Tarifrunde 2023

Begonnen von Jeans, 23.09.2022 17:07

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Bundi

Dazu fällt mir nur ein:
Manche empfinden die Reibungshitze wenn sie über den Tisch gezogen werden als Nestwärme.

TheBr4in

Mensch Leute, lest doch erstmal den Vorschlag und versteht ihn, bevor ihr hier völlig durchdreht.

Zitat von: Beamtix am 15.04.2023 11:37
Ich verstehe nicht, warum die AGs angeblich 8% anbieten und die Schlichter 5,5% vorschlagen.

Weil 200€ Sockel + 5,5% Erhöhung für deutlich besser sind als 8%? Wie ich oben vorgerechnet habe sogar bis A14.

Zitat von: frankeee85 am 15.04.2023 11:47
Wenn der Bericht der BILD stimmt und für 2023 eine EZ vorgesehen wird + ab 2024 5,5% tabellenwirksame Erhöhung, mindestens aber 200€, ist das ein absoluter Skandal.

Wenn sich die Gewerkschaften auf ein schlechteres Angebot im
Schiedsspruch einlassen, dann ist jeder selbst Schuld, der noch Mitglied in den Gewerkschaften ist.

Etwas unverschämteres habe ich nicht gesehen!!!!

200€ Plus 5,5%, mindestens 340€ !!!

Zitat von: Beamtix am 15.04.2023 11:48
https://www.spiegel.de/wirtschaft/oeffentlicher-dienst-vor-deutlicher-tariferhoehung-a-5c7f71ef-1cc6-4376-a15f-71d6f5a6b9e3

Also bei der Inflation eine Erhöhung von 5,5 % in 2024 und nach 1,8 % in 2022 ist schlecht. Einfach schlecht.


Auch hier: lesen und verstehen, dann aufregen.

Bastel

Zitat von: emdy am 15.04.2023 10:50
Zitat von: MasterOf am 15.04.2023 10:32
Zitat von: Nichtsdestotrotz am 15.04.2023 10:24
Eine kleine Leseempfehlung für's WE.

https://www.dbb.de/artikel/einigungsempfehlung-der-schlichtungskommission.html

Finde das gar nicht schlecht. Fraglich, wie das auf uns Beamte übertragen wird.

ACH DU SCHEIẞE!! Für Beamte heißt das 5,5% auf 24 Monate. Die 200 Euro sind ja nach BMI Logik nicht übertragbar. Der nicht tabellenwirksame Rest sind verpuffende Almosen.

Das wäre wirklich der Knaller...

Max

Zitat von: TheBr4in am 15.04.2023 11:31
Insofern unterstellst Du, dass der DBB schon von vornherein mit einer nicht umsetzbaren Forderung in die Verhandlungen gegangen ist. Da der Sockelbetrag sogar weniger Einfluss auf die Abstände hat, da es noch eine relative Erhöhung on Top gibt, verstehe ich Deinen "Glauben" nicht.

Außerdem ist der Sockel integraler Bestandteil des Angebots. Ohne den Sockel macht das Angebot null Sinn. Und "einfach weglassen" ist ja nun komplett unrealistisch.
Sockel bedeutet  Einebnung der unterschiedlichen Wertigkeit der Ämter.  Zu solch kleinen Maßnahmen hat sich das BVerfG auch geäußert und das Abschmelzen mit solch einer Salami-Taktik sozusagen untersagt.

Pendler1

Jetzt tut mal langsam.

Wie Regierung und Parlament "über uns" entscheiden wird die Zukunft zeigen :))))

Warzenharry

Also mal ganz ehrlich!! Wenn das angenommen wird, dann trete ich ais dem VBB wieder aus! Was soll das denn?

Kann mir das mal jemand für A9g Stufe 5, vorrechnen?
Ab 2 Quartal soll ich A10 werden und da Okt. 24 werde ich in  Stufe 6 aufsteigen. Also ab Okt 2024 A10 Stufe 6.

Ich raff dass nicht mehr. Wann wird die Inflationsprämie gezahlt? Was soll das mit dem Sockel? Heißt  dass 250 Euro + 5,5% oder ist das die Mindesterhöhung ODER 5,5 oder warum soll der Sockel sonst so problematisch sein?

Versuch

Wow.

Das es so schlecht geht, hatte ich nie gedacht.

Also 0 Prozent dieses Jahr und das nächstes Jahr ist dann tlw. weniger als die davor veranschlagten 8 Prozent, die man abgelehnt hatte.

Das ist mehr als frech .
Einen solchen Schlag ins Gesicht hätte ich nicht erwartet.
Wer da noch mehr als Dienst nach Vorschrift macht ist  selbst schuld.
Und wer nach sowas in der Gewerkschaft bleibt auch.

