Tarifverhandlungen und die Inflation

Begonnen von Emmi87, 01.10.2021 08:33

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Matti101

Zitat von: Organisator am 22.11.2022 19:10
Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 19:07
Meine Sprachmittlertätigkeiten unterliegen nicht dem Direktionsrecht, weil diese eingruppierungsrelevant sind, insbesondere handelt es sich dabei um Spezialkenntnisse, die für sich genommen eine höhere Einstufung rechtfertigen würden - aus diesem Grund werden diese über einen zusätzlichen Honorarvertrag abgegolten (stundengenaue Abrechnung je nach Aufwand).

Na da wurden dir aber unvollständige Informationen gegeben. Wenn diese Tätigkeit z.B. nur 10 % deiner gesamten Tätigkeiten ausmachen würde, wäre sie in der Regel nicht eingruppierungsrelevant und somit vom Direktionsrecht gedeckt.

...es sind mehr als 10 Prozent.

Matti101

Zitat von: JesuisSVA am 22.11.2022 19:15
Es ist vor allem ein falsches Ergebnis. Maßgeblich für die Reichweite des Direktionsrechts ist nicht, ob irgendeine Teiltätigkeit eine andere Wertigkeit hat, sondern ob sich die Eingruppierung insgesamt ändert. Eingruppierungsrelevant ist die Tätigkeitsänderung dann, wenn sie zur Eingruppierung in eine andere Entgeltgruppe führt. Sofern korrekt wiedergegeben, sind die Ausführungen höchst mangelhaft.

...massgeblich für die Reichweite des Direktionsrechts ist nicht die Rechtsprechung des BAG, sondern vor allem ob und wie dies umsetzbar ist.

JesuisSVA

Nein. Das wären möglicherweise Hindernisse bei der Ausübung des Direktionsrechts, aber für die Reichweite des Direktionsrechts ist es völlig irrelevant, ob und wie es umgesetzt werden könnte.

Organisator

Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 19:24
Zitat von: Organisator am 22.11.2022 19:10
Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 19:07
Meine Sprachmittlertätigkeiten unterliegen nicht dem Direktionsrecht, weil diese eingruppierungsrelevant sind, insbesondere handelt es sich dabei um Spezialkenntnisse, die für sich genommen eine höhere Einstufung rechtfertigen würden - aus diesem Grund werden diese über einen zusätzlichen Honorarvertrag abgegolten (stundengenaue Abrechnung je nach Aufwand).

Na da wurden dir aber unvollständige Informationen gegeben. Wenn diese Tätigkeit z.B. nur 10 % deiner gesamten Tätigkeiten ausmachen würde, wäre sie in der Regel nicht eingruppierungsrelevant und somit vom Direktionsrecht gedeckt.

...es sind mehr als 10 Prozent.

Es war auch nur ein Beispiel, wonach diese Tätigkeiten nicht eingrupppierungsrelevant wären. sie könnten auch zu 45 % übertragen werden und wären immernoch nicht eingruppierungsrelevant.

Matti101

....vielleicht wird meine Herangehensweise mit folgendem Beispiel deutlich, welches mir meine Partnerin aus ihrer Schule berichtet hat: Dort ist wegen Personalknappheit der Chemieunterricht nicht abgesichert. Die Schulleiterin hat den Physiklehrer beauftragt, vertretungsweise einige Stunden Chemie zu unterrichten. Dieser hat das strikt abgelehnt, macht er nicht und das hatte auch keine Konsequenzen. Die Schulleiterin war quasi "Schach Matt". Wäre sie arbeitsrechtlich gegen den Physiklehrer vorgegangen (die Möglichkeit hätte sie gehabt), hätte dieser womöglich auf seine Weise das Weite gesucht oder wäre umgesetzt oder ganz gekündigt worden. In der Folge hätte die Schulleiterin auch Einbußen im Physikunterricht hinnehmen müssen.

....und das ist der Punkt, dahingehend will ich sensibilisieren. Lasst Eucht nicht alles gefallen.

Organisator

Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 19:47
....vielleicht wird meine Herangehensweise mit folgendem Beispiel deutlich, welches mir meine Partnerin aus ihrer Schule berichtet hat: Dort ist wegen Personalknappheit der Chemieunterricht nicht abgesichert. Die Schulleiterin hat den Physiklehrer beauftragt, vertretungsweise einige Stunden Chemie zu unterrichten. Dieser hat das strikt abgelehnt, macht er nicht und das hatte auch keine Konsequenzen. Die Schulleiterin war quasi "Schach Matt". Wäre sie arbeitsrechtlich gegen den Physiklehrer vorgegangen (die Möglichkeit hätte sie gehabt), hätte dieser womöglich auf seine Weise das Weite gesucht oder wäre umgesetzt oder ganz gekündigt worden. In der Folge hätte die Schulleiterin auch Einbußen im Physikunterricht hinnehmen müssen.

