Hilfe! Ich finde kein Personal mehr - Was tun?

Begonnen von Steuerinnenzahler, 28.02.2023 08:29

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BAT

Eigentlich ein Witz, auch mit der GEZ. Etc. Hartz IV wurde für vorübergehende Zahlungen gedacht. Da sind aber sicherlich schon so einige seit 20 Jahren befreit.  ;)


FearOfTheDuck

Zitat von: Faunus am 06.04.2023 10:11
Wohngeld wurde einberechnet.
Untergaltsgeld vom Vater wird bei den Regelsätzen der Kinder abgezogen (gerade nachgelesen und für jedne hier möglich)
Welcher ominösen Kinderzuschlag?
Die Privatinitiative "Tafel" aufzuführen ist zynisch und scheinbar ist hier nicht angekommen, dass die Tafeln es nicht mehr schaffen.


Welche Wohltaten gibt es denn sonst noch, neben der GEZ und geringere Telefon- (ohne Internet) Gebühren?
Strom?
Rentenaufbau?
Soziale Teilhabe?

.

Bildung und Teilhabe-Leistungen für die Kinder. Die aber auch bei Erhalt von Wohngeld zustehen. Oder bei Kinderzuschlag.

Kinderzuschlag:
https://www.arbeitsagentur.de/familie-und-kinder/kinderzuschlag-verstehen/kinderzuschlag-anspruch-hoehe-dauer

Faunus

Lesen Sie eigentlich die Inhalte der Links die sie posten?

Es geht um Bürgergeld bei Alleinerziehendem/r mit 2 Kindern im Alter von 5 und 7 Jahren.


+8/-21


FearOfTheDuck

Die Gegenüberstellung Bürgergeld vs. Vollzeitarbeit kam von dir.

In der Folge der Diskussion fragtest du einerseits nach dem "ominösen" Kinderzuschlag und welche Wohltaten es noch gäbe.

Ich ergänzte dazu BuT-Leistungen, mit dem Hinweis, dass es diese aber auch bei Wohngeld oder Kinderzuschlag gibt. Dazu habe ich dann einen Link zum Kinderzuschlag beigestellt.

Bob Kelso

Sollten weitere Zulagen ( oder Vater soll arbeiten !! und so kluge Ratschläge>!!) das geringe Netto-Einkommen einer E6 TB erhöhen, sollten wir doch hinterfragen, dass die E6 sich um die Grundsicherung tummelt. Was bedeutet dies für unsere Gesellschaft? 

Faunus

Zitat von: FearOfTheDuck am 06.04.2023 11:52
Die Gegenüberstellung Bürgergeld vs. Vollzeitarbeit kam von dir.

In der Folge der Diskussion fragtest du einerseits nach dem "ominösen" Kinderzuschlag und welche Wohltaten es noch gäbe.

Ich ergänzte dazu BuT-Leistungen, mit dem Hinweis, dass es diese aber auch bei Wohngeld oder Kinderzuschlag gibt. Dazu habe ich dann einen Link zum Kinderzuschlag beigestellt.


+8/-25

Gibt es den Kinderzuschlag von 250 EUR bei Bürgergeld für Alleinerziehende mit 2 Kindern im Alter von 5 und 7 Jahren?



Opa

Zitat von: Faunus am 06.04.2023 11:00
Lesen Sie eigentlich die Inhalte der Links die sie posten?

Es geht um Bürgergeld bei Alleinerziehendem/r mit 2 Kindern im Alter von 5 und 7 Jahren.


+8/-21
Kinderzuschlag hätte die Frau bekommen können, wenn sie die Arbeit angenommen hätte und einen Anspruch auf Wohngeld hätte.

Der Kinderzuschlag von bis zu 250 Euro pro Kind könnte den Abstand von 250 auf 750 Euro erhöhen. Insofern ist dies eine relevante Information. Da du anscheinend noch nichts davon gehört hast, fand ich es sehr aufmerksam von Organisator, die Quelle nachzureichen.

Organisator

Zitat von: Opa am 06.04.2023 12:09
Zitat von: Faunus am 06.04.2023 11:00
Lesen Sie eigentlich die Inhalte der Links die sie posten?

Es geht um Bürgergeld bei Alleinerziehendem/r mit 2 Kindern im Alter von 5 und 7 Jahren.


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Kinderzuschlag hätte die Frau bekommen können, wenn sie die Arbeit angenommen hätte und einen Anspruch auf Wohngeld hätte.

