[HE] Wartezeit Beförderung von A10 nach A11

Begonnen von sheriff1978, 20.06.2023 13:51

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

sheriff1978

Hallo. Ich bin bei einer Kommune in Hessen verbeamtet. Wurde letztes Jahr zum 01.11 in die A10 befördert. Sitze auf einer A11er Stelle. Wie lange ist die Wartezeit bis zur nächsten Beförderung.

Kann mir jemand die Rechtsgrundlage nennen?

Vielen Dank!

BeamtenMikado

Von einem Beamten auf einer A11er Stelle würde ich mal erwarten, dass entsprechende gesetzliche Grundlagen eigenständig gefunden werden.

sheriff1978

danke für deine freundliche Antwort.  :-X  Hab die Regelung schon gefunden. § 21 HBG. Hier steht 2 Jahre. Habe aber eine ehem. Kollegin bei meinem ehemaligen Dienstherren. Die wird nach 1 Jahr befördert.. gleiche Situation

Der Obelix

Aus einer Rechtswidrigkeit lässt sich kein eigener Rechtsanspruch herleiten.

Auch so ein Rechtsinstitut dass bekannt sein sollte.......

Matze1986

anderer Dienstherr, andere Wartezeiten.
Beim Bund wartet man in der Regel 3 Jahre.
Ist halt so.

Matze1986

Zitat von: Der Obelix am 20.06.2023 14:36
Aus einer Rechtswidrigkeit lässt sich kein eigener Rechtsanspruch herleiten.

Auch so ein Rechtsinstitut dass bekannt sein sollte.......

Wie kommen Sie auf Rechtswidrigkeit?

was_guckst_du

..es gibt die gesetzliche Mindestwartezeit....darüber hinausgehende Wartezeiten sind durchaus üblich...

...die Mindestwartezeiten sind in den jeweiligen Landesbeamtengesetzen bzw entsprechend beim Bund geregelt...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

EinMecklenburger

In MV darf man mit 9-15 Jahren rechnen

Thomber

Zitat von: Matze1986 am 20.06.2023 14:37
Zitat von: Der Obelix am 20.06.2023 14:36
Aus einer Rechtswidrigkeit lässt sich kein eigener Rechtsanspruch herleiten.

Auch so ein Rechtsinstitut dass bekannt sein sollte.......

Wie kommen Sie auf Rechtswidrigkeit?


Zitat von: Matze1986 am 20.06.2023 14:37
Zitat von: Der Obelix am 20.06.2023 14:36
Aus einer Rechtswidrigkeit lässt sich kein eigener Rechtsanspruch herleiten.

Auch so ein Rechtsinstitut dass bekannt sein sollte.......

Wie kommen Sie auf Rechtswidrigkeit?



Ich nehme an, dass der dicke Gallier davon ausgeht, dass die geschilderte Beförderung (nach einem Jahr) unrechtmäßig war.

xap

Uff. Beim Bund jeweils 2 Jahre bis A12. Zumindest wenn die Beurteilung stimmte.

was_guckst_du

...Stellenbündelung wie beim Bund oder Land (wo durchbefördert werden kann), kennt man bei den Kommunen nicht...

...dort wird nicht befördert, wenn man keine entsprechende Stelle hat...und das kann dann schonmal dauern...
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen

Thomber

Zitat von: was_guckst_du am 20.06.2023 14:58
...Stellenbündelung wie beim Bund oder Land (wo durchbefördert werden kann), kennt man bei den Kommunen nicht...

...dort wird nicht befördert, wenn man keine entsprechende Stelle hat...und das kann dann schonmal dauern...


Ich darf ergänzen:   Unterhalb von BUND bleibst du auf deiner A9 schön bis zur Pensionierung sitzen. Niemanden interessiert dein berufliches Fortkommen. Jeder muss selbst sehen, wo er/sie/es bleibt. (so, wie halt "draußen" auch)

Organisator

Zitat von: Matze1986 am 20.06.2023 14:36
anderer Dienstherr, andere Wartezeiten.
Beim Bund wartet man in der Regel 3 Jahre.
Ist halt so.

Wenn "Bund" die unterschiedlichen Bundesbehörden meint, muss ich widersprechen. Je nach Behörde und Beförderungswilligkeit und -reife beträgt die Wartezeit zwischen der gesetzlichen Mindestfrist von einem Jahr bis unendlich. Von Behörde zu Behörde völlig unterschiedlich.

sheriff1978

danke für Eure rege Beteiligung. :)  Also gehe ich mal von mindestens 2 Jahren aus laut § 21 hessisches Beamtengesetz. Hätte ja sein können das ich irgendeine Sonderregelung übersehen habe..

in MV 9-15 Jahre  :o :o :o

EiTee

Die Zeit in der keine Beförderung stattfinden darf, leitet im Umkehrschluss nicht her, wann befördert wird.

Wenn Du 2 Jahr zu warten hast, bis eine Beförderung zulässig wäre, heißt dies nicht, dass Du nach 2 Jahren befördert wird. Dies kann dann auch 10 Jahre dauern oder niemals passieren.

Einen Anspruch auf Beförderung gibt es nicht!