Übertragung Resturlaub

Begonnen von Secret, 02.02.2021 10:02

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Secret

Nein da steh nur, dass Erholungsurlaub übertragen wird.
Wo steht denn das Erholungsurlaub = gesetzlicher + tariflicher Mehrurlaub bedeuten muss?
Ich muss nur den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen übertragen, mehr nicht.


Wdd3

Ich hab da eine Frage zu U vs LZK. Im Bundesurlaubsgesetz steht doch explizit Erholungsurlaub. Wovon muss man sich nach langer Arbeitsunfähigkeit erholen. Von der Krankheit sicherlich nicht, dafür war man AU. Von der Arbeit auch nicht, die hatte man nicht. Also warum wird der Erholungsurlaub überhaupt übertragen?

Spid

Zitat von: Secret in 05.02.2021 14:16
Nein da steh nur, dass Erholungsurlaub übertragen wird.
Wo steht denn das Erholungsurlaub = gesetzlicher + tariflicher Mehrurlaub bedeuten muss?
Ich muss nur den gesetzlichen Mindesturlaub von 20 Tagen übertragen, mehr nicht.

Direkt in Abs. 1 des §26 TVÖD, der im übrigen auch mit Erholungsurlaub überschrieben ist.

Spid

Zitat von: Wdd3 in 05.02.2021 14:16
Ich hab da eine Frage zu U vs LZK. Im Bundesurlaubsgesetz steht doch explizit Erholungsurlaub. Wovon muss man sich nach langer Arbeitsunfähigkeit erholen. Von der Krankheit sicherlich nicht, dafür war man AU. Von der Arbeit auch nicht, die hatte man nicht. Also warum wird der Erholungsurlaub überhaupt übertragen?

Weil es so geregelt ist.

dregonfleischer

also meine 2 tage resturlaub aus 2019 verfallen am 31.12.2021 bis dahin sollten sie zu nehmen sein