterin wissen, in welche Fallgruppe meine Tarifstelle eingestuft ist. Als Antwort bekam ich:

"Ich habe soeben im TV-L nachgeschaut. Es gibt in der EG10 keine Fallgruppen. Nur in EG9."

Hat Sie recht? Ich zweifel nämlich inzwischen ein wenig an der Kompetenz unserer Personalstelle.

Spid

Maßgeblich ist die auszuübende Tätigkeit, zu der keinerlei Ausführungen gemacht werden.

Spid

Nein, die ausgeübte Tätigkeit ist regelmäßig unbeachtlich.

Spid

Nun, wenn Du die Beiträge hier verfolgst - oder schlicht meine Antwort auf Deine Frage verstehend liest - sollte sich leicht erschließen, daß es auf die auszuübende Tätigkeit ankommt. Mithin bedarf es hinreichender Ausführungen zu dieser.

Hirbo77

@Spid
Ich habe mich innerhalb weniger Tage, so weit es mir möglich war, durch die Beiträge hier gearbeitet. Dabei muss ich zugeben, dass ich vieles nicht verstanden habe. Vielleicht denke ich einfach zu kompliziert oder sehe den Wald vor lauter Bäume nicht.
Ich habe mir alles durchgelesen, weil ich für mich in Erfahrung bringen wollte, ob ich mit meinen ausgeübten Tätigkeiten eventuell ab dem 01.01.2021 einen Anspruch habe, in EG 11 eingestuft zu werden. Wie ich bereits oben erwähnt habe, ist unsere Personalabteilung nicht sehr zuverlässig. Die haben z.B. erst vor ca. 2 Wochen von den Änderungen in der Tarifentgeldordnung ab dem 01.01. gehört. Und das auch nur durch einen Hinweis eines Technikers im Hause.

Spid

Wie bereits ausgeführt, ist die ausgeübte Tätigkeit regelmäßig unbeachtlich. Es kommt auf die auszuübende Tätigkeit an.

Hirbo77

Das z.B. verstehe ich schon nicht.
Wo ist denn der Unterschied zwischen ausgeübter und auszuübender Tätigkeit?

Organisator

Zitat von: Hirbo77 am 10.12.2020 15:53
Das z.B. verstehe ich schon nicht.
Wo ist denn der Unterschied zwischen ausgeübter und auszuübender Tätigkeit?

Ausgeübte Tätigkeit: Was du tatsächlich machst
Auszuübende Tätigkeit: Vom Arbeitgeber übertragene Aufgaben (siehe deine Tätigkeitsdarstellung / Stellenbeschreibung oder ähnliches)



Spid

Zitat von: Hirbo77 am 10.12.2020 15:53
Das z.B. verstehe ich schon nicht.
Wo ist denn der Unterschied zwischen ausgeübter und auszuübender Tätigkeit?
Die ausgeübte Tätigkeit ist jene, die Du tatsächlich machst. Die auszuübende Tätigkeit ist jene, die der AG - nicht übergriffiges subalternes Führungspersonal - Dir zur Ausübung übertragen hat.