Fürsorgepflicht muss auch gelten im Rahmen einer Versetzung

Begonnen von Thomber, 02.09.2022 13:14

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Organisator

Zitat von: WasDennNun in 05.09.2022 10:04

Aktuell (theoretisch):
Eine dem Statusamt angemessene, lebenslange Alimentierung von sich und seiner Familie.


Sonst fällt mir nicht mehr ein, auf der Haben Seite des Beamten.

Zumindest ein Privileg für die mit vielen Kindern. Nicht wirklich viel..

WasDennNun

Zitat von: Organisator in 05.09.2022 10:40
Zitat von: WasDennNun in 05.09.2022 10:04

Aktuell (theoretisch):
Eine dem Statusamt angemessene, lebenslange Alimentierung von sich und seiner Familie.


Sonst fällt mir nicht mehr ein, auf der Haben Seite des Beamten.

Zumindest ein Privileg für die mit vielen Kindern. Nicht wirklich viel..
Wieso ist dies für die ohne oder nur einem Kind kein Privileg?

xap

Weil sie nicht amtsangemessen ist. Und das nicht erst seit gestern. Und auch nicht erst seit letztem Jahr. Das ist also kein gutes Argument bzw. eines welches nur auf Papier auf dem es geschrieben wurde existiert.

Organisator

Weil die Alimentation mit der Anzahl der Kinder und insbesondere ab dem dritten erheblich von der Bezahlung von Tarifbeschäftigten abweicht. (status quo)

Ansonsten ist die Bezahlung für die meisten Tarifbeschäftigten und ähnlich beschäftigte Beamte eher gleich.

WasDennNun

Zitat von: Organisator in 05.09.2022 10:57
Weil die Alimentation mit der Anzahl der Kinder und insbesondere ab dem dritten erheblich von der Bezahlung von Tarifbeschäftigten abweicht. (status quo)

Ansonsten ist die Bezahlung für die meisten Tarifbeschäftigten und ähnlich beschäftigte Beamte eher gleich.
Ich finde lebenslang und amtsangemessen ist durchaus auch ohne Familie ein Privileg.
Aktuell fühlt es sich vielleicht nicht so an, da wir einen AN Markt haben.

Natürlich ist die zu zahlenden Alimentation ein monetäres Privileg, wenn man Familie hat und ein gigantisches, wenn man viele Kinder hat.

Thomber

Dass man hier fleißig diskutiert, hatte ich gehofft, allerdings scheint mir das Thema leicht verfehlt.   :o   ;D  :D

Über die sogenannten "Vorteile" ein Beamter zu sein, die es verallgemeinert betrachtet geben könnte, wurde doch schon tausendmal gesprochen. Es ist echt müßig immer und immer darzulegen, dass BILD & Co. keine Ahnung haben, wovon sie schreiben.
______________


Zum Thema:  Wenn die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die ja bei Beamten besonders betont wird, den beruflichen und damit verbunden auch den privaten Werdegang nicht schützt, was schützt sie dann?   Ich finde, dass das Berufsleben, wenn man zum arbeitenden Schicht zählt, SEHR wichtig ist. Davon hängt im Leben sehr viel ab und während man Fortbildung, Qualifikation usw. fordert und fördert, verweigert man aber dann hinterher die Konsequenzen!?   "Sorry, wir haben 2022..."   ;)


https://www.openpetition.de/petition/online/aenderung-ergaenzung-des-28-abs-5-bundesbeamtengesetz-versetzung

Organisator

Zitat von: Thomber in 05.09.2022 11:09
Dass man hier fleißig diskutiert, hatte ich gehofft, allerdings scheint mir das Thema leicht verfehlt.   :o   ;D  :D

Über die sogenannten "Vorteile" ein Beamter zu sein, die es verallgemeinert betrachtet geben könnte, wurde doch schon tausendmal gesprochen. Es ist echt müßig immer und immer darzulegen, dass BILD & Co. keine Ahnung haben, wovon sie schreiben.
______________


Zum Thema:  Wenn die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die ja bei Beamten besonders betont wird, den beruflichen und damit verbunden auch den privaten Werdegang nicht schützt, was schützt sie dann?   Ich finde, dass das Berufsleben, wenn man zum arbeitenden Schicht zählt, SEHR wichtig ist. Davon hängt im Leben sehr viel ab und während man Fortbildung, Qualifikation usw. fordert und fördert, verweigert man aber dann hinterher die Konsequenzen!?   "Sorry, wir haben 2022..."   ;)


https://www.openpetition.de/petition/online/aenderung-ergaenzung-des-28-abs-5-bundesbeamtengesetz-versetzung

na weil hier einer meinte, dass es doch so einzigartige Privilegien gibt. Sich dann aber scheute zu sagen, was er damit meinte.

---

Zum Thema
Hier wäre eine Interessenabwägung zwischen Dienstherrn (Sicherstellung der Aufgabenerledigung) und des Beamten (Dienstherrenwechsel) vorzunehmen. Im Ergebnis kann aber nur der Zeitpunkt des Wechsels varrieren, das "ob" jedoch nicht.

