Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche

Begonnen von Franch, 21.10.2020 11:51

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Otto1

Eine Zahlung nach Kaufkraft würde das Problem nicht beheben.

Die Tabelle des tvl hat über Jahre herbeigeführte strukturelle Probleme. Die niedrigen EG haben immer mehr Prozente als die oberen bekommen und bei den Oberen wurde bei der jsz eingekürzt.

Meiner Meinung nach fehlen ab der e9b-e15, neben strukturellen Anpassungen, pauschal 5% und die 100% jsz für alle. Danach kann man sich um die Eingruppierung unterhalten etc.

Spid

Zitat von: cyrix42 in 28.07.2021 19:28
Zitat von: Spid in 28.07.2021 19:22
Wenn Ihr Besetzungsprobleme habt, könnt Ihr doch mehr als den Mindestlohn zahlen - dazu braucht es keinen Tarifvertrag.

Wenn der Fachbereich die Besetzungsprobleme hat, die Uni-Leitung aber die Bezahlung vorgibt, kann man so leider nicht vorgehen.

Zitat
Die genannten Hilfskräfte haben nicht nur weniger Anspruch auf Eingruppierung nach EGO und Bezahlung nach Tabelle als der Hausmeister, sondern überhaupt keinen - denn sie sind nicht vom Geltungsbereich des Tarifvertrags erfaßt.

Und genau das ist der Kritik-Punkt. Außer dem expliziten Ausschluss aus dem Geltungsbereich des TV-Ls gibt es keinen sachlichen Grund, Personen, die in Wissenschaft und oder Lehre tätig sind, von diesem Tarif-Vertrag auszuschließen. (Natürlich ist mir klar, dass gerade dieser Ausschluss dem Land/ den Ländern viel Geld spart. Aber das ist kein sachlicher Grund.)

Zitat
Und das ist weder künstlich noch sachfremd. Es braucht für Hilfskräfte keinen Tarifvertrag, man hat ja den Mindestlohn als Untergrenze - und somit in den meisten Fällen eine marktgerechte Vergütung.

Natürlich ist es künstlich. Genauso wie der Ausschluss aller Sachberater mit Anfangsbuchstaben O ein künstlicher wäre. Da hilft auch der Verweis auf den Mindestlohn nicht... (Und seit wann wäre die marktgerechte Vergütung etwas, was eine Rolle bei der Gestaltung des TV-Ls spielen würde? Diskutieren wir hier nicht gerade immer darum, dass dem nicht so ist? ;-) )
Arbeitsverhältnisse bestehen zwischen AG und AN. Mithin hat der AG das Besetzungsproblem und könnte daran etwas ändern. Sieht er kein Besetzungsproblem, gibt es auch keines. Der Ausschluß ist eben nicht künstlich - oder wären die genannten Hilfskräfte auch nur ansatzweise in relevanter Zahl in einer der tarifvertragsschließenden Gewerkschaften organisiert?

Spid

Zitat von: Otto1 in 28.07.2021 19:33
Eine Zahlung nach Kaufkraft würde das Problem nicht beheben.

Die Tabelle des tvl hat über Jahre herbeigeführte strukturelle Probleme. Die niedrigen EG haben immer mehr Prozente als die oberen bekommen und bei den Oberen wurde bei der jsz eingekürzt.

Meiner Meinung nach fehlen ab der e9b-e15, neben strukturellen Anpassungen, pauschal 5% und die 100% jsz für alle. Danach kann man sich um die Eingruppierung unterhalten etc.

Die Kaufkraftindizierung löst das Problem, das in Gelsenkirchen und München die gleichen Entgelte gezahlt werden - ohne daß das in ersterem Fall erforderlich und in letzterem Fall genügend wäre.

cyrix42

Zitat von: Spid in 28.07.2021 19:36
Arbeitsverhältnisse bestehen zwischen AG und AN. Mithin hat der AG das Besetzungsproblem und könnte daran etwas ändern. Sieht er kein Besetzungsproblem, gibt es auch keines.

Ich würde doch mal vermuten, dass es auch an anderen Stellen Dissenz zwischen Fachabteilung -- "Wir brauchen mehr qualifiziertes Personal!" -- und Personalabteilung -- "Ihr habt genug" -- gibt. Nicht anders ist es auch hier.

Zitat
Der Ausschluß ist eben nicht künstlich - oder wären die genannten Hilfskräfte auch nur ansatzweise in relevanter Zahl in einer der tarifvertragsschließenden Gewerkschaften organisiert?

Da ich keine Auflistung über die Zusammensetzung der Gewerkschaftsmitglieder kenne, kann ich dazu nichts sagen. Allerdings würde ich die gleiche Frage mal bezüglich der Berufsgruppen der Pflanzenbeschauer, Beschäftigte in Theater-Bibliotheken, Photographen, Turbinenmaschinisten oder im Kampfmittelbeseitigungsdienst stellen. All diese Berufsgruppen werden explizit in der EGO genannt. Ob das dadurch zu Stande kam, dass die entsprechenden Vertreter alle in relevanter Zahl in den Gewerkschaften vertreten waren? Vielleicht weist du da ja mehr und lässt uns an diesem Wissen teilhaben. :)

Spid

Interne Abstimmungsprobleme des AG - so es sie überhaupt gibt und es nicht etwa das Ergebnis des Organisationswillens des AG sind - sind dessen Probleme. Der AG beschäftigt Personal, nicht dessen Organisationseinheiten. Mithin hat der AG auch den Personalbedarf - und beurteilt, ob er bei dessen Deckung Probleme hat. Organisationseinheiten und subslternes Führungspersonal sind schlicht irrelevant, wenn der AG deren Einschätzung nicht teilt. Arbeitsverhältnisse bestehen nunmal zwischen AG und AN.

