Inflationsausgleichsprämie

Begonnen von ITSpeziHBW40, 09.12.2023 18:27

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ITSpeziHBW40

Hallo Kolleginnen und Kollegen,

ich habe einen Vollzeitvertrag und vom 23.11 bis 22.12 eine Verringerung meiner Arbeitszeit auf 16 Stunden beantragt.

Ich frage mich jetzt, ob ich 1800€ IAP bekomme oder nur 16/39,8?

Auf der einen Seite ist am 09.12.2023 meine wöchentliche Arbeitszeit bei 16h.
Auf der anderen Seite habe ich einen unbefristeten Vollzeitvertrag und die Verringerung der Arbeitszeit ist nur temporär.

Außerdem würde ich bei purer Elternzeit (ruhender Arbeitsvertrag) die 1800€ komplett kriegen würde (mein Verständnis). Wenn ich jetzt mit der Teilzeitarbeit benachteiligt würde, fände ich grob unfair.

Wie ist eure neutrale Sicht auf dieses Szenario? Gibt es vergleichsweise ähnliche Fälle aus der tvöd-Runde?


Viele Grüße

MarieH

Maßgeblich sind die Verhältnisse am 09.12.2023 (w
Wortlaut Tarifvertrag Inflationsausgleich), du wirst also in den sauren Apfel beißen müssen, da du zu diesem Zeitpunkt teilzeitbeschäftigt bist.

ElisabethW

Hallo, ich befinde mich seit November 2023 in Elternzeit.

Ich verstehe § 2 TV Inflationsausgleich so, dass mir die 1800 € während der Elternzeit zustehen, da mein Arbeitsverhältnis am 9.12. ruht?! Der Tag vor dem Beginn des Ruhens, war ich in Mutterschutz.

Lt § 3 erhalte ich die 120 Euro (Januar 2024 bis Oktober 2024) nicht, da ich kein Entgelt in diesen Bezugsmonaten beziehe, da ich mich in Elternzeit befinde? Jedoch ruht auch hier das Arbeitsverhältnis
Bin mir unsicher

Wie versteht ihr § 2 und 3 ?!

ITSpeziHBW40

Zitat von: ElisabethW am 09.12.2023 20:23
Hallo, ich befinde mich seit November 2023 in Elternzeit.

Ich verstehe § 2 TV Inflationsausgleich so, dass mir die 1800 € während der Elternzeit zustehen, da mein Arbeitsverhältnis am 9.12. ruht?! Der Tag vor dem Beginn des Ruhens, war ich in Mutterschutz.

Lt § 3 erhalte ich die 120 Euro (Januar 2024 bis Oktober 2024) nicht, da ich kein Entgelt in diesen Bezugsmonaten beziehe, da ich mich in Elternzeit befinde? Jedoch ruht auch hier das Arbeitsverhältnis
Bin mir unsicher

Wie versteht ihr § 2 und 3 ?!

Verstehe ich auch so. 1800€ ja, monatlich ab Januar nein, weil an keinem Tag Entgelt erzielt wird

Das diejenigen in kompletter Elternzeit 1800 € bekommen und in Elternzeit teilzeitarbeitende Menschen nur anteilig, finde ich nicht fair. Wenn es so ausbezahlt wird, würde ich zumindest eine Rechtsberatung (wegen Gleichbehandlung) in Betracht ziehen.

MarieH

Zitat von: ElisabethW am 09.12.2023 20:23
Hallo, ich befinde mich seit November 2023 in Elternzeit.

Ich verstehe § 2 TV Inflationsausgleich so, dass mir die 1800 € während der Elternzeit zustehen, da mein Arbeitsverhältnis am 9.12. ruht?! Der Tag vor dem Beginn des Ruhens, war ich in Mutterschutz.

Lt § 3 erhalte ich die 120 Euro (Januar 2024 bis Oktober 2024) nicht, da ich kein Entgelt in diesen Bezugsmonaten beziehe, da ich mich in Elternzeit befinde? Jedoch ruht auch hier das Arbeitsverhältnis
Bin mir unsicher

Wie versteht ihr § 2 und 3 ?!

Wann hast du das letzte Mal Entgelt erhalten?

MarieH

Zitat von: ITSpeziHBW40 am 09.12.2023 20:32
Zitat von: ElisabethW am 09.12.2023 20:23
Hallo, ich befinde mich seit November 2023 in Elternzeit.