....und das ist der Punkt, dahingehend will ich sensibilisieren. Lasst Eucht nicht alles gefallen.

Sind aber zwei paar Schuhe. Direktionsrecht ist eine Sache, ob der Mitarbeiter das mit sich machen lässt und ansonsten kündigt ist die andere Sache.

WasDennNun

Zitat von: JesuisSVA am 22.11.2022 19:15
Es ist vor allem ein falsches Ergebnis. Maßgeblich für die Reichweite des Direktionsrechts ist nicht, ob irgendeine Teiltätigkeit eine andere Wertigkeit hat, sondern ob sich die Eingruppierung insgesamt ändert. Eingruppierungsrelevant ist die Tätigkeitsänderung dann, wenn sie zur Eingruppierung in eine andere Entgeltgruppe führt. Sofern korrekt wiedergegeben, sind die Ausführungen höchst mangelhaft.
Aber es gibt doch auch Grenzen was die auszuübenden Tätigkeiten angeht, oder.
Also 20% der Zeit Kloaken entleeren anweisen für eine Sachgebietsleiter mag ja nicht EG relevant sein, wäre das dann vom Direktionsrecht gedeckt?

JesuisSVA

Und ob ein Arbeitgeber es mit sich machen lässt, ist immer noch eine andere Frage, die auch völlig losgelöst von realen Personalproblemen sein kann. Ich denke, dass bspw. Spid einen sich unbotmäßigen Mitarbeiter vor die Tür gesetzt oder zur Eigenkündigung motiviert hätte, selbst wenn er seinen Kaffee hätte selber holen müssen. Und das aus gutem Grund: das Arbeitsverhältnis ist ausgehandelt und geschlossen. Wenn der Arbeitnehmer das Direktionsrecht des Arbeitgebers begrenzen wollte, hätte er das bei Vertragsschluss tun können. Ist er hinterher unzufrieden, steht es ihm frei zu gehen. Arbeitsverhältnisse sind Rechtsverhältnisse, in denen Arbeit gegen Geld getauscht wird. Wer braucht Arbeitnehmer, die nicht im gesetzten rechtlichen Rahmen Arbeit gegen Geld tauschen möchten?

Zitat von: WasDennNun am 22.11.2022 19:55
Zitat von: JesuisSVA am 22.11.2022 19:15
Es ist vor allem ein falsches Ergebnis. Maßgeblich für die Reichweite des Direktionsrechts ist nicht, ob irgendeine Teiltätigkeit eine andere Wertigkeit hat, sondern ob sich die Eingruppierung insgesamt ändert. Eingruppierungsrelevant ist die Tätigkeitsänderung dann, wenn sie zur Eingruppierung in eine andere Entgeltgruppe führt. Sofern korrekt wiedergegeben, sind die Ausführungen höchst mangelhaft.
Aber es gibt doch auch Grenzen was die auszuübenden Tätigkeiten angeht, oder.
Also 20% der Zeit Kloaken entleeren anweisen für eine Sachgebietsleiter mag ja nicht EG relevant sein, wäre das dann vom Direktionsrecht gedeckt?

Zitat von: JesuisSVA am 22.11.2022 16:46
Die Aussage, dass etwas nicht gegen höherrangiges Recht verstoßen dürfte, ist doch ein ziemlich banaler Allgemeinplatz. Ein einmaliger Auftragsmord wäre wohl nicht eingruppierungsrelevant, aber dennoch nicht vom Direktionsrecht des Arbeitgebers gedeckt. Auch objektiv unmögliche Dinge wie ohne Wind um zwei Ecken in ein Probenglas pinkeln (oder tschechisch übersetzen, wenn man kein tschechisch kann) oder unzumutbare Dinge, wie das Trinken der so bewerkstelligten Urinprobe sind es nicht.

Und es mag auch weitere Unzumutbarkeiten geben. Das bedingt jedoch eine Betrachtung des jeweiligen Einzelfalls.

Matti101

Zitat von: Organisator am 22.11.2022 19:49
Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 19:47
....vielleicht wird meine Herangehensweise mit folgendem Beispiel deutlich, welches mir meine Partnerin aus ihrer Schule berichtet hat: Dort ist wegen Personalknappheit der Chemieunterricht nicht abgesichert. Die Schulleiterin hat den Physiklehrer beauftragt, vertretungsweise einige Stunden Chemie zu unterrichten. Dieser hat das strikt abgelehnt, macht er nicht und das hatte auch keine Konsequenzen. Die Schulleiterin war quasi "Schach Matt". Wäre sie arbeitsrechtlich gegen den Physiklehrer vorgegangen (die Möglichkeit hätte sie gehabt), hätte dieser womöglich auf seine Weise das Weite gesucht oder wäre umgesetzt oder ganz gekündigt worden. In der Folge hätte die Schulleiterin auch Einbußen im Physikunterricht hinnehmen müssen.

