Kürzung Weihnachtsgeld

Begonnen von KeuleMS, 05.12.2023 10:11

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KeuleMS

Hallo,

ich habe mal eine grundsätzliche Frage zur Kürzung von Weihnachtsgeld. Meine Frau arbeitet im Einzelhandel und wird tariflich bezahlt. Ihr wurde jetzt das Weihnachtsgeld erheblich gekürzt. Auf Nachfrage sagte man uns, dass sie in 4 Monaten jeweils ein Fehltag hatte wegen Kind krank. Deshalb werden ihr jetzt 4/12 gekürzt. Kann sowas rechtens sein? Ich hatte im Internet geschaut und da sehe ich sowas nicht, also gesetzlich ist das nicht. Kann ein Tarifvertrag solche Kürzungen vorgeben? Im ÖD ist es doch nicht so?

Organisator

Welche Auswirkungen sollte denn ein Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes auf private Arbeitgeber haben?

MoinMoin

Zitat von: KeuleMS in 05.12.2023 10:11Kann ein Tarifvertrag solche Kürzungen vorgeben? Im ÖD ist es doch nicht so?
Ja, dass kann ein Tarifvertrag vorsehen.
Im TVöD Kommune, Bund oder TV-L ist das nicht vorgesehen.

egal01

klingt nach Edeka..., bzw. die Edeka-Tochter "Netto"

ElBarto

Die Kürzung erscheint mir aber unverhältnismäßig, sie arbeitet ja wohl mehr als 1 Tag pro Monat.


BAT

Zitat von: ElBarto in 06.12.2023 08:04
Die Kürzung erscheint mir aber unverhältnismäßig, sie arbeitet ja wohl mehr als 1 Tag pro Monat.

Ein Tarifvertrag kann ohne Probleme unverhältnismäßig sein, ist doch beim TVÖD genauso (gleiche Tätigkeit, völlig andere Bezahlung, Stufen).

FearOfTheDuck

Oder die Stichtagsregelung bei der JSZ...

KeuleMS

Zitat von: BAT in 06.12.2023 08:57
Zitat von: ElBarto in 06.12.2023 08:04
Die Kürzung erscheint mir aber unverhältnismäßig, sie arbeitet ja wohl mehr als 1 Tag pro Monat.

Ein Tarifvertrag kann ohne Probleme unverhältnismäßig sein, ist doch beim TVÖD genauso (gleiche Tätigkeit, völlig andere Bezahlung, Stufen).

Ich finde es halt auch unverhältnismäßig. Ich meine irgendwo im Gesetz steht, dass man nur gekürzt bekommt, wenn für den ganzen Monat keine Entgelt oder Entgeltfortzahlung gezahlt wird. Das scheint der Tarif dann ja komplett anders zu sehen. Dann bleibt sie halt lieber einen Monat komplett mit Kind krank zu hause als 4 einzelne Tage im Jahr in unterschiedlichen Monaten. Naja wenn man das jetzt weiß, regeln wir es zukünftig wohl anders. Gibt ja verschiedene Möglichkeiten.

BAT

Ist es denn überhaupt ein Tarifvertrag?

Ansonsten ist das halt ein privater Rechtsvertrag. Da kann ich auch meinen 100.000 € Porsche für zwei Kisten Bier verkaufen. Alles ist möglich...

KeuleMS

Laut Personalabteilung (Abrechnung) wurde es aufgrund des Tarifs gekürzt.

FearOfTheDuck

In welchem Gesetz wurdest du denn fündig? Oder meinst du den TVÖD?

Wenn es eine gesetzliche Grundlage gäbe, die das Kürzen regelt, dürfte sich der TV wohl nicht darüber hinwegsetzen. Wenn du in einem anderen TV etwas gelesen hast, ist es für den TV deiner Frau egal und du müsstest dir dort die Regelung anschauen.

KeuleMS

Ja Gesetz war es augenscheinlich nicht. War immer nur auf Seiten wie Arbeitsrecht usw., also kein tatsächliches Gesetz.
Im Tarifvertrag steht es so:
"Dieser Anspruch besteht nur für Zeiten, in denen ein Entgeltanspruch besteht. Für Zeiten, in denen der Arbeitnehmer nicht volle Monate tätig war, kann die tarifliche Sonderzuwendung um 1/12 gekürzt werden."

Tariflich ist es also eine Kann-Bestimmung und der Arbeitgeber macht es dann wohl so.
Der Ausdruck "nicht volle Monate tätig war" ist aber nicht glücklich ausgedrückt.

BAT

Darf man fragen, um wieviel Euros wir hier reden?

KeuleMS

Wir reden um circa 400,00 Euro.

BAT

Okay, als doch schon recht viel. Im Rahmen des Ermessens sollte man Kinderkrankentage vielleicht nicht dazu zählen. Aber gut, das scheint mir im Rahmen des Tarifvertrages aber alles so in Ordnung zu sein.