Kündigung als Beamter auf Probe

Begonnen von senua, 22.01.2023 18:55

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senua

Hey,

vorab, ich bin 32 Jahre alt, Informatiker und Bundesbeamter.

Ich bin seit einem Jahr beamter auf Probe und werde im März auf Lebzeit verbeamtet. Ich bin mir inzwischen sicher, dass ich mich NICHT dauerhaft verbeamten lassen möchte und wieder in die Wirtschaft wechseln werde. Hierzu hätte ich folgende Frage. Ich bin, wie fast jeder Bundesbeamte, in der privaten Krankenversicherung (ebenfalls seit einem Jahr). Ich möchte allerdings als Angestellter zurück in die GKV wechseln.

Darf ich als Angestellter mehr als die Jahresentgeltgrenze verdienen und trotzdem wieder in die GKV wechseln, oder muss ich mich vorübergehen unterhalb dieser Grenze anstellen lassen? Meine Recherchen waren hier leider widersprüchlich.

Wenn ich darunter verdienen müsste, wie lange wäre dieser Zeitraum? Mein Plan wäre dann, eine Gehaltserhöhung nach X Monaten zu vereinbaren um aus der PKV zu können.

Vorab vielen Dank!

Tagelöhner

Respekt für diese Entscheidung. Du kannst Dich ja aber trotzdem erstmal auf Lebenszeit verbeamten lassen, und dann jederzeit die Entlassung aus dem Beamtenverhältnis beantragen. "Kündigen" ist hier definitiv der falsche Begriff.

Meines Wissens nach kann man sich bei einem Bruttolohn oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze freiwillig gesetzlich versichern. Eine Hürde gibt es meines Wissens erst aber einer bestimmten Altersgrenze (55 Jahre alt oder so), dann ist ein Wechsel zurück in die GKV nicht mehr so einfach.
Nur mit ausgeprägtem Humorsinn weiterlesen: Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

senua

Hey,

danke für deine Antwort. Die Entscheidung ist mir realtiv leicht gefallen, da ich erst seit einem Jahr verbeamtet bin. Entsprechend sind die "Verluste" in der Nachversicherung zwar ärgerlich, aber nicht so groß. Des Weiteren muss ich ja noch ein paar Jährchen arbeiten und fühle mich in meiner Kreativität zu stark eingeschränkt :-)

Zitat von: Tagelöhner in 22.01.2023 19:18
.. "Kündigen" ist hier definitiv der falsche Begriff.. 

Sorry, ich muss ja einen Entlassungsantrag stellen  ;D..

Zitat von: Tagelöhner in 22.01.2023 19:18
... Meines Wissens nach kann man sich bei einem Bruttolohn oberhalb der Jahresarbeitsentgeltgrenze freiwillig gesetzlich versichern. ..
Bist du dir hier sicher? Ich bin ja bereits in der PKV. Meiner Meinung nach ist GKV -> PKV kein Problem, aber PKV -> GKV schon.

Tagelöhner

Ich habe das hier dazu gefunden:

https://www.haufe.de/personal/entgelt/wann-koennen-pkv-versicherte-arbeitnehmer-in-die-gkv_78_342342.html

Ich muss mich daher korrigieren: Ein Wechsel in die GKV ist demnach erst wieder möglich, wenn man versicherungspflichtig wird in dem die Jahresarbeitsentgeltgrenze wirksam unterschritten wird.
Nur mit ausgeprägtem Humorsinn weiterlesen: Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

Asperatus

Am besten eine Wunsch-GKV raussuchen und beraten lassen. Wenn diese die Aufnahme verneint, ruhig noch ein oder zwei andere fragen. Manche legen da die Vorschriften durchaus unterschiedlich aus. Der Weg über eine anfangs versicherungspflichtige Beschäftigung (unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze) wäre ein sicherer Weg. Eine Mindestzeit, wie lange man ein Gehalt unterhalb dieser Grenze beziehen muss, gibt es hier nicht. Eine Mindestzeit käme meines Erachtens allenfalls bei einer temporären Absenkung des Gehalts infrage, nicht aber bei einer Gehaltserhöhung, die vielleicht mündlich abgesprochen, aber sonst nicht verbindlich fixiert wurde.

Bastel

Zitat von: senua in 22.01.2023 18:55
Hey,

vorab, ich bin 32 Jahre alt, Informatiker und Bundesbeamter.

Ich bin seit einem Jahr beamter auf Probe und werde im März auf Lebzeit verbeamtet. Ich bin mir inzwischen sicher, dass ich mich NICHT dauerhaft verbeamten lassen möchte und wieder in die Wirtschaft wechseln werde. Hierzu hätte ich folgende Frage. Ich bin, wie fast jeder Bundesbeamte, in der privaten Krankenversicherung (ebenfalls seit einem Jahr). Ich möchte allerdings als Angestellter zurück in die GKV wechseln.

Darf ich als Angestellter mehr als die Jahresentgeltgrenze verdienen und trotzdem wieder in die GKV wechseln, oder muss ich mich vorübergehen unterhalb dieser Grenze anstellen lassen? Meine Recherchen waren hier leider widersprüchlich.

Wenn ich darunter verdienen müsste, wie lange wäre dieser Zeitraum? Mein Plan wäre dann, eine Gehaltserhöhung nach X Monaten zu vereinbaren um aus der PKV zu können.

