Home-Office Pflicht

Begonnen von was_guckst_du, 25.04.2021 14:20

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dregonfleischer

ja aber im homeoffice darf mann keine überstunden machen

WasDennNun

Zitat von: dregonfleischer am 07.05.2021 15:19
ja aber im homeoffice darf mann keine überstunden machen
Bullshit!!
Natürlich muss man auch im Homeoffice Überstunden machen.
Wenn man angeordnete Arbeit nicht ausübt, wird man abgemahnt.

CmdrMichael

Zitat von: Opa am 07.05.2021 12:44
Die Portokosten zahlt der Depp, der dafür verantwortlich ist, dass die Dienstpost nicht digital versandt wird.
Die Digitalisierung vieler Prozesse ist eine der größten durch Corona induzierten Verbesserungen bei uns auf dem Amt. Was früher noch alles ausgedruckt per Umlauflaufmappe durch die Hauspost versendet werden musste, geht jetzt auf einmal per signierter E-Mail.


Solitair

Zitat von: BYL am 05.05.2021 14:55
Wer zahlt die DHL-Portokosten der Dienstpost an die Stammdienststelle, wenn HO jetzt verpflichtend ist?

Welche portokosten? Wir fahren 1-2 Mal in der Woche dafür ins Amt, dafür gibt's dann km-Geld.
"Hauspost" darf bei uns nicht mit der Post verschickt werden und ausgedruckt wird alles wie eh und je.

BYL

Weshalb gibt es dafür km-geld wenn man an die stammdienststelle fährt?


Solitair

Weil die Geschäftsstelle letztes Jahr mal gesagt hat, dass das Dienstreisen sind. Vorher hatten sie es mit einem Tourendienst pro Abteilung versucht, aber das hat sich binnen kurzer Zeit als nicht praktikabel erwiesen.

Fugazi

Homeoffice schön und gut, aber Pflicht? Also 2-3 Tage die Woche mache ich das schon ganz gerne mal, aber die ganze Woche über und das Wochen- und Monatelang? Ich würde wohl irgendwann zum Soziopathen mutieren und den halben Tag im Pyjama versumpfen.

Wir müssen unsere Akten mitnehmen, da E-Akte so weit entfernt ist wie Mars von der Erde. Mit Zahlenschloss abschließbare (Piloten)Koffer bekommen wir dafür natürlich nicht gestellt, aber man muss sich dann schriftlich erklären, wenn man kein HO machen möchte oder kann.

Solitair

Ist bei uns ähnlich. Bei den Akten heißt es noch, dass der Bedienstete diese nur ins HO mitnehmen "darf", wenn er dafür sorgt, dass diese sicher verschlossen gelagert und vor dem Zugriff Dritter sicher sind. Nur, was ist dann z.b. bei einem Einbruch oder wenn ein Familienmitglied "unangemeldet" reinkommt und einen Blick auf eine Akte erhascht?
Hinzu kommt, für eine Woche Arbeit muss man einen ganz schönen Berg an Akten mitnehmen, denn ohne Akte kann man schlicht nichts machen. Also ist der schwarze Peter und Risiko dann wieder beim AN.

Meiner Meinung nach müsste der AG, wenn er verlangt, dass ein AN seine private Wohnung für dienstliche Zwecke nutzt einen entsprechenden Kostenersatz leisten. Dazu kommt dann auch eine entsprechende ergonomische Ausstattung des häuslichen Arbeitsplatzes.

WasDennNun

Zitat von: Solitair am 08.05.2021 15:57
Meiner Meinung nach müsste der AG, wenn er verlangt, dass ein AN seine private Wohnung für dienstliche Zwecke nutzt einen entsprechenden Kostenersatz leisten. Dazu kommt dann auch eine entsprechende ergonomische Ausstattung des häuslichen Arbeitsplatzes.
Vollkommen richtig, nur kenne ich keinen AG der verlangt, dass ein AN seine private Wohnung für dienstliche Zwecke nutzt. Ich kenne aber einige, die dem AN anbieten, dass er seine private Wohnung für dienstliche Zwecke nutzen darf.
Der Umkehrschluss wäre ja: Wenn der AG verlangt, dass ich ins Büro komme, dann muss er die Fahrtkosten übernehmen.

