Personalrat und Vertrauen

Begonnen von Erasmus, 18.02.2021 22:27

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Britta2

Tratschen tun nicht nur die Mitglieder vom PR sondern auch alle anderen.
Das Dilemma vom PR aber war-ist-bleibt --- im Grunde sind die oftmals nur reine Maulatur d.h. haben real nicht wirklich Mitspracherecht. Konkrete Aussage unseres einstigen Vorsitzenden:  Unser Job ist es, den Mitarbeitern zu erklären, warum sie wofür eine Strafe verdient haben. Wir habe den Anweisungen der Leitung Folge zu leisten.

Die Truppe löste sich bei uns damals selbst auf als bei uns auf Weisung der Chefs auf den Etagen Kameras bis zum Klo installiert wurden (es könnte ja jemand umkippen im Klo und muss zeitnah gerettet werden - als Begründung).

Finanzer

Zitat von: Britta2 am 04.03.2021 11:08
Die Truppe löste sich bei uns damals selbst auf als bei uns auf Weisung der Chefs auf den Etagen Kameras bis zum Klo installiert wurden (es könnte ja jemand umkippen im Klo und muss zeitnah gerettet werden - als Begründung).

Die Realität übertrifft mal wieder mein kühnsten Erwartungen, danke für dieses Schmankerl.

Kaiser80

Zitat von: Finanzer am 04.03.2021 11:55

Die Realität übertrifft mal wieder mein kühnsten Erwartungen, danke für dieses Schmankerl.

Als aufmerksamer Forenteilnehmer kann man die "Schmankerl" Britta2 i.d.R. ganz gut einordnen...

veeam

Zitat von: Britta2 am 04.03.2021 11:08
Tratschen tun nicht nur die Mitglieder vom PR sondern auch alle anderen.
Das Dilemma vom PR aber war-ist-bleibt --- im Grunde sind die oftmals nur reine Maulatur d.h. haben real nicht wirklich Mitspracherecht. Konkrete Aussage unseres einstigen Vorsitzenden:  Unser Job ist es, den Mitarbeitern zu erklären, warum sie wofür eine Strafe verdient haben. Wir habe den Anweisungen der Leitung Folge zu leisten.

Die Truppe löste sich bei uns damals selbst auf als bei uns auf Weisung der Chefs auf den Etagen Kameras bis zum Klo installiert wurden (es könnte ja jemand umkippen im Klo und muss zeitnah gerettet werden - als Begründung).

Das wäre ein klarer Fall für den zuständigen Landesdatenschutzbeuaftragten. Ich hoffe die Objektbeschreibung und Datenschutzfolgeabschätzung sind gewissenhafter als der künstliche Vorsatz etwas gutes für die Belegschaft zu tun. Der Aufbau und Betrieb einer solchen Anlage dürfte keiner Auflage und Anforderung im Datenschutz standhalten.

Falke007

Zitat von: Britta2 am 04.03.2021 11:08
Tratschen tun nicht nur die Mitglieder vom PR sondern auch alle anderen.
Das Dilemma vom PR aber war-ist-bleibt --- im Grunde sind die oftmals nur reine Maulatur d.h. haben real nicht wirklich Mitspracherecht. Konkrete Aussage unseres einstigen Vorsitzenden:  Unser Job ist es, den Mitarbeitern zu erklären, warum sie wofür eine Strafe verdient haben. Wir habe den Anweisungen der Leitung Folge zu leisten.

Die Truppe löste sich bei uns damals selbst auf als bei uns auf Weisung der Chefs auf den Etagen Kameras bis zum Klo installiert wurden (es könnte ja jemand umkippen im Klo und muss zeitnah gerettet werden - als Begründung).

Es gibt doch Gesetze, die den Wirkungskreis eines Personalrates festlegen und wo er mitbestimmen darf. Letztendlich sollte man aber sicherlich auch nicht zu viel erwarten.. - dafür sind sie eben nur ein Personalrat.

Gegen die Kameras kann sich allerdings auch jeder normale Angestellte/r mit Blick auf den Datenschutz wehren.

