Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche

Begonnen von Franch, 21.10.2020 11:51

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

Spid

Das ist keine Ausnahme, sondern eine Entscheidung.

Lothar57

Zitat von: Novus in 13.06.2021 11:22
Zitat von: Lothar57 in 13.06.2021 11:11
Zitat von: Speedy1986 in 12.06.2021 19:52
Ich fände es nicht schlecht, wenn man eine leistungsorientierte Bezahlung einführt.

Der TV-L enthält ja sogar ein Reihe leistungsorientierter Optionen: z.B. Vorweggewährung von Stufen, Verkürzung der Stufenlaufzeit. Allerdings werden diese Möglichkeiten in der Praxis nur selten bzw. auch gar nicht genutzt. Nach Auskunft eines Personalrates hat es bisher in NRW nicht eine einzige TB-Lehrkraft gegeben, die in den Genuß einer dieser Optionen gekommen ist.

Die verkürzten Stufenlaufzeiten sind auch hier in BW selten bis NIE angewandt worden - bei den Lehrkräften besteht diese Möglichkeit wohl gar nicht - zumindest äußert sich das Finanzministerium per Verordnung so.
Anders ist das bei der Stufenvorweggewährung, diese wird regelmäßig angewandt, ist aber nicht Leistungsbezogen sondern wird genutzt um Fachkräfte zu halten oder einstellen zu können. Da es, anders als von den Gewerkschaften immer behauptet, keinen Mangel an Bewerbern in den weiterführenden Schulen (abseits der Sonderschule) gibt muss dies hier auch nicht angewandt werden.

Ob es im Schuldienst einen Mangel an Fachkräften gibt, darüber lässt sich trefflich streiten. Wenn Ausschreibungen für Beförderungs- bzw. Funktionsstellen regelmäßig leer laufen oder nur der Singular erreicht wird, kann man dass als Fachkräftemangel betrachten. Das Land NRW tut das nicht und sieht daher auch keinen Handlungsbedarf mit Blick auf irgendwelche Stufenregelungen.
Wenn Schulleitungen händeringend nach Lehrkräften mit bestimmten Fächern suchen und vieles nur noch fachfremd läuft, kann man das als Fachkräftemangel deuten. Das Land NRW aber... (siehe oben).
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

tarifbeschäftigterlehrer

Hallo zusammen,

nur kurz, um einen groben Überblick in den Gehaltsunterschied bei TVL-Lehrern vs. verbeamteten Lehrern in Bayern zu geben:

Bei mir trat der Fall ein, aufgrund etwas größerer Körperfülle nicht verbeamtet (Mittelschule) zu werden - trotz bestandenem zweiten Staatsexamen und dem geforderten Schnitt zum Eintritt in den staatlichen Schuldienst von 3,5 oder besser.

Ich verdiene aktuell abzüglich aller Versicherungen (auch bei den Verbeamteten) ca. 500-600€ monatlich netto weniger als verbeamtete Berufseinsteiger bei exakt gleichem Arbeitsvolumen (d.h. 27 Schulstunden + Vor- und Nachbereitung, Elternarbeit, Organisation, Übernahme schulischer Dienste...). Von Lehrern, die schon deutlich länger im Geschäft sind, braucht man hier gar nicht erst reden.

Der Unterschied betrug vor 2-3 Jahren bei Einsteigern nur 200-300€ netto monatlich. Da aber bei A12 in Bayern die Stufen 1-3 wegfielen, steigen alle neu verbeamteten Lehrer in Mittelschulen direkt bei A12 Stufe 4 ein, während Lehrer nach TVL mit E11 - Stufe 1 beginnen.

Eine Anhebung von tarifbeschäftigten Lehrern von E11 auf E12 würde zumindest die große Schere etwas kleiner  werden lassen.




Spid

Inwiefern wäre der Vergleich mit Beamten relevant? Wer Beamter sein möchte, es aber nicht ist, hat qualitativ nicht genügt oder sich zuvor anders entschieden.

tarifbeschäftigterlehrer

Es genügt teils schon an den falschen Amtsarzt gekommen zu sein, der an manchen Stellen genauer hinschaut. In Bayern werden vermutlich die Wenigsten sich freiwillig nicht verbeamten lassen.

Ich find ihn halt insofern relevant, da in meinem Kollegium fast ausschließlich verbeamtete Lehrer sind, die je nach Dauer im Schuldienst zwischen 500-1200€ netto monatlich mehr für die gleiche Arbeit erhalten. Klammert man die körperlichen Voraussetzungen aus und betrachtet nur die "fachliche" Leistung sollte gehaltsmäßig eigentlich kaum einer / kein Unterschied gemacht werden.

Dass Einsteiger dementsprechend weniger verdienen als alte Hasen ist klar, aber zumindest sollte das Gehalt bei Lehrern mit gleicher Arbeitsdauer im Schuldienst relativ gleich sein.

Spid

Warum sollte man eine qualitative Anforderung ausklammern? Und inwiefern sollte relevant sein, ob jemand sich gegen eine Verbeamtung entscheidet oder bei der Erfüllung der Voraussetzungen versagt? Zudem erschließt sich mir nicht, inwiefern die Vergütung anderer überhaupt relevant sein sollte für die eigene Vergütung. Das ist Neid und Mißgunst, also eine Charakterschwäche und kein Argument. Wer mit einer solchen Vorbringung zu mir käme, um mehr Geld zu bekommen, ließe mich meinen Fehler bei der Personalauswahl erkennen und beizeiten korrigieren.