Fugazi

@Solitair

Soviele Akten muss ich zum Glück nicht mitnehmen, da die Sachverhalte recht anspruchsvoll sind und es u.U. länger dauert bis ich zur Bescheidung komme. Und wenn ich schneller durch die Akten bin als erwartet, wird sich eben auf den Balkon gesetzt oder der Haushalt gemacht und trotzdem die Sollzeit geschrieben. Mehr mitnehmen als tragen, kann ich nun auch nicht. Außerdem trage ich keine Schuld an der fehlenden Digitalisierung.

Zum Thema Kostenersatz wird dann gerne die steuerliche Geltendmachung erwähnt, meinen andere Kollegen. 

Und wenn ein Familienmitglied auf die Akten schaut, sag ich "du du du" und wenn eingebrochen wird oder ich in einen Gewittersturm komme, dann müssen die Unterlagen neu angefordert werden. Das Dumme ist, dass die Leute immer wieder nach dem Bearbeitungsstand fragen, sonst könnte ich ja sagen die betreffenden Sachverhalte sind bearbeitet  ;D.

Solitair

Zitat von: WasDennNun am 08.05.2021 16:42
Zitat von: Solitair am 08.05.2021 15:57
Meiner Meinung nach müsste der AG, wenn er verlangt, dass ein AN seine private Wohnung für dienstliche Zwecke nutzt einen entsprechenden Kostenersatz leisten. Dazu kommt dann auch eine entsprechende ergonomische Ausstattung des häuslichen Arbeitsplatzes.
Vollkommen richtig, nur kenne ich keinen AG der verlangt, dass ein AN seine private Wohnung für dienstliche Zwecke nutzt.

Dann hast du wohl nicht mitbekommen, dass es inzwischen eine HO-Pflicht gibt. Dementsprechend gibt es bei uns eine Dienstanweisung, dass die Dienststelle nur noch in Ausnahmefällen (eben zum kurzfristigen Aktenholen) aufgesucht werden darf und der Dienst zuhause zu verrichten ist.

BAT

Wohl auch ein AG der Trennung nur im räumlichen Sinne in seinen Verstand bringt.


Spid

Zitat von: Solitair am 08.05.2021 17:10
Zitat von: WasDennNun am 08.05.2021 16:42
Zitat von: Solitair am 08.05.2021 15:57
Meiner Meinung nach müsste der AG, wenn er verlangt, dass ein AN seine private Wohnung für dienstliche Zwecke nutzt einen entsprechenden Kostenersatz leisten. Dazu kommt dann auch eine entsprechende ergonomische Ausstattung des häuslichen Arbeitsplatzes.
Vollkommen richtig, nur kenne ich keinen AG der verlangt, dass ein AN seine private Wohnung für dienstliche Zwecke nutzt.

Dann hast du wohl nicht mitbekommen, dass es inzwischen eine HO-Pflicht gibt. Dementsprechend gibt es bei uns eine Dienstanweisung, dass die Dienststelle nur noch in Ausnahmefällen (eben zum kurzfristigen Aktenholen) aufgesucht werden darf und der Dienst zuhause zu verrichten ist.

Im Gegensatz zum AG benötigt der AN lediglich "Gründe". Diese sind nicht näher qualifiziert, mithin wäre auch jeder, den der AN vorbringt, zu akzeptieren. Genau genommen bedürfte es gegenüber dem AG nicht einmal die Vorbringung der Gründe, sondern lediglich die Erklärung, man habe solche.

Solitair

Diese Gründe gibt es auch bei uns. Räumliche Enge etwa. Das Problem ist, dass auch vor der HO-Pflicht bereits seitens der Leitung stark auf das HO gedrängt wurde. Wenn ich mich recht erinnere so ab Ende Mai 2020. Es scheint so eine Art Quote von der vorgesetzten Behörde zu geben, die unbedingt erfüllt werden muss, damit man sich nach außen mit möglichst viel HO brüsten kann. Jedenfalls ist die Anzahl der HO-Leute täglich weiterzumelden.

Dementsprechend gibt es kaum jemanden im Haus, der nicht bereits vor der Pflicht zumindest zeitweise im HO war. Und die Leitung argumentiert nun, dass daher diese Gründe nicht greifen, da es ja auch vorher ging und ein Absehen von der HO-Pflicht daher die absolute Ausnahme wäre.

Spid

Da dem AG und erst recht dessen subalternem Führungspersonal diesbezüglich keine Entscheidung zukommt, bedarf es auch keines Austausches von Argumenten mit derlei irrelevanten Akteuren.