Bastel

Zitat von: Max am 15.04.2023 12:01
Zitat von: TheBr4in am 15.04.2023 11:31
Insofern unterstellst Du, dass der DBB schon von vornherein mit einer nicht umsetzbaren Forderung in die Verhandlungen gegangen ist. Da der Sockelbetrag sogar weniger Einfluss auf die Abstände hat, da es noch eine relative Erhöhung on Top gibt, verstehe ich Deinen "Glauben" nicht.

Außerdem ist der Sockel integraler Bestandteil des Angebots. Ohne den Sockel macht das Angebot null Sinn. Und "einfach weglassen" ist ja nun komplett unrealistisch.
Sockel bedeutet  Einebnung der unterschiedlichen Wertigkeit der Ämter.  Zu solch kleinen Maßnahmen hat sich das BVerfG auch geäußert und das Abschmelzen mit solch einer Salami-Taktik sozusagen untersagt.

Sockelbetrag bei dem kleinsten Beamten in Prozente umrechnen und das bei allen on Top. Dann sind alle happy, außer vielleicht der Finanzminister.

fcesc4

Dass macht einen echt sprachlos.
0 Runde bis März und die Leute mit der Einmalzahlung für dumm verkaufen...

TheBr4in

#1239
Zitat von: Warzenharry am 15.04.2023 12:12
Also mal ganz ehrlich!! Wenn das angenommen wird, dann trete ich ais dem VBB wieder aus! Was soll das denn?

Kann mir das mal jemand für A9g Stufe 5, vorrechnen?
Ab 2 Quartal soll ich A10 werden und da Okt. 24 werde ich in  Stufe 6 aufsteigen. Also ab Okt 2024 A10 Stufe 6.

Ich raff dass nicht mehr. Wann wird die Inflationsprämie gezahlt? Was soll das mit dem Sockel? Heißt  dass 250 Euro + 5,5% oder ist das die Mindesterhöhung ODER 5,5 oder warum soll der Sockel sonst so problematisch sein?

Ich habe oben ja schonmal vorgerechnet, aber gern nochmal. Das Angebot ist nicht so schlecht wie es viele machen. Nehmen wir mal an es kommt wie heute veröffentlicht.

Du hast jetzt A9g Stufe 5 (angenommen unverheiratet, keine Kinder), nach Tabelle also:

3.547,92€ brutto
2.911,01€ netto

Mit den Bezügen für Juni bekommst Du 1.240€ Einmalbetrag netto als Inflationsprämie ausgezahlt.

Ab 1.7.23 bis einschließlich Februar 2024 erhälst Du monatlich einen Teil der Inflationsprämie i.H.v. 220€ netto.
Für diesen Zeitraum also:
3.131,01€ netto.

Ab 1.3.2024 erhöhen sich Deine Bezüge um 200€ brutto + 5,5%, mindestens aber um 340€ (hier ohne Belang).
Also:
3.547,92€ brutto + 200€ = 3.747,92€
3.747,92€ x 1,055 = 3.954,06€ (netto also ca. 3.170€, demnach ca. 40€ mehr als durch die Inflationsprämie)

Das entspricht einer Brutto-Erhöhung von 406,14€ bzw. 11,45% ggü. heute.

Für A10 Stufe 5:
heute: 3.918,78€
1.3.24: 4.345,31€ (+426,53€ / +10,88%)

Für A10 Stufe 6:
heute: 4.057,26€
1.3.24: 4.491,41€ (+ 434,15€ / +10,7%)

Also ich sag mal so, auch wenn es nicht perfekt ist, das ist kein völlig abwegiges Angebot, auch wenn das einige hier so darstellen.

Wichtig ist die Höhe der tabellenwirksamen Erhöhung, da diese die Basis für die nächste Verhandlung ist. Und da kommen wir mit späterer hoher Erhöhung besser weg, also mit früherer niedrigerer Erhöhung. Zumal die Verspätung zumindest finanziell durch die Prämie ausgegeglichen wird.

Zitat von: Versuch am 15.04.2023 12:12
Wow.

Das es so schlecht geht, hatte ich nie gedacht.

Also 0 Prozent dieses Jahr und das nächstes Jahr ist dann tlw. weniger als die davor veranschlagten 8 Prozent, die man abgelehnt hatte.

Das ist mehr als frech .
Einen solchen Schlag ins Gesicht hätte ich nicht erwartet.
Wer da noch mehr als Dienst nach Vorschrift macht ist  selbst schuld.
Und wer nach sowas in der Gewerkschaft bleibt auch.

