Tarifverhandlung TV-L ab 09/2021 - Vorschläge/Wünsche

Begonnen von Franch, 21.10.2020 11:51

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Amtsdenker

Das kann ich nicht beurteilen. Ich war vorher bereits schon mal bei Stadtwerken mit TV-V, habe dann vor allem wegen der hohen Entfernung gewechselt. Dort wurden Mitarbeiter aus dem TV-L oder TV-ÖD die dort eine EG 11 oder 12 hatten, in der Regel bei vergleichbarer Tätigkeit mindestens auch in 11 eingruppiert. Viele kamen auch gleich in die 12 oder nach 1-3 Jahren dann rein.

Jedenfalls müssen sich AG mit TV-L im Bereich der Ingenieure und ITler meiner Meinung nach in Zukunft warm anziehen. Es werden tendenziell eher Loser kommen und die wirklich guten flattern wo anders hin....

Spid

Bezahlt möglicherweise, eingruppiert sicher nicht.

Dienstbeflissen

Bezhalung und Eingruppierung stimmen meiner persönlichen Einschätzung nach nur in den wenigstens Fällen überein. Schlau ist der AN, der sich einen AG sucht der zugunsten des AN irrt bzw. die unterirdischste Personalabteilung vorhält. 

Spid

Besser ein AG, der sich nicht irrt - oder explizit übertariflich zahlt. Ein Irrtum kann auch nach Jahrzehnten noch korrigiert werden.

Dienstbeflissen

Dieses Risiko und auch die Konsequenzen, sollte es tatsächlich mal zu einer Herabrgruppierung aufgrund neuer und fähiger Leitung kommen, sind doch recht überschaubar. Explizit übertariflich zahlende AG sind äußerst rar, irrende AG gibt es wie Sand am Meer.

Spid

Korrigierende Rückgruppierungen sind nicht so selten, wie man meinen mag - und die Rückforderung für die letzten 6 Monate kann durchaus schmerzen.

Amtsdenker

Interessiert mich als AN eher wenig, vor allem wenn im Arbeitsvertrag explizit die Entgeltgruppe und  Stufe verbindlich vereinbart und schriftlich fixiert wurde. Entgeltgruppe ist bei mir stets auch im Stellenprofil hinterlegt. Den Rest müssen im Streitfall eben Arbeitsgericht klären.

Der Arbeitgeber hat im Übrigen einen Stellenplan so einzurichten, dass dieser mit den Tätigkeitsmerkmalen der Beschäftigten im Einklang steht.

Dienstbeflissen

Dann sucht sich der AN eben einen neuen irrenden AG. Die über dem AN schwebende Rückforderung kann ja monatlich zurücklegt werden, zumindet wenn dem AN bewusst ist, dass er felherfat bezahlt wird. Dafür dann ggf. über Jahre E6-Tätigkeiten und E9-Bezahlung (Standesbeamter) ist doch gar nicht so schlecht.

Dienstbeflissen

Zitat von: Amtsdenker in 01.10.2021 11:11
Interessiert mich als AN eher wenig, vor allem wenn im Arbeitsvertrag explizit die Entgeltgruppe und  Stufe verbindlich vereinbart und schriftlich fixiert wurde. Entgeltgruppe ist bei mir stets auch im Stellenprofil hinterlegt. Den Rest müssen im Streitfall eben Arbeitsgericht klären.

Der Arbeitgeber hat im Übrigen einen Stellenplan so einzurichten, dass dieser mit den Tätigkeitsmerkmalen der Beschäftigten im Einklang steht.
Die Nennung der EG im Arbeitsvertrag ist die Tinte nicht wert.

Es bräuchte schon einen einzelvertraglichen Anspruch auf die Entgeltgruppe und der ist genauso selten wie die korrigierende Herabgruppierung.

Spid

Zitat von: Amtsdenker in 01.10.2021 11:11
Interessiert mich als AN eher wenig, vor allem wenn im Arbeitsvertrag explizit die Entgeltgruppe und  Stufe verbindlich vereinbart und schriftlich fixiert wurde. Entgeltgruppe ist bei mir stets auch im Stellenprofil hinterlegt. Den Rest müssen im Streitfall eben Arbeitsgericht klären.

Der Arbeitgeber hat im Übrigen einen Stellenplan so einzurichten, dass dieser mit den Tätigkeitsmerkmalen der Beschäftigten im Einklang steht.

Die Zahl der Arbeitsverträge, die im öD und bei Anwendern der entsprechenden Tarifregime so geschlossen werden, daß die Entgeltgruppe tatsächlich vereinbart und nicht lediglich mit deklaratorischer Wirkung (bspw. "Der AN ist in Entgeltgrppe 10 eingruppiert." o.ä.) genannt wird, bewegt sich im Promillebereich.

Der Kanzler

Zitat von: Amtsdenker in 01.10.2021 07:48
Zitat von: M1805E in 30.09.2021 11:38
Die AG sollten meines Erachtens nach in der Tat ein Interesse bzgl. einer Erhöhung der Entgelte über der E8 haben. Ich arbeite in einem Fachamt mit verschiedenen Technikern und Ingenieuren. Die Stimmung ist recht mies und die Leistungsbereitschaft gefühlt niedrig. Minderleistung wird nicht wirklich sanktioniert. Wer sollte das auch tun? Unsere Führungskräfte sind ja genau so von schlechten Abschlüssen betroffen und entsprechend frustriert und haben daher auch kein Interesse mehr an Konflikten wegen Minderleistern. Nicht nur die Gewinnung von Personal ist da ein Problem, sondern auch das Aufrechterhalten eines vernünftigen Dienstbetriebs mit dem vorhandenen Personal.

Da würde ich jetzt schon aktiv werden, da du ja noch die Kündigungsfrist hast :-)

So sieht es auch bei uns und bei vielen Bauämtern usw. aus.Ich selbst werde die Tarifverhandlungen noch abwarten und bei unbefriedigendem Ergebnis einen Wechsel durchführen. Ausreichend Abwerbeangebote z.B. von Betrieben mit TV-V liegen mir vor (gleiche Entgeltgruppe wird geboten). Da liegen dann schon Welten dazwischen....

Spid

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Highwaystar


Isi

Außer der GEW hat aber keiner Geld in der Streikkasse :D  das dürfte dann ziemlich... einseitig werden.
Freitag sind die ersten "richtigen" Gespräche von Bedeutung - ich bin dann dort unterwegs und gebe nach meiner Rückkehr (Montag) alles weiter was ich noch so erfahre.

Spid