Befristeter Vertrag- Kündigungsfristen

Begonnen von Aury, 24.11.2022 18:15

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Aury

Im TVL steht: (unter befristeten Vertrag):

Nach Ablauf der Probezeit ist eine ordentliche Kündigung nur zulässig, wenn die Vertragsdauer mindestens 12 Monate beträgt.

mehr als 6 Monate   4 Wochen zum Monatsende

Was stimmt denn nun? Ist ja total widersprüch.

JesuisSVA

Da da nichts widersprüchlich ist, erschließt sich die Frage nicht.

Aury

Ja was soll das heißen, man darf erst nach 1 Jahr Vertragsdauer kündigen oder gilt unten das? Das widerspricht sich doch mit den 6 Monaten?

JesuisSVA

Da da nicht steht, dass man erst nach einem Jahr Vertragsdauer kündigen dürfte, widerspricht sich nichts.

Aury

Ach ich glaube ich hab so eine Ahnung. Mit Vertragsdauer mind. 1 Jahr meinen die, dass der befristete Vertrag mind. 1 Jahr laufen muss? Gibt wohl auch befristete Verträge unter 2 Jahren anscheinend. Meinen die das so??
Was gilt denn dann wenn die Vertragsdauer nur 6 Monate wäre, total komisch geschrieben!!!

JesuisSVA

Ja.

Ein auf kürzere Dauer befristetes Arbeitsverhältnis kann nicht ordentlich gekündigt werden.

Aury

Verstehe, vielen Dank! Etwas sehr widersprüchlich geschrieben mit dem 1 Jahr. Man könnte ja auch denken die schreiben vor, dass erst nach 1 Jahr gekündigt werden kann, damit vlt der Arbeitnehmer Anspruch auf ALG hat oder so , hätte ja auch sein können.