Inflationsausgleichsprämie

Begonnen von ITSpeziHBW40, 09.12.2023 18:27

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cyrix42

Die Inflationsausgleichszahlung steht jedem zu, der im entsprechenden Zeitraum (01.08.-08.12.2023 für die Dezember-Rate bzw. Januar bis Oktober der jeweilige Monat) an mindestens einem Tag Anspruch auf Entgelt, Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall, Mutterschaftsschutz oder Krankengeldzuschuss hatte (und einen gültigen Arbeitsvertrag am 09.12.2023 bzw. im entsprechenden Monat).

Dies scheint laut Schilderung auf dich zuzutreffen, sodass du entsprechend auch Anspruch auf die jeweiligen Raten der Inflationsausgleichszahlung hast. Da diese aber aufgrund der entsprechend aufwändigen Umsetzungen noch fast nirgends ausgezahlt wurde, trifft dies wohl auch auf dich zu. In dem Fall wird dein Arbeitgeber diese dir irgendwann (,,zum frühestmöglichen Zeitpunkt") nachzahlen.

Tobi2684

Hallo und danke dir! Ja ich bin seit 20 Jahren hier :)

ok dann warte ich entweder ab oder Frage nach... Grüße und schönen Tag

Agotts

Zitat von: Lina876210 am 11.12.2023 15:50
Zitat von: Agotts am 11.12.2023 11:35
Da bin ich gespannt. War such für die Jahressonderzahlung berechtigt und meine entgeltstufe wurde erhöht. bin seit März in Elternzeit. Verstehe nicht, warum man das nicht bekommen sollte. Hat man etwa keine Inflation in Elternzeit? Da wundert sich der Staat, dass viele keine Kinder mehr haben möchten, wenn man in der Elternzeit benachteiligt wird.

Bin da ganz deiner Meinung! Die Inflationszahlung dient zur Abmilderung der gestiegenen Preise in 2023 und 2024. So steht es auch im TV Inflationsausgleich. Und wir haben auch in 2023 gearbeitet. Ich würde mir wünschen, dass jeder, der in Elternzeit ist die Prämie erhält, bezweifle es derzeit jedoch sehr.

Naja in 24 arbeite ich ja auch wieder. Alle Kollegen bekommen das und ich nicht. So wurde es uns mitgeteilt: auch bei den Zahlungen von Januar bis Oktober gilt der Stichtag 9.12. und der Zeitraum 1.8.-8.12.23.

Da frage ich mich doch ernsthaft mit welchem Recht das von statten geht? Und man war ja nicht grundlos für die Jahressonderzahlung berechtigt. Die Stichtage sind letztlich willkürlich, sinnvoller wäre der Einbezug des Ganzes Jahres gewesen.

FearOfTheDuck

Vetragsfreiheit? Ich empfehle, die Unzufriedenheit den TV-Verhandlungsparntern kund zu tun.

Zitat von: Agotts am 11.01.2024 13:24


Naja in 24 arbeite ich ja auch wieder. Alle Kollegen bekommen das und ich nicht. So wurde es uns mitgeteilt: auch bei den Zahlungen von Januar bis Oktober gilt der Stichtag 9.12. und der Zeitraum 1.8.-8.12.23.


Für die Zahlungen von Januar bis Oktober 2024 ist der jeweilige Monat maßgeblich. Dahingehend ist diese Aussage Quatsch.


Newbie1234

Ich habe auch eine Frage:
ich habe zum 25.08.23 zum Bund gewechselt (vorher Kommunalbeamtin). Dadurch habe ich die Einmalzahlung des TVöD nicht mehr erhalten.
Im Tarifvertrag steht ja nun, dass jeder Anspruch auf die Einmalzahlung hat, wer am 09.12.23 beschäftigt war und vom 01.08.-08.12. an mind. 1 Tag Anspruch auf Besoldung/Entgelt hatte.
Am 09.12.23 war ich nicht mehr bei der Stadt beschäftigt, jedoch bis zum 24.08.23.

In §2 (4) steht: Der Anspruch auf Gewährung der Sonderzahlung richtet sich gegen den Dienstherrn,
gegen den die oder der Berechtigte zum Stichtag 9. Dezember 2023 Anspruch auf Besoldung
oder Unterhaltsbeihilfe hatte. Soweit am genannten Stichtag kein Anspruch auf Besoldung
oder Unterhaltsbeihilfe bestand, richtet sich der Anspruch abweichend von Satz 1 gegen den
Dienstherrn, gegen den die oder der Berechtigte im Zeitraum vom 1. August 2023 bis zum 8.
Dezember 2023 zuletzt Anspruch auf Besoldung oder Unterhaltsbeihilfe hatte.

Habe ich nun Anspruch? Und wenn ja, zahlt die Stadt oder der Bund als jetziger Dienstherr?

Cindybru

Hallo, wann wird denn die Inflationsprämie für Sachsen Anhalt ausgezahlt? Nicht Mal mein Arbeitgeber kann mir was sagen?

Cindybru

Hallo, wann wir die Inflationsprämie für Sachsen Anhalt ausgezahlt?

cyrix42

Zitat von: Newbie1234 am 12.01.2024 06:37
Ich habe auch eine Frage:
ich habe zum 25.08.23 zum Bund gewechselt (vorher Kommunalbeamtin).

Dann bist du im TV-L-Forum falsch, sondern solltest im Forum für Landesbeamte nachfragen. Insbesondere solltest du dort angeben, in welchem Bundesland du tätig warst, da natürlich jedes Land eigenständig die Besoldung seiner Beamten regelt...

BTW: Wenn es da eine Stichtagsregelung (Anspruch auf Besoldung am 09.12.2023) gab, die du nicht erfüllst, dann hast du auch keinen Anspruch. Ist doch glasklar geregelt...

MoinMoin

Zitat von: Cindybru am 12.01.2024 08:19
Hallo, wann wir die Inflationsprämie für Sachsen Anhalt ausgezahlt?
Im März

Sylvia81

Guten Abend, kurze Frage zum Inflationsausgleich. Ich habe bis zum 30.12.Vollzeit gearbeitet und jetzt auf 90% reduziert. Bekomme ich ab Januar nur 90% von den 120€?
Danke für hilfreiche Antworten.
VG

cyrix42



cyrix42

Zitat von: peer80 am 06.01.2024 19:40
Hat irgendjemand Infos zu einem Auszahlungstermin in Schleswig Holstein? Auszahlende Stelle wäre das FinMin SH für angestellte Lehrer in SH.

Gerade kam eine Mail mit den Durchführungshinweisen zur Inflationsausgleichszahlung des DLZP: In SH wird die Dezemberrate mit dem Januar-Gehalt ausgezahlt.

m4ck

Verdi Bayern hat im Dezember zumindest öffentlich die Auszahlung Ende März 2024 kritisiert. Aber passieren wird hier nichts: https://bayern.verdi.de/themen/tarifrunde-oed-der-laender-2023/++co++4e1f3cb6-a0b9-11ee-9534-90b11c4f1b2d Schön weltfremd alles ...