Ich verstehe § 2 TV Inflationsausgleich so, dass mir die 1800 € während der Elternzeit zustehen, da mein Arbeitsverhältnis am 9.12. ruht?! Der Tag vor dem Beginn des Ruhens, war ich in Mutterschutz.

Lt § 3 erhalte ich die 120 Euro (Januar 2024 bis Oktober 2024) nicht, da ich kein Entgelt in diesen Bezugsmonaten beziehe, da ich mich in Elternzeit befinde? Jedoch ruht auch hier das Arbeitsverhältnis
Bin mir unsicher

Wie versteht ihr § 2 und 3 ?!

Verstehe ich auch so. 1800€ ja, monatlich ab Januar nein, weil an keinem Tag Entgelt erzielt wird

Das diejenigen in kompletter Elternzeit 1800 € bekommen und in Elternzeit teilzeitarbeitende Menschen nur anteilig, finde ich nicht fair. Wenn es so ausbezahlt wird, würde ich zumindest eine Rechtsberatung (wegen Gleichbehandlung) in Betracht ziehen.

Wenn ein Beschäftigter vor der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet hat, erhält dieser natürlich auch nur die Anteilige IAP.

ITSpeziHBW40

Zitat von: MarieH am 09.12.2023 21:33
Zitat von: ITSpeziHBW40 am 09.12.2023 20:32
Zitat von: ElisabethW am 09.12.2023 20:23
Hallo, ich befinde mich seit November 2023 in Elternzeit.

Ich verstehe § 2 TV Inflationsausgleich so, dass mir die 1800 € während der Elternzeit zustehen, da mein Arbeitsverhältnis am 9.12. ruht?! Der Tag vor dem Beginn des Ruhens, war ich in Mutterschutz.

Lt § 3 erhalte ich die 120 Euro (Januar 2024 bis Oktober 2024) nicht, da ich kein Entgelt in diesen Bezugsmonaten beziehe, da ich mich in Elternzeit befinde? Jedoch ruht auch hier das Arbeitsverhältnis
Bin mir unsicher

Wie versteht ihr § 2 und 3 ?!

Verstehe ich auch so. 1800€ ja, monatlich ab Januar nein, weil an keinem Tag Entgelt erzielt wird

Das diejenigen in kompletter Elternzeit 1800 € bekommen und in Elternzeit teilzeitarbeitende Menschen nur anteilig, finde ich nicht fair. Wenn es so ausbezahlt wird, würde ich zumindest eine Rechtsberatung (wegen Gleichbehandlung) in Betracht ziehen.

Wenn ein Beschäftigter vor der Elternzeit in Teilzeit gearbeitet hat, erhält dieser natürlich auch nur die Anteilige IAP.

Ja das ist mir schon klar. Aber angenommen, ich hätte mich nach der Geburt meines Sohnes komplett in Elternzeit verabschiedet, so hätte ich 1800 bekommen. Dafür, dass ich noch für 16h zur Verfügung stehe werde ich bestraft und erhalte 1100€ weniger. Da hätte ich den ersten Lebensmonat auch mit Urlaub, Zeitausgleich und zur Not Sonderurlaub verbringen können und hätte finanziell mehr davon

MarieH

Ich kann da keine Ungleichbehandlung erkennen. Schließlich hast du dann Anspruch auf Elterngeld, dein Teilzeitgehalt und die anteilige IAP.


ElisabethW

Zitat von: MarieH am 09.12.2023 21:29
Zitat von: ElisabethW am 09.12.2023 20:23
Hallo, ich befinde mich seit November 2023 in Elternzeit.

Ich verstehe § 2 TV Inflationsausgleich so, dass mir die 1800 € während der Elternzeit zustehen, da mein Arbeitsverhältnis am 9.12. ruht?! Der Tag vor dem Beginn des Ruhens, war ich in Mutterschutz.

Lt § 3 erhalte ich die 120 Euro (Januar 2024 bis Oktober 2024) nicht, da ich kein Entgelt in diesen Bezugsmonaten beziehe, da ich mich in Elternzeit befinde? Jedoch ruht auch hier das Arbeitsverhältnis
Bin mir unsicher

Wie versteht ihr § 2 und 3 ?!

Wann hast du das letzte Mal Entgelt erhalten?