Thomber

Zitat von: Organisator in 05.09.2022 11:16
Zitat von: Thomber in 05.09.2022 11:09
Dass man hier fleißig diskutiert, hatte ich gehofft, allerdings scheint mir das Thema leicht verfehlt.   :o   ;D  :D

Über die sogenannten "Vorteile" ein Beamter zu sein, die es verallgemeinert betrachtet geben könnte, wurde doch schon tausendmal gesprochen. Es ist echt müßig immer und immer darzulegen, dass BILD & Co. keine Ahnung haben, wovon sie schreiben.
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Zum Thema:  Wenn die Fürsorgepflicht des Dienstherrn, die ja bei Beamten besonders betont wird, den beruflichen und damit verbunden auch den privaten Werdegang nicht schützt, was schützt sie dann?   Ich finde, dass das Berufsleben, wenn man zum arbeitenden Schicht zählt, SEHR wichtig ist. Davon hängt im Leben sehr viel ab und während man Fortbildung, Qualifikation usw. fordert und fördert, verweigert man aber dann hinterher die Konsequenzen!?   "Sorry, wir haben 2022..."   ;)


https://www.openpetition.de/petition/online/aenderung-ergaenzung-des-28-abs-5-bundesbeamtengesetz-versetzung

na weil hier einer meinte, dass es doch so einzigartige Privilegien gibt. Sich dann aber scheute zu sagen, was er damit meinte.
Jo, hab´s gesehen und versucht nicht zu lesen!  *würg*
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Zum Thema
Hier wäre eine Interessenabwägung zwischen Dienstherrn (Sicherstellung der Aufgabenerledigung) und des Beamten (Dienstherrenwechsel) vorzunehmen. Im Ergebnis kann aber nur der Zeitpunkt des Wechsels varrieren, das "ob" jedoch nicht.          Interessanter Satz! Die abgebende Behörde scheint aber genau das anders zu sehen. Dort geht es nicht um das WANN. Dort hat man die Versetzung abgelehnt. Punkt.

https://www.openpetition.de/petition/online/aenderung-ergaenzung-des-28-abs-5-bundesbeamtengesetz-versetzung

Organisator

Zitat von: Thomber in 05.09.2022 11:27
  Interessanter Satz! Die abgebende Behörde scheint aber genau das anders zu sehen. Dort geht es nicht um das WANN. Dort hat man die Versetzung abgelehnt. Punkt.

Dann müsste aber die Dienststelle darlegen, warum ihre Interessen so stark überwiegen. Also warum der Beamte und nur er dauerhaft gebraucht wird. Hat er so ein Spezialwissen oder solche besonderen Fähigkeiten, die auch dauerhaft nicht (oder nicht wirtschaftlich) von anderen erbracht werden können?

Ansonsten wäre ja die Versetzung (bzw. die Ablehnung derer) ein Verwaltungsakt, der einer rechtlichen Überprüfung zugänglich ist.

Thomber

Zitat von: Organisator in 05.09.2022 11:51
Zitat von: Thomber in 05.09.2022 11:27
  Interessanter Satz! Die abgebende Behörde scheint aber genau das anders zu sehen. Dort geht es nicht um das WANN. Dort hat man die Versetzung abgelehnt. Punkt.

Dann müsste aber die Dienststelle darlegen, warum ihre Interessen so stark überwiegen. Also warum der Beamte und nur er dauerhaft gebraucht wird. Hat er so ein Spezialwissen oder solche besonderen Fähigkeiten, die auch dauerhaft nicht (oder nicht wirtschaftlich) von anderen erbracht werden können?

Ansonsten wäre ja die Versetzung (bzw. die Ablehnung derer) ein Verwaltungsakt, der einer rechtlichen Überprüfung zugänglich ist.

Im vorliegenden Fall geht es nicht um Schlüsselpersonal, oo7-Agenten oder andere eventuell denkbaren Ausnahmen.  Die Begründung lautet sinngemäß nur:   Die Behörde hat Vakanzen und kann auf kein Personal verzichten.   Das Interesse der Behörde EINE Stelle mehr besetzt zu halten wiegt schwerer als ihr Interesse an Aufstieg, Beförderung, beruflichen Werdengang...  usw.

Wie gesagt:  Sobald ich mehr erfahre, werde ich berichten.

Organisator

na zu so einer 08/15-Begründung sollte doch Kommentarliteratur bzw. Rechtsprechung zu finden sein.

Kimonbo

Ich finde schon, dass die bild Zeitung mit allemrecht hat, sonst wären zum 80. Geburtstag von Friede nicht das gesamte establishment der Politik anwesend gewesen ;-) zu den Privilegien, ganz einfach. Viel Geld verdienen fürs Nichtstun und bei über 6 Wochen krank sein trotzdem seine Besoldung zu bekommen, wenn man will und einen auf Psyche macht bis zum Sankt Nimmerleinstag, ist ein großes Privileg.
Ach und die Mindestpension bei ca, 1900€ aktuell brutto. Ab nächsten Jahr dürfen Rentner frei und ohne begrenzung dazuverdienen hahahaaa macht alle beamte, am besten wie ich in einem Bundesministerium dann ist es am allerbesten hahahaa

Thomber

Was mache ich denn jetzt nur mit der Zeit, die ich mir spare, weil ich generell nicht mit BILD-Gläubigen diskutiere?   Vielleicht suche ich mir einen Job als Angestellter... beim WDR o.ä. mit Dienstwagen & Co. oder beim VW-Personalrat?    ;D

Organisator

Zitat von: Thomber in 05.09.2022 12:29
Was mache ich denn jetzt nur mit der Zeit, die ich mir spare, weil ich generell nicht mit BILD-Gläubigen diskutiere?   Vielleicht suche ich mir einen Job als Angestellter... beim WDR o.ä. mit Dienstwagen & Co. oder beim VW-Personalrat?    ;D

oder dir einen Plan machen, wie du gegen den Dienstherrn vorgehen kannst.

Thomber

@Organisator
Danke, Notwendiges wurde veranlasst.