Welche Entgeltgruppe für Mitarbeiter ohne Berufsausbildung in KITA (TDÖD-SuE)

Begonnen von Daniqq, 10.02.2023 09:40

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SVAbackagain

Die Vertretungen werden auch keine konzeptionelle Arbeit leisten. Mithin ist S2 die zutreffende Eingruppierung.

Levana

Zitat von: Unknown am 13.02.2023 07:39
Dazu würde mich mal die Praxis interessieren. Das System ist doch drauf aufgebaut, günstige Kräfte anzustellen. Warum soll es in dem Bereich anders sein, als im Pflegebereich.

In der Kita-Personalverordnung findet sich unter §9 eine Aufzählung der "geeigneten pädagogischen Fachkräfte". In § 10 werden die weiteren Möglichkeiten genannt, wann man in einer Kita arbeiten darf. Da steht auch folgendes:

"(5)Voraussetzung für die Anrechnung als notwendiges pädagogisches Personal nach den Absätzen 1 bis 4 ist ein vom Träger der Einrichtung im Benehmen mit der betreffenden Kraft gestellter, entsprechend begründeter und von der obersten Landesjugendbehörde genehmigter Antrag. "

Schon alleine deshalb kann man eine Kita nicht mit "günstigen" Kräften führen, da entsprechende Qualifikationen nun einmal vorgeschrieben sind. Zudem muss die Aufsichtspflicht gewahrt werden. Im Zweifel tritt dir das Jugendamt gehörig auf die Füße.

Ich kann nur für meine Kita sprechen: Wenn man schon einen Erzieher ausschreibt und bezahlt bekommt, dann nimmt man keine geringer qualifizierte Kraft.

Emmi87

Zitat von: Levana am 13.02.2023 19:16
Zitat von: Unknown am 13.02.2023 07:39
Dazu würde mich mal die Praxis interessieren. Das System ist doch drauf aufgebaut, günstige Kräfte anzustellen. Warum soll es in dem Bereich anders sein, als im Pflegebereich.

In der Kita-Personalverordnung findet sich unter §9 eine Aufzählung der "geeigneten pädagogischen Fachkräfte". In § 10 werden die weiteren Möglichkeiten genannt, wann man in einer Kita arbeiten darf. Da steht auch folgendes:

"(5)Voraussetzung für die Anrechnung als notwendiges pädagogisches Personal nach den Absätzen 1 bis 4 ist ein vom Träger der Einrichtung im Benehmen mit der betreffenden Kraft gestellter, entsprechend begründeter und von der obersten Landesjugendbehörde genehmigter Antrag. "

Schon alleine deshalb kann man eine Kita nicht mit "günstigen" Kräften führen, da entsprechende Qualifikationen nun einmal vorgeschrieben sind. Zudem muss die Aufsichtspflicht gewahrt werden. Im Zweifel tritt dir das Jugendamt gehörig auf die Füße.

Ich kann nur für meine Kita sprechen: Wenn man schon einen Erzieher ausschreibt und bezahlt bekommt, dann nimmt man keine geringer qualifizierte Kraft.

Ist es nicht sogar nach Kibiz verpflichtend ?

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