Eingruppierung IT ab 2021

Begonnen von Mine80, 18.09.2019 12:57

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Novize

Mal angenommen, ein TB kandidiert für den örtlichen PR und wird in dieses Gremium gewählt. Diese Tätigkeit wird für die Dauer von 2 Jahren ausgeübt. Hätte diese Aufgabe tarifliche Relevanz hinsichtlich "nicht nur vorübergehende" auszuübende Tätigkeit? Wenn nein, würde diese Tätigkeit zumindest aus tariflicher Sicht den Tatbestand der "korrekten" Übertragung einer auszuübenden Tätigkeit erfüllen?

Spid


WasDennNun

Zitat von: Novize am 09.02.2021 08:36
Mal angenommen, ein TB kandidiert für den örtlichen PR und wird in dieses Gremium gewählt. Diese Tätigkeit wird für die Dauer von 2 Jahren ausgeübt. Hätte diese Aufgabe tarifliche Relevanz hinsichtlich "nicht nur vorübergehende" auszuübende Tätigkeit? Wenn nein, würde diese Tätigkeit zumindest aus tariflicher Sicht den Tatbestand der "korrekten" Übertragung einer auszuübenden Tätigkeit erfüllen?
Du bekommst ja eine Freistellung von x% und deine auszuübenden Tätigkeiten ändern sich nicht.

Sollte jedoch dein AG aufgrund deiner PR Tätigkeiten deine auszuübenden Tätigkeiten umstrukturieren, dann könnte es tarifliche Relevanz haben.

oeffi

Zitat von: Fritte am 15.01.2021 16:23
Und wer es in besserer Qualität lesen möchte, bedient sich den Durchführungshinweisen aus Niedersachsen.
Habs nur überflogen, aber würde sagen 1:1 das Gleiche.

https://www.mf.niedersachsen.de/download/159305/Eingruppierung_Informations-_und_Kommunikationstechnik_Stand_01.10.2020.pdf

Gibt es diese Durchführungshinweise auch für NRW? Und kann es passieren, dass dies in NRW anders ausgelegt wird als z.B. in dem hier verlinkten aus Niedersachsen?

Spid

Die Rechtsmeinung des AG berührt die Eingruppierung in keinster Weise.

sigma5345

Hallo,

ich habe eine grundsätzliche Frage zur neuen Eingruppierung bzw. der Antragstellung (und schon im Vorgriff... ich habe mir die 46 Seiten die bisher entstanden sind nicht komplett durchgelesen - sorry  :-[).
Ich bin seit 01.01.2020 in die EG11 nach Teil II Abschnit 11.2 eingruppiert, erhalte aber die EG10 da ich den notwendigen Abschluss (noch) nicht habe.
Da die Tätigkeitsmerkmale ab dem 01.01.21 ja nun nicht mehr vergleichbar sind, frage ich mich natürlich welche Konsequenzen das für mich hat. Ich hole derzeit den fehlenden Abschluss nach und würde laut damaliger Aussage der Personalabteilung per Tarifautomatik in die EG11 kommen wenn das Zeugnis da ist.
Jetzt habe ich folgende Fragen:
(1) Hat das denn weiter Bestand - also Höhergruppierung per Tarifautomatik sobald der Abschluss da ist?
(2) Da meine Tätigkeiten ja jetzt nach EG11 bewertet wurden, lohnt es sich vielleicht einen Antrag auf die EG11 jetzt zu stellen, da ich diese möglicherweise über den Tätigkeitsstrang schon erhalten würde?
(3) Was passiert wenn ich einen Antrag stelle und es wird "nur" die EG10 bei der Bewertung festgestellt? Ist dann die EG11 generell auch mit Abschluss nicht mehr möglich (AG Wechsel mal außen vor)?
(4) Was passiert generell, wenn auf Grund des Antrages eine niedrigere Entgeltgruppe festgestellt wird? Wird dann auch herabgruppiert?

