[Allg] Verbeamtung bei Einstellung verbindlich machen

Begonnen von felixwy, 26.06.2023 16:57

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felixwy

Hallo,

ich habe ein Angebot für eine Stelle bei einem Bundesland, die sowohl für Angestellte (E) als auch Beamte (A) ausgeschrieben ist. Da ich aktuell bereits in einem anderen Bundesland in einem Verbeamtungsprozess bin (noch keine Ernennung erfolgt) würde ich dieses Angebot nur annehmen, sofern sichergestellt ist, dass ich auch bei der neuen Stelle verbeamtet werde und nicht nur Angestellt bin. Bevor ich kündige möchte ich also eine Sicherheit haben. Kennt dort jemand eine Möglichkeit? Macht hier ein gesonderter Vertrag Sinn bzw. machen die Behörden so etwas überhaupt mit?

Freue mich über jede Idee oder Hinweis wie man hier am besten Vorgehen sollte.

Viele Grüße
Felix

Tagelöhner

Eine Vereinbarung über eine zugesicherte Verbeamtung wird keine Behörde treffen, die noch bei Verstand ist.
Wenn ein Mitarbeiter ins Beamtenverhältnis übernommen wird, muss der Dienstherr ein besonderes Interesse daran haben und macht sich auch erstmal ein Bild von dem jeweiligen Mitarbeiter.
Nur mit ausgeprägtem Humorsinn weiterlesen: Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

felixwy

Es gibt doch häufiger Stellen, bei denen man direkt zu Beginn verbeamtet wird. Da gibt es ja auch keine Möglichkeit, den Bewerber weiter zu "prüfen". So etwas stelle ich mir auch hier vor.

Tagelöhner

#3
Dabei handelt es sich aber um einschlägige Beamtenlaufbahnen wie Polizei, Zoll usw. in denen man während der Ausbildung den Status "Beamter auf Widerruf" hat und bei Nichtbestehen der Laufbahnprüfungen aus dem Beamtenverhältnis entlassen wird.

Ansonsten ist eine Bewährungsphase als Tarifbeschäftigter zur Feststellung der Laufbahnbefähigung absolut die Regel.
Nur mit ausgeprägtem Humorsinn weiterlesen: Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

EiTee

Selbst wenn die Zusage getätigt werden würde, auch schriftlich, entfaltet diese keine Bindung.




Bastel

Zitat von: Tagelöhner in 26.06.2023 20:32
Ansonsten ist eine Bewährungsphase als Tarifbeschäftigter zur Feststellung der Laufbahnbefähigung absolut die Regel.

Ich glaube bei der Bundeswehr kann man bei vorliegen aller Vorraussetzungen auch direkt verbeamtet werden.


Also entsprechender Abschluss + Zeiten der hauptberuflichen Tätigkeit.

FGL

Zitat von: EiTee in 26.06.2023 21:39
Selbst wenn die Zusage getätigt werden würde, auch schriftlich, entfaltet diese keine Bindung.
Eine Ernennung zum Beamten ist ein zustimmungsbedürftiger Verwaltungsakt und als solcher dem Grunde nach der Zusicherung (siehe § 38 VwVfG des Bundes und den entsprechenden Regelungen in den VwVfG der Länder) zugänglich.

Angelsaxe

Zitat von: FGL in 27.06.2023 09:44
Zitat von: EiTee in 26.06.2023 21:39
Selbst wenn die Zusage getätigt werden würde, auch schriftlich, entfaltet diese keine Bindung.
Eine Ernennung zum Beamten ist ein zustimmungsbedürftiger Verwaltungsakt und als solcher dem Grunde nach der Zusicherung (siehe § 38 VwVfG des Bundes und den entsprechenden Regelungen in den VwVfG der Länder) zugänglich.

Richtig, Verwaltungsakt, da brauchst du nicht mit einem Vertrag zu kommen :D
Mit der Berufung in das Beamtenverhältnis erlischt ein Arbeitsverhältnis zum Dienstherrn.