Personalabteilung reagiert nicht auf Fristen - wie verfahren?

Begonnen von Nem, 06.04.2021 06:36

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clarion

@Nem, oder der AN akzeptiert zähneknirschend die Rechtsmeinung des AG.

azure90

Kurze Frage zu dem Fristen:

Hab im Januar einen Antrag auf HG gestellt. Angenommen die PA meldet erst im November dem Land die höhere EG, bekomme ich dann die Bezüge für 11 Monate nachgezahlt oder nur für 6 Monate? Ich geh von 11 Monaten aus ist das korrekt?

Spid

Irgendwelche internen Meldungen des AG haben keinerlei Wirkung auf das Binnenverhältnis AG-AN. Sofern keine Geltendmachung des Anspruchs erfolgt ist, besteht nur Anspruch auf die Zahlung der Ansprüche, die noch nicht durch die Ausschlußfrist verfallen sind.

azure90

Mit dem Antrag im Januar habe ich meinen Anspruch auf Zahlung nach höherer EG geltend gemacht. Somit sollte ja keine Ausschlussfrist zum tragen kommen?

WasDennNun

Wenn du es richtig gemacht hast ja, aber warum noch warten und nicht nen Brief zum Gericht schicken.

Germanmann

Ich habe auch im Januar den Antrag aufgrund der neuen EGO gestellt.

Antwort der AG:

ZitatIhren o.g. Antrag  haben wir fristgerecht erhalten.

Derzeit erfolgt eine entsprechende rechtliche Überprüfung. Nach Abschluss erhalten Sie zeitnah eine entsprechende Mitteilung.

Mit freundlichen Grüßen
Im Auftrag

Falls es zu einem HG kommt, denke ich, dass ab Januar 2021 bezahlt wird.

Isie

Mit dem Antrag allein wahrt man nicht die Ausschlussfrist. Die Fälligkeit tritt frühestens durch den Antrag ein. Die Ausschlussfrist beginnt mit der Fälligkeit. Wer sich in Geduld üben will, bis der Arbeitgeber zahlt, sollte bei einer Antragstellung im Januar wenigstens spätestens vor Ende  Juli  den Nachzahlungsanspruch schriftlich geltend machen.

WasDennNun

Zitat von: Germanmann am 07.04.2021 15:06
Falls es zu einem HG kommt, denke ich, dass ab Januar 2021 bezahlt wird.
Ja, so werden es die meisten AG machen, auch wenn sie nicht müssten.
Und wenn die für eine rechtliche Prüfung so lange brauchen, dann kannst du denen doch Unterstützung anbieten und das Gericht entscheiden lassen.

Zitat von: Isie am 07.04.2021 15:48Wer sich in Geduld üben will, bis der Arbeitgeber zahlt, sollte bei einer Antragstellung im Januar wenigstens spätestens vor Ende  Juli  den Nachzahlungsanspruch schriftlich geltend machen.
inkl. Verzugszinsen natürlich  8) da kommen ja schon ein paar hundert Euronen zusammen.