Amiga

Zitat von: Falke007 am 05.03.2021 09:11
Gegen die Kameras kann sich allerdings auch jeder normale Angestellte/r mit Blick auf den Datenschutz wehren.

Kameras zuscheißen geht deutlich schneller.
Es heißt übrigens bald nicht mehr "Deutscher", sondern "maximal besteuerte und geduldete Altlast ohne Migrationshintergrund".

Falke007

Zitat von: Amiga am 05.03.2021 20:31
Zitat von: Falke007 am 05.03.2021 09:11
Gegen die Kameras kann sich allerdings auch jeder normale Angestellte/r mit Blick auf den Datenschutz wehren.

Kameras zuscheißen geht deutlich schneller.

Das sicherlich - wobei ich mir das sehr gelenkig und/oder eklig vorstelle  ;D

Alphonso

Man unterschätze nicht die Kreativität der Mitarbeiter im öD.
Nachdem unserer Abteilung ein weiteres Dezernat einer anderen Abteilung zugewiesen wurde, was mit Umzügen für die Mitarbeiter verbunden war aufgrund unterschiedlicher Standorte, tauchten in den Mülleimern in den Sanitäreinrichtungen in unregelmäßigen Abständen sehr gut gefüllte Müllbeutel auf mit menschlichen Ausscheidungsprodukten in nicht-flüssiger Form.
Ob das nun geschah, um Unmut kundzutun oder einfach das Verhalten ist entsprechender Personen, um Wasser zu sparen, konnte bis heute nicht geklärt werden. Entsprechende Ermittlungen wurden allerdings auch nicht eingeleitet, um die Herkunft zweifelsfrei nachzuweisen.

GoethesGartenhaus

Zitat von: Lars73 am 19.02.2021 07:15
Ein Recht sich durch andere Personen begleiten zu lassen besteht in der Regel nicht. Wäre mit dem Arbeitgeber abzustimmen.

Jeder Arbeitnehmer in Deutschland darf sich bei Gesprächen mit seinem Arbeitgeber durch ein Mitglied des Betriebsrates (insofern es einen gibt), des Personalrates oder durch eine/n Gewerkschaftssekretärin/Gewerkschaftssekretär begleiten lassen. Dazu bedarf es keiner Zustimmung des AG.

Lars73

Ein Recht einen Anwalt oder Gewerkschaftssekretär zu dem Gespräch mitzunehmen besteht nicht. Zum Personalrat habe ich mich geäußert. Bei denen sinnentstellenden Teilzitat geht es nur um andere Personen als eine Person aus dem Personalrat.

GoethesGartenhaus

Woraus leiten Sie das ab, dass es ein solches Recht nicht gibt? Es ist erlaubt wenn es z. B. um einen Konflikt geht oder der AG auch Verstärkung hat. Es gilt das Prinzip der Waffengleichheit.

WasDennNun

Zitat von: GoethesGartenhaus am 14.03.2021 07:59
Woraus leiten Sie das ab, dass es ein solches Recht nicht gibt? Es ist erlaubt wenn es z. B. um einen Konflikt geht oder der AG auch Verstärkung hat. Es gilt das Prinzip der Waffengleichheit.
Interessante Antwort, wie solle man etwas ableiten, wenn es nicht existiert.
Es stellt sich ja eher die Frage:
Woraus leitet sich ein solches Recht ab?

Lars73

Es gibt kein einschlägige gesetzliche Regelung die ein solches Recht einräumt. Man muss sich also auf Generalklauseln etc. stützen. Die Rechtsprechung hat die Frage ausführlich bearbeitet. Nur wenn der Arbeitgeber externe Beratung hinzuzieht darf man dies auch als Arbeitnehmer. Ansonsten kann man sich nur von Betrieb- und Personalrat begleiten lassen. (Selbst dort gibt es Grenzen. Nicht unbedingt bei jeden Thema besteht ein solcher Anspruch.)

Das was ich beschreibe ist die in der Kommentarliteratur und der Rechtsprechung beschriebene Rechtslage. Worauf stützt du deine abweichende Sicht.