Abordnung - wie wird die EG/Stufe gezahlt

Begonnen von Kido2911, 14.10.2021 12:41

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Kido2911

Hallo,
ich habe eine Frage.
Ich hatte damals für eine befristete Zeit eine E13 Stelle angenommen, da eine Kollegin abgeordnet worden ist.
Sie selbst war auch E13.

Nun würde ich mich gerne selbst abordnen lassen - habe aber leider keine E13 Stelle mehr und die neue Stelle ist "höherwertiger". Der neue AG zahlt ja meine Bezüge: aber werden diese wieder neu verhandelt (es ist keine E Gruppierung angegeben) oder bekomme ich zwangsweise mein aktuelles E9 Gehalt so weiter mit den angesammelten Stufen?

vielen Dank!

Spid

Findet auf das Arbeitsverhältnis ein Tarifvertrag Anwendung?

Kido2911

Davon gehe ich mal stark aus.
Im Stellenangebot steht zwar nichts drin, ist aber ein "grösserer" Arbeitgeber vom Land.

Spid


Kido2911

Mein aktuelles - ja ist ein TV-L Vertrag, der Anwendung findet.

Spid

Eine Abordnung ist im TV-L die vom Arbeitgeber veranlasste vorübergehende Beschäftigung bei einer anderen Dienststelle oder einem anderen Betrieb desselben oder eines anderen Arbeitgebers unter Fortsetzung des bestehenden Arbeitsverhältnisses. Der AG würde das Entgelt zahlen, das sich tariflich ergäbe, denn das Arbeitsverhältnis wird ja durch die Abordnung nicht berührt. Würde während der Abordnung also auch vorübergehend eine höherwertige Tätigkeit übertragen, stünde unter den zeitlichen Voraussetzungen des §14 Abs. 1 TV-L eine entsprechende Zulage zu. Eine nur vorübergehende Tätigkeitsänderung berührt Stufe, Stufenlaufzeit und Entgeltgruppe nicht.

Kido2911

Verstehe ich das richtig:
Ich würde also weiterhin E9 mit entsprechender Stufe bekommen plus eine mtl. Zulage (entsprechende Entgeltgruppe 9)  für die Zeit der Abordnung (3 Jahre)?


Spid

Nein, das halte ich für ausgeschlossen. Im TV-L gibt es keine E9.

Kido2911

Hm, das ist komisch.
Ich habe einen TVL Vertrag mit EG 9a Stufe 3.
Und kann die Stufenzulage mit EG 9 anklicken.

Spid

Was Du irgendwo anklicken kannst, ist unbeachtlich. Eine E9 gibt es im TV-L nicht mehr. Die E9a ist eine gänzlich andere Stufe als die längst abgeschaffte E9.

Kido2911

Dann danke trotzdem - schade, dann geht eine Abordnung nicht.
Und nur eine neue Bewerbung mit höherer EG.

Spid

Inwiefern stünde der Inhalt meiner Ausführungen einer Abordnung entgegen?

WasDennNun

Zitat von: Kido2911 am 14.10.2021 13:14
Dann danke trotzdem - schade, dann geht eine Abordnung nicht.
Und nur eine neue Bewerbung mit höherer EG.
Wieso geht denn jetzt plötzlich eine Abordnung nicht?

Kido2911

Na, wenn nur diesselbe Entgeltgruppe gezahlt wird lohnt sich das für mich nicht.
Ich möchte wieder zurück in E13 irgendwie und diese Stelle ist eine E13 Stelle inhaltlich.
Aber ich möchte ja nicht weiterhin für EG 9 arbeiten für eine E13 Stelle.
Also kann ich mich nur neu irgendwo auf eine E13 Stelle bewerben, damit ich es schaffe.

Spid

Ich habe doch ausgeführt, daß eine Zulage zustünde.