Inflationsausgleichsprämie

Begonnen von ITSpeziHBW40, 09.12.2023 18:27

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Zinc

Zitat von: m4ck am 21.12.2023 15:01
Liebe alle,

in der Bezügemitteilung für Dezember ist die Inflationsausgleichsprämie nicht aufgeführt. Kommt es bei der für Dezember versprochenen Auszahlung zu Verzögerungen (und geht es eigentlich noch)?

Gruß und danke

Guten Morgen  :D


m4ck

Zitat von: Faunus am 21.12.2023 15:25
https://www.lff.bayern.de/

Danke, die Threads sind sehr unübersichtlich und das war ja eine spezifische Frage.

Wer fürs klicken zu faul ist, was ich verstehe: "voraussichtlich mit den Bezügen für den Monat März 2024".

Da haben die Gewerkschaften sich wieder ein Nest ins Ei legen lassen.

Kann geschlossen werden hier meinetwegen.

BobsKiel

Hallo, ich befinde mich leider seit über einem Jahr im Krankengeld. Bedeutet das, dass ich gar nichts von der Inflationsminderungszahlung erhalte, weil ich in den betreffenden Zeiträumen keinen Tag Gehalt erhalten habe? Oder ist die Formulierung "Anspruch auf Gehalt" anders zu verstehen, sodass es reicht, dass das Arbeitsverhältnis besteht?

Marko

Hallo zusammen,
ich wollte einmal ein neues Thema starten. Wisst ihr schon, wann euer Bundesland mit der Auszahlung der IAP beginnt, oder ab wann ihr mit einer ersten Zahlung der 1800 Euro rechnen könnt? Habt ihr da bereits Infos seitens eures AG?
Wäre über eine rege Teilnahme hier sehr dankbar.

Zinc

Zitat von: Marko am 27.12.2023 16:22
Hallo zusammen,
ich wollte einmal ein neues Thema starten. Wisst ihr schon, wann euer Bundesland mit der Auszahlung der IAP beginnt, oder ab wann ihr mit einer ersten Zahlung der 1800 Euro rechnen könnt? Habt ihr da bereits Infos seitens eures AG?
Wäre über eine rege Teilnahme hier sehr dankbar.

Bei uns gab es weder intern in der Dienststelle, wie beispielsweise durch Vorgesetzten oder dem Personalrat, noch extern durch die Geschäftsleitung oder dem Präsidenten auch nur irgendeine Info dazu. Ich rechne nicht vor Ende Februar damit, eher so mit Ende März, weil die Erklärungsfrist ja auch noch bis zum 19. Januar 2024 läuft.

IT404

https://www.finanzverwaltung.nrw.de/dienststellen/landesamt-fur-besoldung-und-versorgung-nrw/tarifverhandlungen-fur-den-offentlichen-dienst-der-lander#

Für NRW hab ich das gefunden:
...Die Tarifparteien haben sich am 09.12.2023 auf Inflationsausgleichszahlungen sowie eine Erhöhung der Tabellenentgelte geeinigt....

...,,Die einmalige Sonderzahlung wird Ende Januar 2024 ausgezahlt.,,...

Meierheim

Bisher habe ich das gefunden:

Hamburg: Angestellte Ende Januar Beamte Anfang Februar
Bayern: Angestellte Ende März Beamte keine Aussage

Buchstabensalat

BW

Der Landesregierung ist es ein wichtiges Anliegen, allen Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern des Landes die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung in Höhe von 1.800 Euro sowie die monatlichen Inflationsausgleichszahlungen für die Monate Januar 2024 und Februar 2024 in Höhe von jeweils 120 Euro schnellstmöglich zukommen zu lassen. Dies wird nach den erforderlichen umfangreichen Vorarbeiten voraussichtlich Ende März 2024 erfolgen. Die Inflationsausgleichszahlungen für die Monate März 2024 bis einschließlich Oktober 2024 von jeweils 120 Euro werden entsprechend den tarifvertraglichen Regelungen am Ende des jeweiligen Bezugsmonats ausbezahlt.

https://lbv.landbw.de/-/tarifeinigung-in-den-tarifverhandlungen-f%C3%BCr-die-besch%C3%A4ftigten-der-l%C3%A4nder-2

Kelevra

ICh finde es traurig. 1800! Noch im Dezember. Wird wohl nix. Es ist schade dass bei einer Behörde immer alles funktionieren muss. Mein Eindruck, wenn es um Angestellte geht, egal in welchen Belangen, ist man beim TV-L, Bzw. Land, der letzte Depp.

Meierheim

Habe jetzt folgende Netzfunde zusammengetragen:

Baden-Württemberg: Ende März
Bayern: Ende März
Berlin: "voraussichtlich" Ende Februar
Hamburg: Ende Januar
NRW: Ende Januar
Sachsen: "wohl" Ende Februar
Sachsen-Anhalt: "voraussichtlich" Ende Februar

POLLY789

Hallo zusammen,

wenn man beispielsweise einen Minijob hat und nach TV-L bezahlt wird, bekommt man dann auch die IAP?

Ganz lieben Dank an euch.

cyrix42

Moin,

die Frage ist, ob für dein Arbeitsverhältnis der TV-L gültig ist, oder du nur "angelehnt an den TV-L" bezahlt wirst.

Im ersten Fall gilt unabhängig von der Eingruppierung und Beschäftigungsumfang, dass Anspruch auf die Inflationsausgleichszahlung besteht, wenn im entsprechenden Zeitraum (01.08. bis 08.12. für die Dezember-Rate, Januar bis Oktober 2024 der jeweilige Monat) an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Krankengeldzuschuss, Mutterschaftsschutz, Verletztengeld, Kurzarbeitergeld o.Ä. bestand. Dabei ist die Höhe der Zahlung unabhängig von der Eingruppierung, Teilzeitkräfte erhalten sie aber nur anteilig entsprechend ihrer Arbeitszeit gemessen an Vollzeit.

Im zweiten Fall ist es Verhandlungssache, ob dein AG diese freiwillige Leistung dir auch zukommen lassen will, oder nicht.

MoinMoin

Minijober sind doch im TV-L Teilzeitkräfte mit einen relativ geringen Stundenzahl, oder?

Was passiert eigentlich dann, wenn man exakt auf der Minijobgrenze seine Teilzeit hat? Wird man durch die IAP dann zum Midi Job ?

POLLY789

Ganz lieben Dank für die Antwort. Dazu ist in dem Vertrag nichts niedergeschrieben.

Alle sonstigen Vereinbarungen wurden in der Vergangenheit allerdings komplett gemäß TV-L (normales Arbeitsverhältnis) umgesetzt. Die Abrechnung erfolgt auch bei der Bezügestelle wie bei allen anderen Beschäftigten.

Das würde ja bedeuten, wenn man im TV-L angestellt (Arbeitgeber 1) ist und zusätzlich noch einen Minijob im TV-L  (Arbeitgeber 2) hat die IAP doppelt bekommen würde. Richtig?