Vorab vielen Dank!

Darf ich fragen ob du im gD oder hD bist?

was_guckst_du

Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

senua

Zitat von: Bastel in 23.01.2023 18:40
Zitat von: senua in 22.01.2023 18:55
Hey,

vorab, ich bin 32 Jahre alt, Informatiker und Bundesbeamter.

Ich bin seit einem Jahr beamter auf Probe und werde im März auf Lebzeit verbeamtet. Ich bin mir inzwischen sicher, dass ich mich NICHT dauerhaft verbeamten lassen möchte und wieder in die Wirtschaft wechseln werde. Hierzu hätte ich folgende Frage. Ich bin, wie fast jeder Bundesbeamte, in der privaten Krankenversicherung (ebenfalls seit einem Jahr). Ich möchte allerdings als Angestellter zurück in die GKV wechseln.

Darf ich als Angestellter mehr als die Jahresentgeltgrenze verdienen und trotzdem wieder in die GKV wechseln, oder muss ich mich vorübergehen unterhalb dieser Grenze anstellen lassen? Meine Recherchen waren hier leider widersprüchlich.

Wenn ich darunter verdienen müsste, wie lange wäre dieser Zeitraum? Mein Plan wäre dann, eine Gehaltserhöhung nach X Monaten zu vereinbaren um aus der PKV zu können.

Vorab vielen Dank!

Darf ich fragen ob du im gD oder hD bist?

Klar, gD. A12 ;).. Wieso?

senua

Zitat von: Asperatus in 23.01.2023 18:09
Am besten eine Wunsch-GKV raussuchen und beraten lassen. Wenn diese die Aufnahme verneint, ruhig noch ein oder zwei andere fragen. Manche legen da die Vorschriften durchaus unterschiedlich aus. Der Weg über eine anfangs versicherungspflichtige Beschäftigung (unterhalb der Pflichtversicherungsgrenze) wäre ein sicherer Weg. Eine Mindestzeit, wie lange man ein Gehalt unterhalb dieser Grenze beziehen muss, gibt es hier nicht. Eine Mindestzeit käme meines Erachtens allenfalls bei einer temporären Absenkung des Gehalts infrage, nicht aber bei einer Gehaltserhöhung, die vielleicht mündlich abgesprochen, aber sonst nicht verbindlich fixiert wurde.

Danke für den Tipp! Ich würde mich dann für eine kurze Zeit unterhalb von 66600€ einstellen lassen und mein Wunschgehalt über eine Gehaltserhöhung nach x Monaten verhandeln. Passt das so?

Laut tk ist der Wechsel nur möglich, wenn das Gehalt unter der Entgeltgrenze liegt.

Bastel

Zitat von: senua in 27.01.2023 19:58
Zitat von: Bastel in 23.01.2023 18:40
Zitat von: senua in 22.01.2023 18:55
Hey,

vorab, ich bin 32 Jahre alt, Informatiker und Bundesbeamter.

Ich bin seit einem Jahr beamter auf Probe und werde im März auf Lebzeit verbeamtet. Ich bin mir inzwischen sicher, dass ich mich NICHT dauerhaft verbeamten lassen möchte und wieder in die Wirtschaft wechseln werde. Hierzu hätte ich folgende Frage. Ich bin, wie fast jeder Bundesbeamte, in der privaten Krankenversicherung (ebenfalls seit einem Jahr). Ich möchte allerdings als Angestellter zurück in die GKV wechseln.

Darf ich als Angestellter mehr als die Jahresentgeltgrenze verdienen und trotzdem wieder in die GKV wechseln, oder muss ich mich vorübergehen unterhalb dieser Grenze anstellen lassen? Meine Recherchen waren hier leider widersprüchlich.

Wenn ich darunter verdienen müsste, wie lange wäre dieser Zeitraum? Mein Plan wäre dann, eine Gehaltserhöhung nach X Monaten zu vereinbaren um aus der PKV zu können.

Vorab vielen Dank!

Darf ich fragen ob du im gD oder hD bist?

Klar, gD. A12 ;).. Wieso?

Beamter auf Probe und schon in A12? Wie geht das?

BeamterimNorden

Zitat von: Bastel in 27.01.2023 20:31


Beamter auf Probe und schon in A12? Wie geht das?

§ 25 BLV - Einstellung in ein Beförderungsamt  ;)

senua

Zitat von: BeamterimNorden in 28.01.2023 00:01
Zitat von: Bastel in 27.01.2023 20:31


Beamter auf Probe und schon in A12? Wie geht das?

§ 25 BLV - Einstellung in ein Beförderungsamt  ;)

Genau so. Wurde schon mit E12 eingestellt und mehr oder weniger 1:1 in das Beamtenverhältnis übernommen.

Mangelberufe in der Behörde machen einiges möglich ;)

EiTee

Zitat von: senua in 28.01.2023 06:18
Mangelberufe in der Behörde machen einiges möglich ;)

A12 in welcher Stufe?

Bastel

Vermutlich 1, wenn er noch auf Probe ist?

EiTee

Zitat von: Bastel in 29.01.2023 11:18
Vermutlich 1, wenn er noch auf Probe ist?

Ich wünsche mir, dass die Antwort 8 lauten wird  ;). Daher bitte im um Aufklärung.