Ich danke schon mal für nützliche Tipps  :)

Spid

Die TVP haben bei der Vereinbarung eines Bestandsschutzes und eines Antragserfordernisses versagt. Ginge man dennoch davon aus, sie hätten dies wirksam getan, verbliebest Du für die Dauer unverändert auszuübender Tätigkeit in Deiner bisherigen Entgeltgruppe, es sei denn, Du stelltest einen Antrag auf Höhergruppierung. Dieser kann naheliegenderweise nur in eine höhere Entgeltgruppe führen. Die Erfüllung einer vor dem 01.01.2021 gegebenen Voraussetzung in der Person berührte die Eingruppierung hingegen nicht mehr.

sigma5345

Danke Spid!
Dementsprechend wäre es sinnvoll einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen da ich auf dem ursprünglich angedachten Weg nicht mehr in die EG11 komme...
Das Ergebnis ist dann also entweder weiter die EG10 oder im besten Falle bei entsprechender Bewertung der Tätigkeiten eben höher.

WasDennNun

Zitat von: Spid am 18.02.2021 09:20
Die TVP haben bei der Vereinbarung eines Bestandsschutzes und eines Antragserfordernisses versagt.
Habt ihr eigentlich bei Euch TBs die im Abschnitt 11 IT der EGO eingruppiert sind?
Und wenn ja, haben die sich alle (die durch die neue EGOo in eine höhere EG kommen) gefreut, dass sie von euch automatisch Höhergruppiert wurden?

WasDennNun

Zitat von: sigma5345 am 18.02.2021 09:29
Danke Spid!
Dementsprechend wäre es sinnvoll einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen da ich auf dem ursprünglich angedachten Weg nicht mehr in die EG11 komme...
Das Ergebnis ist dann also entweder weiter die EG10 oder im besten Falle bei entsprechender Bewertung der Tätigkeiten eben höher.
Was ja durchaus auch die EG12 bedeuten kann, bei uns sind diverse EG11er TBs jetzt in der EG12 durch die neuen EGO

Spid

Zitat von: WasDennNun am 18.02.2021 19:01
Zitat von: Spid am 18.02.2021 09:20
Die TVP haben bei der Vereinbarung eines Bestandsschutzes und eines Antragserfordernisses versagt.
Habt ihr eigentlich bei Euch TBs die im Abschnitt 11 IT der EGO eingruppiert sind?
Und wenn ja, haben die sich alle (die durch die neue EGOo in eine höhere EG kommen) gefreut, dass sie von euch automatisch Höhergruppiert wurden?

Wir haben überhaupt keine TB, deren Arbeitsverhältnisse sich nach dem TV-L bestimmen. TB werden nicht durch den AG eingruppiert.

sigma5345

Zitat von: WasDennNun am 18.02.2021 19:03
Zitat von: sigma5345 am 18.02.2021 09:29
Danke Spid!
Dementsprechend wäre es sinnvoll einen Antrag auf Höhergruppierung zu stellen da ich auf dem ursprünglich angedachten Weg nicht mehr in die EG11 komme...
Das Ergebnis ist dann also entweder weiter die EG10 oder im besten Falle bei entsprechender Bewertung der Tätigkeiten eben höher.
Was ja durchaus auch die EG12 bedeuten kann, bei uns sind diverse EG11er TBs jetzt in der EG12 durch die neuen EGO
Dafür fehlen mir die 3 Jahre praktische Erfahrung. Laut den DFH sind die mindestens in der EG10 zu erbringen, ich habe die EG10 aber erst seit einem reichlichen Jahr. Die 15 Jahre davor in der 9 nützen da wohl wenig  ::)

Spid

Durchführungshinweise sind unbeachtlich. Wenn die TVP die praktische Erfahrung hätten näher qualifizieren wollen, hätten sie das getan. Haben sie aber nicht.

WasDennNun

Zitat von: sigma5345 am 22.02.2021 12:54
Dafür fehlen mir die 3 Jahre praktische Erfahrung. Laut den DFH sind die mindestens in der EG10 zu erbringen, ich habe die EG10 aber erst seit einem reichlichen Jahr. Die 15 Jahre davor in der 9 nützen da wohl wenig  ::)
Na, dann ist doch ratze fatze das ArbG fertig mit dem Urteil.

15>3


sigma5345

So gesehen habt ihr auch wieder recht ... zumal der Markt für IT Leute im öD nicht gerade überlaufen ist. Ich habe demnächst ein PG dazu - mal sehen was der Arbeitgeber für eine Meinung vertritt. Dann kann ich ja immer noch entscheiden welche Konsequenzen ich ziehen möchte.