Keine Ahnung was Du da erzählst. Einfach mal rechnen, dann zeigt sich, dass Deine Äußerung Quark ist.



emdy

Zitat von: 12345 am 15.04.2023 11:24
Würdest Du mir das bitte erklären, wieso der Sockelbetrag von 200 Euro nicht übertragbar wäre?  Hat das theoretisch was mit dem Abstandsgebot zu tun (das eh nicht eingehalten wird?

Hi 12345, erkläre ich gerne. Ganz einfach ausgedrückt besagt das Abstandsgebot als Teil der Rechtsprechung zum Alimentationsprinzip, dass der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen nicht beliebig klein sein darf. Durch die Übertragung von Sockelbeträgen werden die prozentualen Abstufungen aber kleiner. Das ist ein tatsächlicher Grund, einen Sockelbetrag nicht zu übertragen. Das zynische an der Gesetzgebung des BMI ist aber, dass man sich an jeder anderen Stelle auch nicht um das Abstandsgebot schert.

Eine verfassungskonforme Übertragung eines Sockelbetrages sieht so aus: Es wird ermittelt, wie hoch die Steigerung des untersten Amtes prozentual durch den Sockelbetrag ausfällt. Anschließend erhalten alle Besoldungsgruppen diese prozentuale Erhöhung.

Warzenharry

Danke TheBr4in

TheBr4in

Zitat von: emdy am 15.04.2023 12:49
Zitat von: 12345 am 15.04.2023 11:24
Würdest Du mir das bitte erklären, wieso der Sockelbetrag von 200 Euro nicht übertragbar wäre?  Hat das theoretisch was mit dem Abstandsgebot zu tun (das eh nicht eingehalten wird?

Hi 12345, erkläre ich gerne. Ganz einfach ausgedrückt besagt das Abstandsgebot als Teil der Rechtsprechung zum Alimentationsprinzip, dass der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen nicht beliebig klein sein darf. Durch die Übertragung von Sockelbeträgen werden die prozentualen Abstufungen aber kleiner. Das ist ein tatsächlicher Grund, einen Sockelbetrag nicht zu übertragen. Das zynische an der Gesetzgebung des BMI ist aber, dass man sich an jeder anderen Stelle auch nicht um das Abstandsgebot schert.

Eine verfassungskonforme Übertragung eines Sockelbetrages sieht so aus: Es wird ermittelt, wie hoch die Steigerung des untersten Amtes prozentual durch den Sockelbetrag ausfällt. Anschließend erhalten alle Besoldungsgruppen diese prozentuale Erhöhung.

Wenn das so kommt, dann begieße ich das mit sehr viel Champagner.

Nehmen wir mal die A3 Stufe 1.

Das sind 2.370,74€ brutto.
Die Erhöhung wäre dann (2370,74€ + 200€) x 1,055 = 2.712,13€
Das entspricht einem Plus von 341,39€ bzw. 14,4%.

Und Du behauptest jetzt, dass diese 14,4% dann jede Besoldungsgruppe erhält? Sorry, aber das halte ich für Wunschdenken. Aber würde ich natürlich gern realisiert sehen.

Zitat von: Warzenharry am 15.04.2023 12:56
Danke TheBr4in

Findest Du es immer noch zu schlecht?

Claudia13

Zitat von: emdy am 15.04.2023 12:49
Zitat von: 12345 am 15.04.2023 11:24
Würdest Du mir das bitte erklären, wieso der Sockelbetrag von 200 Euro nicht übertragbar wäre?  Hat das theoretisch was mit dem Abstandsgebot zu tun (das eh nicht eingehalten wird?

Hi 12345, erkläre ich gerne. Ganz einfach ausgedrückt besagt das Abstandsgebot als Teil der Rechtsprechung zum Alimentationsprinzip, dass der Abstand zwischen den Besoldungsgruppen nicht beliebig klein sein darf. Durch die Übertragung von Sockelbeträgen werden die prozentualen Abstufungen aber kleiner. Das ist ein tatsächlicher Grund, einen Sockelbetrag nicht zu übertragen. Das zynische an der Gesetzgebung des BMI ist aber, dass man sich an jeder anderen Stelle auch nicht um das Abstandsgebot schert.

Eine verfassungskonforme Übertragung eines Sockelbetrages sieht so aus: Es wird ermittelt, wie hoch die Steigerung des untersten Amtes prozentual durch den Sockelbetrag ausfällt. Anschließend erhalten alle Besoldungsgruppen diese prozentuale Erhöhung.

Kannst du das bitte mal anhand eines Rechenbeispiels zeigen? So ganz verstehe ich das nicht.

Pendler1