Ende Juli, danach Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss bis Anfang November

ITSpeziHBW40

Zitat von: MarieH am 09.12.2023 22:11
Ich kann da keine Ungleichbehandlung erkennen. Schließlich hast du dann Anspruch auf Elterngeld, dein Teilzeitgehalt und die anteilige IAP.

Teilzeit in Elternzeit: Halbes Elterngeld, weil Elterngeld Plus, Teilzeitgehalt, weil Arbeitsleistung erbracht wird und 700€ IAP

Derjenige der komplett in Elternzeit geht: ganzes Elterngeld, kein Gehalt, weil keine Arbeitsleistung und volle IAP

Und dafür beide an 11/12 Monaten Vollzeit gearbeitet

MarieH

Du hättest dich auch für Basiselterngeld entscheiden können. Letztlich sehe ich nach wie vor keine Ungleichbehandlung.

Wenn du wirklich klagen solltest, würde ich mich sehr freuen, wenn du uns hier das Ergebnis mitteilen würdest.

FearOfTheDuck

Zitat von: MarieH am 09.12.2023 22:11
Ich kann da keine Ungleichbehandlung erkennen. Schließlich hast du dann Anspruch auf Elterngeld, dein Teilzeitgehalt und die anteilige IAP.

Ich auch nicht. Die anteilige IAP zu bekommen, so ergeht es (auch im TVÖD) allen Teilzeitbeschäftigten. Da dies der Wille der Tarifvertragsparteien ist und sie leider solche Härten in Kauf nehmen, sehe ich nicht, dass ein Verfahren erfolgreich wäre.

Lina876210

Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe im Mai entbunden und bin bis nächstes Jahr Mai 2024 in Elternzeit. Die Inflationszahlung in Höhe von 1.800,00€ bekommt man ja nur, wenn man in der Zeit vom 01.08.2023-08.12.2023 mindestens einen Tag Anspruch auf Entgelt hatte. Gehört dazu auch die Jahressonderzahlung? Ich habe im November auch die Differenzbeträge aufgrund der Höhergruppierung in EG9a erhalten. Bekomme ich also durch die beiden Zahlungen im November ebenfalls die Inflationszahlung in Höhe von 1.800,00€?

Vielen Dank!

MarieH

Zitat von: ElisabethW am 09.12.2023 22:13
Zitat von: MarieH am 09.12.2023 21:29
Zitat von: ElisabethW am 09.12.2023 20:23
Hallo, ich befinde mich seit November 2023 in Elternzeit.

Ich verstehe § 2 TV Inflationsausgleich so, dass mir die 1800 € während der Elternzeit zustehen, da mein Arbeitsverhältnis am 9.12. ruht?! Der Tag vor dem Beginn des Ruhens, war ich in Mutterschutz.

Lt § 3 erhalte ich die 120 Euro (Januar 2024 bis Oktober 2024) nicht, da ich kein Entgelt in diesen Bezugsmonaten beziehe, da ich mich in Elternzeit befinde? Jedoch ruht auch hier das Arbeitsverhältnis
Bin mir unsicher

Wie versteht ihr § 2 und 3 ?!

Wann hast du das letzte Mal Entgelt erhalten?

Ende Juli, danach Mutterschaftsgeld + Arbeitgeberzuschuss bis Anfang November

Dann steht dir die IAP Ende Dezember zu. Die Höhe bemisst sich danach, ob du zuvor in Voll--oder Teilzeit gearbeitet hast.

MarieH

Zitat von: Lina876210 am 10.12.2023 00:35
Liebe Kolleginnen und Kollegen,

ich habe im Mai entbunden und bin bis nächstes Jahr Mai 2024 in Elternzeit. Die Inflationszahlung in Höhe von 1.800,00€ bekommt man ja nur, wenn man in der Zeit vom 01.08.2023-08.12.2023 mindestens einen Tag Anspruch auf Entgelt hatte. Gehört dazu auch die Jahressonderzahlung? Ich habe im November auch die Differenzbeträge aufgrund der Höhergruppierung in EG9a erhalten. Bekomme ich also durch die beiden Zahlungen im November ebenfalls die Inflationszahlung in Höhe von 1.800,00€?

Vielen Dank!

Lies dir mal bitte §4 Abs 2 des TV Inflationsausgleich durch, ich denke, dass du zu einem der genannten Personenkreise gehören könntest (Leistungen nach §18-20 MuSchG). Bis wann hast du die Mutterschaftsleistungen der Krankenkasse erhalten (meist 13 Euro täglich)?