Der Kinderzuschlag von bis zu 250 Euro pro Kind könnte den Abstand von 250 auf 750 Euro erhöhen. Insofern ist dies eine relevante Information. Da du anscheinend noch nichts davon gehört hast, fand ich es sehr aufmerksam von Organisator, die Quelle nachzureichen.

Danke für die Blumen, aber es war wohl FotD ;)

Faunus

#83
Mein bisheriger Wissenstand:
1. Bürgergeld und Kinderzuschlag können nicht gleichzeitig bezogen werden.
2. Bezug von Kindergeldzuschlag bei Einkommen und Vermögen unter 1.503,02 Euro (Höchsteinkommensgrenze) l
Es wäre nett und hilfreich mich auf den neusten Wissensstand zu bringen.


+8/-25

Anders formuliert: Hat der Kindergeldzuschlag in diesem Fall mit den geschilderten beiden Situationen eine Relevanz?

brian

Zitat von: Organisator am 05.04.2023 14:03

Der Tarifvertrag beschreibt nur die Entgeltuntergrenzen. Wenn man niemand Passendes findet kann jeder Arbeitgeber regional Zuschläge gewähren.

Nein kann er nicht. Hatten wir bei den Kollegen vom Jobcenter, weil die BA für die gleichen Tätigkeiten besser zahlt als die Kommune wurde nach Zulagen gefragt. Geht nicht, gibt Urteile.

FearOfTheDuck

Zitat von: Faunus am 06.04.2023 12:19
Mein bisheriger Wissenstand:
1. Bürgergeld und Kinderzuschlag können nicht gleichzeitig bezogen werden.
2. Bezug von Kindergeldzuschlag bei Einkommen und Vermögen unter 1.503,02 Euro (Höchsteinkommensgrenze) l
Es wäre nett und hilfreich mich auf den neusten Wissensstand zu bringen.


+8/-25

Anders formuliert: Hat der Kindergeldzuschlag in diesem Fall mit den geschilderten beiden Situationen eine Relevanz?

2. Kommt drauf an. Wohnkosten spielen z.B. eine Rolle. Man müsste also erst alle Parameter kennen.
Davon ab, war der Link erstmal ergänzend gedacht.

MoinMoin

Zitat von: brian am 06.04.2023 12:39
Zitat von: Organisator am 05.04.2023 14:03

Der Tarifvertrag beschreibt nur die Entgeltuntergrenzen. Wenn man niemand Passendes findet kann jeder Arbeitgeber regional Zuschläge gewähren.

Nein kann er nicht. Hatten wir bei den Kollegen vom Jobcenter, weil die BA für die gleichen Tätigkeiten besser zahlt als die Kommune wurde nach Zulagen gefragt. Geht nicht, gibt Urteile.
Es gibt in der Tat der AG im Bereich TVöD Kommune, die durch Selbstbeschränkung oder durch externe Vorgaben nicht mehr als Tarifbezahlen. Die anderen (TV-L / TVöD Bund) können alle Zulagen bezahlen, wenn sie wollen.

Bob Kelso

Zitat von: Opa am 06.04.2023 12:09
Zitat von: Faunus am 06.04.2023 11:00
Lesen Sie eigentlich die Inhalte der Links die sie posten?

Es geht um Bürgergeld bei Alleinerziehendem/r mit 2 Kindern im Alter von 5 und 7 Jahren.


+8/-21
Kinderzuschlag hätte die Frau bekommen können, wenn sie die Arbeit angenommen hätte und einen Anspruch auf Wohngeld hätte.

Der Kinderzuschlag von bis zu 250 Euro pro Kind könnte den Abstand von 250 auf 750 Euro erhöhen. Insofern ist dies eine relevante Information. Da du anscheinend noch nichts davon gehört hast, fand ich es sehr aufmerksam von Organisator, die Quelle nachzureichen.

Was verstehen Sie unter "Kindezuschlag"?
Meinen Sie das Kindergeld in Höhe von 250,00 ?

Organisator

Zitat von: Bob Kelso am 06.04.2023 12:57
Was verstehen Sie unter "Kindezuschlag"?

Der Linkt von FotD weiter oben gibt dazu Infos.

BAT

Zitat von: MoinMoin am 06.04.2023 12:47

Es gibt in der Tat der AG im Bereich TVöD Kommune, die durch Selbstbeschränkung oder durch externe Vorgaben nicht mehr als Tarifbezahlen. Die anderen (TV-L / TVöD Bund) können alle Zulagen bezahlen, wenn sie wollen.

Auch den Kommunen ist der Weg eröffnet, durch die Einführung eines Mindestbetrages bei den VL.