....und das ist der Punkt, dahingehend will ich sensibilisieren. Lasst Eucht nicht alles gefallen.

Sind aber zwei paar Schuhe. Direktionsrecht ist eine Sache, ob der Mitarbeiter das mit sich machen lässt und ansonsten kündigt ist die andere Sache.

...formaljuristisch mag das schon korrekt sein. Aber was nützen Rechte und Pflichten, wenn diese quasi in vielen Bereichen nicht umsetzbar sind, insbesondere weil akuter Fachkräftemangel besteht.  Der Physiklehrer weiß genau, dass er nahezu unersetzbar ist. Auch in in meiner Position bin ich mir dessen völlig bewusst. Und ich möchte dazu motivieren, dass möglichst eine breite Masse der Beschäftigten sich ihre Stellung bewusst macht und somit Druck von unten aufbaut.

WasDennNun

Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 19:58
Zitat von: Organisator am 22.11.2022 19:49
Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 19:47
....vielleicht wird meine Herangehensweise mit folgendem Beispiel deutlich, welches mir meine Partnerin aus ihrer Schule berichtet hat: Dort ist wegen Personalknappheit der Chemieunterricht nicht abgesichert. Die Schulleiterin hat den Physiklehrer beauftragt, vertretungsweise einige Stunden Chemie zu unterrichten. Dieser hat das strikt abgelehnt, macht er nicht und das hatte auch keine Konsequenzen. Die Schulleiterin war quasi "Schach Matt". Wäre sie arbeitsrechtlich gegen den Physiklehrer vorgegangen (die Möglichkeit hätte sie gehabt), hätte dieser womöglich auf seine Weise das Weite gesucht oder wäre umgesetzt oder ganz gekündigt worden. In der Folge hätte die Schulleiterin auch Einbußen im Physikunterricht hinnehmen müssen.

....und das ist der Punkt, dahingehend will ich sensibilisieren. Lasst Eucht nicht alles gefallen.

Sind aber zwei paar Schuhe. Direktionsrecht ist eine Sache, ob der Mitarbeiter das mit sich machen lässt und ansonsten kündigt ist die andere Sache.

...formaljuristisch mag das schon korrekt sein. Aber was nützen Rechte und Pflichten, wenn diese quasi in vielen Bereichen nicht umsetzbar sind, insbesondere weil akuter Fachkräftemangel besteht.  Der Physiklehrer weiß genau, dass er nahezu unersetzbar ist. Auch in in meiner Position bin ich mir dessen völlig bewusst. Und ich möchte dazu motivieren, dass möglichst eine breite Masse der Beschäftigten sich ihre Stellung bewusst macht und somit Druck von unten aufbaut.
Unersetzbar ist niemand.
Was du beschreibst ist doch nur ein nach verhandeln nach Vertragsabschluss.
Macht man doch ständig bei jeder Lohnrunde.

JesuisSVA

Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 19:58
Zitat von: Organisator am 22.11.2022 19:49
Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 19:47
....vielleicht wird meine Herangehensweise mit folgendem Beispiel deutlich, welches mir meine Partnerin aus ihrer Schule berichtet hat: Dort ist wegen Personalknappheit der Chemieunterricht nicht abgesichert. Die Schulleiterin hat den Physiklehrer beauftragt, vertretungsweise einige Stunden Chemie zu unterrichten. Dieser hat das strikt abgelehnt, macht er nicht und das hatte auch keine Konsequenzen. Die Schulleiterin war quasi "Schach Matt". Wäre sie arbeitsrechtlich gegen den Physiklehrer vorgegangen (die Möglichkeit hätte sie gehabt), hätte dieser womöglich auf seine Weise das Weite gesucht oder wäre umgesetzt oder ganz gekündigt worden. In der Folge hätte die Schulleiterin auch Einbußen im Physikunterricht hinnehmen müssen.

....und das ist der Punkt, dahingehend will ich sensibilisieren. Lasst Eucht nicht alles gefallen.

Sind aber zwei paar Schuhe. Direktionsrecht ist eine Sache, ob der Mitarbeiter das mit sich machen lässt und ansonsten kündigt ist die andere Sache.