Lothar57

Zitat von: tarifbeschäftigterlehrer in 13.06.2021 19:34
Es genügt teils schon an den falschen Amtsarzt gekommen zu sein, der an manchen Stellen genauer hinschaut. In Bayern werden vermutlich die Wenigsten sich freiwillig nicht verbeamten lassen.

Ich find ihn halt insofern relevant, da in meinem Kollegium fast ausschließlich verbeamtete Lehrer sind, die je nach Dauer im Schuldienst zwischen 500-1200€ netto monatlich mehr für die gleiche Arbeit erhalten. Klammert man die körperlichen Voraussetzungen aus und betrachtet nur die "fachliche" Leistung sollte gehaltsmäßig eigentlich kaum einer / kein Unterschied gemacht werden.

Dass Einsteiger dementsprechend weniger verdienen als alte Hasen ist klar, aber zumindest sollte das Gehalt bei Lehrern mit gleicher Arbeitsdauer im Schuldienst relativ gleich sein.

Lass dich nicht provozieren. Spid ist ein hochgeschätztes Forumsmitglied aufgrund seiner umfassenden Fachkenntnis. Seine Meinung zu bestimmten Themen ist hier aber nicht repräsentativ.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.

Spid

Wie sonst charakterisierst Du das Vorbringungsmuster, man müsse bekommen, was ein anderer bekommt, weil ein anderer es bekommt?

Highwaystar

Zitat von: Spid in 13.06.2021 21:26
Wie sonst charakterisierst Du das Vorbringungsmuster, man müsse bekommen, was ein anderer bekommt, weil ein anderer es bekommt?

Bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit sollte dies bei einem seriösen Arbeitgeber vollkommen selbstverständlich sein, inzwischen sogar geschlechtsunabhängig.

Spid

Inwiefern wären sämtliche Anwender der Tarifregime des öD jetzt keine seriösen AG? Und inwiefern wäre Deiner Prämisse überhaupt zu folgen, die aus einer Todsünde eine Tugend zu machen sucht?

Novus

Nun, es gibt Fälle in denen Amtsärzte aufgrund des Gewichts in einem Fall gegen eine Verbeamtung sprechen, in einem anderen dafür - das kann an Muskelmasse, Fitness oder sogar persönlichem Eindruck liegen - da ist die Entscheidung für den Einzelnen oft nicht zu verstehen, muss sie auch nicht unbedingt wie ich finde.

Aber gerade als Lehrkraft ist einem ja von Anfang an bewusst welches Gehalt man wann bekommt - und das es Unterschiede zwischen verbeamteten und Tarifbeschäftigten gibt.

Ich musste zu meiner Zeit auch ein kleines Sportprogramm für meine Untersuchung einplanen (und habs bis Heute durchgehalten).

Spid

Und dafür wäre der Vergleich zu Beamten jetzt inwiefern relevant?

Im übrigen werden hier männliche TB bei gleicher Tätigkeit auch besser vergütet als weibliche - da erstere bei Einstellung ihre Stufe verhandeln und letztere nicht. Was wäre daran zu beanstanden?

Fragmon

Zitat von: Highwaystar in 13.06.2021 21:48
Zitat von: Spid in 13.06.2021 21:26
Wie sonst charakterisierst Du das Vorbringungsmuster, man müsse bekommen, was ein anderer bekommt, weil ein anderer es bekommt?

Bei gleicher Qualifikation und Tätigkeit sollte dies bei einem seriösen Arbeitgeber vollkommen selbstverständlich sein, inzwischen sogar geschlechtsunabhängig.

Dann sollte im gleichen Zug auch die Arbeitsqualität und Quantität bewertet und monetär abgebildet werden.

Bastel

Zitat von: tarifbeschäftigterlehrer in 13.06.2021 19:20

Bei mir trat der Fall ein, aufgrund etwas größerer Körperfülle nicht verbeamtet (Mittelschule) zu werden - trotz bestandenem zweiten Staatsexamen und dem geforderten Schnitt zum Eintritt in den staatlichen Schuldienst von 3,5 oder besser.


Das ist aber schon ein wenig dämlich... Da hätte ich mich halt mal 4 Wochen von Wasser und Brot ernährt...

Lothar57

Zitat von: Bastel in 14.06.2021 10:54
Zitat von: tarifbeschäftigterlehrer in 13.06.2021 19:20

Bei mir trat der Fall ein, aufgrund etwas größerer Körperfülle nicht verbeamtet (Mittelschule) zu werden - trotz bestandenem zweiten Staatsexamen und dem geforderten Schnitt zum Eintritt in den staatlichen Schuldienst von 3,5 oder besser.


Das ist aber schon ein wenig dämlich... Da hätte ich mich halt mal 4 Wochen von Wasser und Brot ernährt...

Oder mit Kettenrauchen anfangen. Davon nimmt man auch ab und wird aber bei einer Gesundheitsprüfung nicht als Hindergrundsgrund für eine Verbeamtung angesehen - obwohl es die Lebenserwartung statistisch deutlicher verkürzt als Übergewicht.
Ceterum censeo paralleltabellum esse einzufuehrendam.