Nichteinhaltung Kündigungsfrist

Begonnen von tina92, 29.09.2021 16:03

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tina92

Hallo,
angenommen ein TVöD Mitarbeiter will die Kündigungsfrist nicht einhalten und kündigt zu einem früheren Termin. Der AG müsste dann doch Kündigungsschutzklage erheben, wenn er nicht einverstanden ist.
Was passiert dann in diesem Fall vor Gericht?
Hat der Mitarbeiter Nachteile zu befürchten, wenn er nicht über den Termin hinaus arbeiten will?
Danke

Spid

Es gibt zunächst einen Gütetermin und dann ggfs. eine Verhandlung.

Ein Arbeitszeugnis, das seine Unzuverlässigkeit würdigt, eine Wartezeitkündigung, wenn der neue AG davon erfährt, Schadensersatzforderungen, wenn ein solcher entsteht...

tina92

Sind denn bei Tarifbeschäftigten mit Standardmusterarbeitsverträgen ohne Bezugnahme auf irgendwelche Schadensersatzforderungen ebensolche zu befürchten?
Danke Spid

Spid

Wenn ursächlich durch die unrechtmäßige Kündigung ein Schaden entsteht, kann der AG den AN dafür in Anspruch nehmen. Einer gesonderten Vereinbarung dazu bedarf es nicht.

tina92

Ein Schaden dürfte vermutlich nur schwer durch den AG nachzuweisen sein. Welcher Schaden würde denn entstehen, wenn z. B. in der Zulassungsstelle längere Wartezeiten entstehen?

Spid

Ein Unternehmer, dessen Termin für die Zulassung seiner 52 Kfz platzt und dieser erst nach Tagen nachgeholt werden kann, wird die Stadt dafür ggfs. in Anspruch nehmen - und diese dann Dich.

WasDennNun

Zitat von: tina92 in 29.09.2021 16:22
Sind denn bei Tarifbeschäftigten mit Standardmusterarbeitsverträgen ohne Bezugnahme auf irgendwelche Schadensersatzforderungen ebensolche zu befürchten?
Zunächst nur wenn nicht Organisationsversagen der Grund ist. Also wenn der Schaden auch eingetreten wäre, weil du krank geworden bist und der AG nicht für einen solchen Fall vorgesorgt hat.

Spid

Was Du schilderst, ist weder Organisationsversagen noch würde es dazu führen, daß der AN nicht in Anspruch genommen werden könnte.

WasDennNun

Wenn der AG seine Personaldecke so niedrig hält, dass er bei einem Ausfall einer Person gegenüber dritten Schadensersatzpflichtig wird, ist es kein Organisationsversagen?
Wie nennst du denn ein solches Versagen?

Kennst du Urteile, in dem in einem solchen Fall der AN Schadensersatzpflichtig wurde?

Spid

Das nennt man unternehmerisches Wagnis - und ist eine ganz normale Abwägung. Organisationsversagen läge vor, wenn der AG rechtzeitig gesicherte Kenntnis davon erlangt hat, daß der AN seine Hauptleistung nicht erbringen wird und dafür keine zumutbare Vorsorge trifft.

Mir ist kein Urteil bekannt. Kennst Du eines, bei dem in einem solchen Fall Schadensersatz abgewiesen worden wäre?

xap

Pipifax. Da passiert vermutlich gar nichts. Jedenfalls nicht zwingend. Ich kenne Fälle öffentlicher Arbeitgeber da haben AN genau das gemacht. Das Arbeitszeugnis war ebenfalls einwandfrei. Aufwand Nutzen stehen da für den AG doch vermutlich von einigen Ausnahmen in gar keinem Verhältnis.

Und wenn AN das Risiko nicht eingehen möchte verhandelt er einen Aufhebungsvertrag.

Spid

Vermutlich nicht - möglicherweise schon. Ich würde den Hörer zur Hand nehmen und dem neuen AG von meinem nicht näher genannten, vertragsbrüchigen AN erzählen. Der zieht vielleicht die richtigen Schlüsse und spricht die Wartezeitkündigung aus.

Kryne

Das würde doch aber voraussetzen, dass du weißt wer der neue AG des AN ist.

Spid

Durchaus. Es ist aber eher unwahrscheinlich, daß mir dies angesichts des Zeithorizonts nicht zeitgerecht zur Kenntnis gelänge.

tina92

Zitat von: Spid in 29.09.2021 17:09
Ein Unternehmer, dessen Termin für die Zulassung seiner 52 Kfz platzt und dieser erst nach Tagen nachgeholt werden kann, wird die Stadt dafür ggfs. in Anspruch nehmen - und diese dann Dich.
Hallo Leute, vielen Dank für Eure Nachrichten.
Wenn der Mitarbeiter statt der korrekten Kündigungsfrist von 5 Monaten, nur 3 Monate einhalten will, dürfte Dein geschildertes Szenario nicht haltbar sein, oder?