Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion

Begonnen von Admin, 23.04.2023 04:17

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Umlauf

Zitat von: Pendler1 am 14.06.2023 13:04
Habe den Beitrag in die falsch Abteilung geposted, drum hier nochmal:

Also wie gehabt: Sparen.

Wenn ich das alles so richtig verfolge, ist die Sache ja noch nicht in trockenen Tüchern, heißt, irgendwer in der Politik kann uns noch in die Suppe spucken?

Wenn ich mir die seriöse Presse so anschaue, wimmelt es da von Forderungen an den Bund. Geld in die Hand zu nehmen für z.B. Rüstung, Bundeswehr, ÖPNV, Mieter, Wärmegesetz, Krankenkassen, Pflege und vieles andere mehr. Und aktuell, der Finanzminister verhandelt mit den Ministerien über Einsparungen.

Hoffentlich bleibt da für uns noch was übrig :)) ))

In trockenen Tüchern ist es erst, wenn das Gesetz auch unterzeichnet wurde.
Aber mit jedem Teilschritt verringert sich die Wahrscheinlichkeit des Scheiterns.

BVerfGBeliever

Zitat von: iceman1981 am 14.06.2023 13:10
@ Admin: Waere super, wenn ihr im Rechner auch schon nach Moeglichkeit das Steuerjahr 2024 aufgrund der Erhoehung des Steuerfreibetrages einpflegen wuerdet  ;).

Dieser Rechner beinhaltet schon die Daten für nächstes Jahr (bei mir erhöht sich die resultierende Nettobesoldung im Januar 2024 um rund 1,19%):

https://www.finanz-tools.de/einkommensteuerrechner

wizzard

Dieser Rechner scheint aber die B-Tabelle nicht zu berücksichtigen, oder?

ToniHassla

Da gibts einen Unterschied zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer. Der Rechner betrifft die Einkommensteuer.

Bastel

Zitat von: ToniHassla am 14.06.2023 23:18
Da gibts einen Unterschied zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer. Der Rechner betrifft die Einkommensteuer.

Da fehlt die Beamtensteuer. Wobei, Beamte zahlen doch gar keine Steuern?

Waldvorbäumen

Zitat von: Bastel am 15.06.2023 00:14
Zitat von: ToniHassla am 14.06.2023 23:18
Da gibts einen Unterschied zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer. Der Rechner betrifft die Einkommensteuer.

Da fehlt die Beamtensteuer. Wobei, Beamte zahlen doch gar keine Steuern?

Dann hättej ich gerne die Abzüge zurück, die auf dem Zettel stehen....  ;D

Rollo83

Zitat von: Waldvorbäumen am 15.06.2023 07:37
Zitat von: Bastel am 15.06.2023 00:14
Zitat von: ToniHassla am 14.06.2023 23:18
Da gibts einen Unterschied zwischen Einkommensteuer und Lohnsteuer. Der Rechner betrifft die Einkommensteuer.

Da fehlt die Beamtensteuer. Wobei, Beamte zahlen doch gar keine Steuern?

Dann hättej ich gerne die Abzüge zurück, die auf dem Zettel stehen....  ;D

Dann würde ich auch auf die Erhöhung der Besoldung verzichten wenn aus brutto netto wird, ich bin ja nicht ganz so gierig 😂

kimonbo

Zitat von: BVerfGBeliever am 14.06.2023 16:54
Zitat von: iceman1981 am 14.06.2023 13:10
@ Admin: Waere super, wenn ihr im Rechner auch schon nach Moeglichkeit das Steuerjahr 2024 aufgrund der Erhoehung des Steuerfreibetrages einpflegen wuerdet  ;).

Dieser Rechner beinhaltet schon die Daten für nächstes Jahr (bei mir erhöht sich die resultierende Nettobesoldung im Januar 2024 um rund 1,19%):

https://www.finanz-tools.de/einkommensteuerrechner

Deswegen verstehe ich auch nicht warum die Admins nicht auf Basis der bekannten Informationen (zb Erhöhung des Grundfreibetrages 2024 usw.) nicht das auch schon in den Rechner für 2024 einbauen können. Das mit dem Grundfreibetrag kann ja echt nicht so schwer sein

Mosherin

Laut Hinweis zum Rechner ist eine Erhöhung des Familienzuschlags dabei. Ist das schon die Ausführung der amtsangemessenen Alimentation oder kommt das noch (mit Berücksichtigung der Mietstufen etc.)???

flip

Zitat von: Mosherin am 15.06.2023 18:19
Laut Hinweis zum Rechner ist eine Erhöhung des Familienzuschlags dabei. Ist das schon die Ausführung der amtsangemessenen Alimentation oder kommt das noch (mit Berücksichtigung der Mietstufen etc.)???
Das wird ein weiteres Gesetz, einen Referentenentwurf vom 16.01.2023 gibt es hier.
Damit wird der Familienzuschlag Stufe 1 künftig abgeschaft bzw. gegen einen AEZ, der künftig Mietenstufen berücksichtigt, angerechnet.

Mosherin


BVerfGBeliever

Kurzer Hinweis zur Vergleichstabelle: Die Nettowerte sind leider etwas zu "optimistisch".

Beispiel A15/7: Das Nettogehalt steigt nicht um 389,08 EUR, sondern nur um 309,69 EUR (Grenzsteuersatz 42%, darauf 11,9% Soli, also insgesamt 47% Steuern auf die 584,31 EUR brutto).

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/a/2024/a/vergleich.beamte-bund-2022.m.html

Arox

Zitat von: flip am 15.06.2023 18:55
Zitat von: Mosherin am 15.06.2023 18:19
Laut Hinweis zum Rechner ist eine Erhöhung des Familienzuschlags dabei. Ist das schon die Ausführung der amtsangemessenen Alimentation oder kommt das noch (mit Berücksichtigung der Mietstufen etc.)???
Das wird ein weiteres Gesetz, einen Referentenentwurf vom 16.01.2023 gibt es hier.
Damit wird der Familienzuschlag Stufe 1 künftig abgeschaft bzw. gegen einen AEZ, der künftig Mietenstufen berücksichtigt, angerechnet.

Dankeschön und Hallo ich bin der Neue, aber stiller Leser... Macht es da noch Sinn dieses Jahr zu heiraten oder kann man ruhig noch warten??.
grins frage für einen Freund

BWBoy

Zitat von: Mosherin am 15.06.2023 18:19
Laut Hinweis zum Rechner ist eine Erhöhung des Familienzuschlags dabei. Ist das schon die Ausführung der amtsangemessenen Alimentation oder kommt das noch (mit Berücksichtigung der Mietstufen etc.)???

Wie soll das denn? Der Rechner kennt doch deine Mietstufe gar nicht und fragt dich auch nicht danach.

Bastel

Zitat von: BVerfGBeliever am 15.06.2023 19:52
Kurzer Hinweis zur Vergleichstabelle: Die Nettowerte sind leider etwas zu "optimistisch".

Beispiel A15/7: Das Nettogehalt steigt nicht um 389,08 EUR, sondern nur um 309,69 EUR (Grenzsteuersatz 42%, darauf 11,9% Soli, also insgesamt 47% Steuern auf die 584,31 EUR brutto).

https://oeffentlicher-dienst.info/beamte/bund/a/2024/a/vergleich.beamte-bund-2022.m.html

Soli sind doch 5,5% von der Einkommenssteuer? Ich komme auf ca. +325€ netto.