...formaljuristisch mag das schon korrekt sein. Aber was nützen Rechte und Pflichten, wenn diese quasi in vielen Bereichen nicht umsetzbar sind, insbesondere weil akuter Fachkräftemangel besteht.  Der Physiklehrer weiß genau, dass er nahezu unersetzbar ist. Auch in in meiner Position bin ich mir dessen völlig bewusst. Und ich möchte dazu motivieren, dass möglichst eine breite Masse der Beschäftigten sich ihre Stellung bewusst macht und somit Druck von unten aufbaut.

Das ist nicht formaljuristisch korrekt, es ist schlicht korrekt. Schließlich ändert sich an Deinem Recht auf freie Meinungsäußerung nichts, wenn Du es nicht ausüben kannst, weil Du gerade im Koma liegst.

Matti101

Vor 20 Jahren Jahren war das Arbeitskräfteangebot in vielen Bereichen des ö D höher als die Nachfrage nach Arbeitskräften. Ich erinnere mich noch an Bewerberauswahlverfahren - 30 Berwerbungen auf eine Verwaltungsstelle. Da war auch das Direktionsrecht erfolgreich anwendbar. Die Zeiten haben sich geändert. Das Arbeitskräfteangebot ist gesunken. Es gibt auf viele Stellenausschreibungen kaum noch Bewerber.

....und dann kommt in dieser Zeit noch ein Spezi, der das Direktionsrecht wirksam anwenden will.

tonystaks

Bei allem Respekt vor SVA's rechtlicher Expertise, wie hier in Bezug auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Ich für meinen Teil kann und will es rechtlich nicht beurteilen, wo dieses endet.

Praktisch bin ich aber voll auf Mattis Seite. Wenn mein Arbeitgeber mich anwiese japanisch zu übersetzen, weil ich zufällig japanisch könnte, und sonst keiner im Unternehmen, wäre mein Antwort die selbe wie die von Matti.

Und wenn der AG trotzdem darauf bestünde, käme halt nur Sülze raus. Z.B. ,,Draußen ist kälter als nachts."

Edit: Wenn der Arbeitgeber sich bereit erklärt, diese für ihn wichtige Expertise, zu vergüten, kommt bestimmt was besseres raus als Sülze!

Matti101

Zitat von: tonystaks am 22.11.2022 20:18
Bei allem Respekt vor SVA's rechtlicher Expertise, wie hier in Bezug auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Ich für meinen Teil kann und will es rechtlich nicht beurteilen, wo dieses endet.

Praktisch bin ich aber voll auf Mattis Seite. Wenn mein Arbeitgeber mich anwiese japanisch zu übersetzen, weil ich zufällig japanisch könnte, und sonst keiner im Unternehmen, wäre mein Antwort die selbe wie die von Matti.

Und wenn der AG trotzdem darauf bestünde, käme halt nur Sülze raus. Z.B. ,,Draußen ist kälter als nachts."

genauso ist es. Es ist nicht zielführend, rechtliche Würdigungen isoliert von anderen wesentlichen Zusammenhängen zu betrachten.

JesuisSVA

Zitat von: Matti101 am 22.11.2022 20:16
Vor 20 Jahren Jahren war das Arbeitskräfteangebot in vielen Bereichen des ö D höher als die Nachfrage nach Arbeitskräften. Ich erinnere mich noch an Bewerberauswahlverfahren - 30 Berwerbungen auf eine Verwaltungsstelle. Da war auch das Direktionsrecht erfolgreich anwendbar. Die Zeiten haben sich geändert. Das Arbeitskräfteangebot ist gesunken. Es gibt auf viele Stellenausschreibungen kaum noch Bewerber.

....und dann kommt in dieser Zeit noch ein Spezi, der das Direktionsrecht wirksam anwenden will.
Da das Direktionsrecht innerhalb und außerhalb des öffentlichen Dienstes in Deutschland täglich zig millionenfach wirksam angewandt wird, erschließt sich die Vorbringung nicht.

Zitat von: tonystaks am 22.11.2022 20:18
Bei allem Respekt vor SVA's rechtlicher Expertise, wie hier in Bezug auf das Direktionsrecht des Arbeitgebers. Ich für meinen Teil kann und will es rechtlich nicht beurteilen, wo dieses endet.

Praktisch bin ich aber voll auf Mattis Seite. Wenn mein Arbeitgeber mich anwiese japanisch zu übersetzen, weil ich zufällig japanisch könnte, und sonst keiner im Unternehmen, wäre mein Antwort die selbe wie die von Matti.

Und wenn der AG trotzdem darauf bestünde, käme halt nur Sülze raus. Z.B. ,,Draußen ist kälter als nachts."

Da Du zur Leistung mittlerer Art und Güte verpflichtet bist und diese Leistung bewusst und vorsätzlich nicht erbringst, dürfte jeder Arbeitgeber besser ohne als mit bockigem Kind fahren.