Der Ausschluß wird nicht dadurch künstlich, weil andere Berufsgruppen, deren Ausschluß ebensowenig künstlich wäre, nicht ausgeschlossen wurden.

cyrix42

Du gehst nicht auf die gewerkschaftliche Organisation dieser Berufsgruppen ein. Spielt sie also doch keine Rolle?

Spid

Für die Frage der Künstlichkeit des Ausschlusses der inredestehenden Hilfskräfte ist das doch völlig unbeachtlich.

cyrix42

Zitat von: Spid in 28.07.2021 20:06
Für die Frage der Künstlichkeit des Ausschlusses der inredestehenden Hilfskräfte ist das doch völlig unbeachtlich.

Du hast doch das (vermeintlich) fehlende gewerkschaftliche Engagement der SHK/WHK oben als Grund für die NIcht-Künstlichkeit des Ausschlusses dieser Personengruppe angeführt:

Zitat
Der Ausschluß ist eben nicht künstlich - oder wären die genannten Hilfskräfte auch nur ansatzweise in relevanter Zahl in einer der tarifvertragsschließenden Gewerkschaften organisiert?

Also was nun?

Spid

Zum Engagement habe ich mich nicht eingelassen. Ich habe mich zur Organisation in den tarifvertragsschließenden Gewerkschaften eingelassen. Gewerkschaften schließen Tarifverträge nunmal für ihre Mitglieder. Sie gelten grundsätzlich auch nur für diese. Mithin ist ein Ausschluß von Personengruppen, die nicht oder nicht nennenswert in den tarifvertragsschließenden Gewerkschaften organisiert sind, nicht künstlich, sondern natürlich. Was sollte Ausschluß oder Nichtausschluß anderer Berufsgruppen oder deren Organisationsgrad daran ändern?

cyrix42

Nun, ich bezweifle einfach mal genauso frei, dass sich alle die oben genannten Berufsgruppen jeweils "auch nur ansatzweise in relevanter Zahl in einer der tarifvertragsschließenden Gewerkschaften organisiert" haben; und trotzdem im Tarif-Vertrag auftauchen. Warum? Weil dieser eben nicht nur den Anspruch hat, für die paar wenigen Gewerkschaftsmitglieder zu gelten, sondern hier den öffentlichen Dienst in seiner Allgemeinheit abdecken will. Dann ist die Herausnahme einzelner Personengruppen sehr wohl künstlich.

Aber gut, der Standpunkt ist klar. Ob du ihn einsiehst, ist -- wie du immer wieder so schön schreibst -- unbeachtlich.

Spid

Nein, vielmehr ist die Hereinnahme von Berufsgruppen, die man nicht vertritt, unnatürlich.

Amtsdenker

Zitat von: Otto1 in 28.07.2021 19:33
Eine Zahlung nach Kaufkraft würde das Problem nicht beheben.

Die Tabelle des tvl hat über Jahre herbeigeführte strukturelle Probleme. Die niedrigen EG haben immer mehr Prozente als die oberen bekommen und bei den Oberen wurde bei der jsz eingekürzt.

Meiner Meinung nach fehlen ab der e9b-e15, neben strukturellen Anpassungen, pauschal 5% und die 100% jsz für alle. Danach kann man sich um die Eingruppierung unterhalten etc.

Das klingt vernünftig. In diese Richtung kann es gerne gehen bei anstehenden Verhandlungen. Mein Eindruck ist, dass dies mittlerweile auch einige AG als Problemfeld durchaus erkennen. Klang kürzlich in einem Online-Meeting deutlich heraus bei wichtigen Entscheidern.

Isi

Zitat von: Isi in 27.07.2021 08:23
Aaaaalso, es ist leider noch viel schlimmer als ich es mir hätte ausdenken können.
Alles was bisher von den Landesverbänden (ok viele fehlen noch - sie haben auch noch Zeit bis Mitte August) an die TK an "Forderungen" weitergeleitet wurde ist:

5,5% mehr Gehalt bei 12 Monaten laufzeit
Erhöhung der Stufe 6 (ja wirklich nur "Erhöhung" keine Idee dazu, nur "Erhöhung ... 50Cent oder was...)

Ach ja: und es werden jetzt "Teams" in Spartengewerkschaften aufgestellt, welche die Warnstreikbereitschaft erhöhen sollen - des wird uns helfen.

Da fällt einem nix mehr dazu ein, bleibt zu hoffen, dass den restlichen Landesverbänden mehr einfällt.

Neuigkeiten der Forderungen:

Höhergruppierungen nach § 17 Abs. 4 TV-L sollen stufengleich und unter Anrechnung der bereits zurückgelegten Stufenlaufzeit erfolgen.

Die Heimzulage und die Schichtzulagen für die Heimerzieher*innen soll dynamisiert, sprich jetzt und zukünftig in gleichem Maß wie die Entgelttabelle angehoben werden.

outplayed

Für wie realistisch haltet Ihr diese Forderung der stufengleichen Höhergruppierung für die kommenden Tarifverhandlungen in den nächsten Jahren oder gar in der nächsten Tarifverhandlung? Die Thematik wurde doch in den letzten Jahren immer mal wieder aufgegriffen, wenn ich mich recht erinnere.

Spid

Die Forderung halte ich für sehr realistisch - ihre Erfüllung hingegen nicht. Vielleicht wenn man die Lehrkräfte ausnimmt, mit denen kann man es ja bekanntlich machen.