Inflationsausgleichsprämie

Begonnen von ITSpeziHBW40, 09.12.2023 18:27

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FearOfTheDuck

Schon lustig. Erst braucht man bis zum 09.12., um zu einem Ergebnis zu kommen. Dann verhandelt man ein unbestimmtes Datum in den TV und empört sich hintenraus und glaubt tatsächlich an den Weih-nachtsmann.

Na Hauptsache, man bekommt viel "positives Feedback" für "so einen guten Tarifabschluss"...

m4ck

Ja, es ist ja alles egal. Hauptsache man zieht sein Programm durch. Meine Mitgliedschaft steht auch zur Disposition, für blöd kann ich mich selbst verkaufen. Erst wird der IAP als Gehaltserhöhung verkauft, dann späte Auszahlung, während alle im Umfeld bereits vor einem Jahr unterstützt wurden und dann noch die Laufzeit ... all das in einer absurden Kommunikationsstrategie verpackt.

sebbo83

So, nun die offizielle Info für die Thüringer:

Mit Spannung erwarten die Thüringer Beschäftigten im öffentlichen Dienst die Auszahlung der Einmalzahlung. Der tbb erhielt auf Nachfrage die Auskunft, dass ,,nach derzeitigem Kenntnisstand ... unter Beachtung der erforderlichen Vorlauf- und Programmierarbeiten eine Auszahlung der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung voraussichtlich mit dem Entgelt für den Monat März 2024 erfolgen wird".
Dieses betrifft nach Rückfrage beim TFM sowohl die Einmalzahlung von 1800 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig) als auch den zusätzlich monatlich auszuzahlenden Betrag von 120 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig).

Im § 2 Absatz 1 des TV Inflationsausgleichs hatten die Tarifparteien festgelegt, dass die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung zum ,,frühestmöglichen Zeitpunkt" auszuzahlen ist. Diese Formulierung gesteht den Arbeitgebern damit die für die Zahlbarmachung nötigen Zeitvorläufe – insbesondere für die entsprechenden Programmierarbeiten – zu. In Thüringen wird offensichtlich für diesen Vorgang noch Zeit benötigt.

Im Ergebnis der Einkommensrunde TV-L einigten sich die Tarifpartner auf folgenden Inflationsausgleich:


  • ­1800 Euro Inflationsausgleich als Einmalzahlung (Azubis, Studierende, Praktikanten 1000 Euro), für Teilzeitbeschäftigte anteilig (dieser soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt werden), wenn ihr Arbeitsverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht und sie an mindestens einem Tag zwischen dem 1. August 2023 und dem 8. Dezember 2023 Anspruch auf Entgelt hatten.

  • Zusätzlich ein Inflationsausgleich monatlich für Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro (Azubis, Studierende, Praktikanten monatlich 50 Euro), für Teilzeitbeschäftigte anteilig.

Diese für viele unserer Mitglieder als ,,sehr verspätet" angesehene Auszahlung, ist der veralteten Software ,,DAISY", mit der das TFM arbeitet, geschuldet. Die Mitarbeiter in der zentralen Gehaltsstelle geben ihr Bestes, schnellstmöglich die notwendigen Eingaben in das Programm zu leisten. Auch sie würden von einer schnelleren Auszahlung profitieren.

Zinc

Zitat von: sebbo83 am 18.01.2024 07:50
So, nun die offizielle Info für die Thüringer:

Mit Spannung erwarten die Thüringer Beschäftigten im öffentlichen Dienst die Auszahlung der Einmalzahlung. Der tbb erhielt auf Nachfrage die Auskunft, dass ,,nach derzeitigem Kenntnisstand ... unter Beachtung der erforderlichen Vorlauf- und Programmierarbeiten eine Auszahlung der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung voraussichtlich mit dem Entgelt für den Monat März 2024 erfolgen wird".
Dieses betrifft nach Rückfrage beim TFM sowohl die Einmalzahlung von 1800 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig) als auch den zusätzlich monatlich auszuzahlenden Betrag von 120 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig).

Im § 2 Absatz 1 des TV Inflationsausgleichs hatten die Tarifparteien festgelegt, dass die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung zum ,,frühestmöglichen Zeitpunkt" auszuzahlen ist. Diese Formulierung gesteht den Arbeitgebern damit die für die Zahlbarmachung nötigen Zeitvorläufe – insbesondere für die entsprechenden Programmierarbeiten – zu. In Thüringen wird offensichtlich für diesen Vorgang noch Zeit benötigt.

Im Ergebnis der Einkommensrunde TV-L einigten sich die Tarifpartner auf folgenden Inflationsausgleich:


  • ­1800 Euro Inflationsausgleich als Einmalzahlung (Azubis, Studierende, Praktikanten 1000 Euro), für Teilzeitbeschäftigte anteilig (dieser soll zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt werden), wenn ihr Arbeitsverhältnis am 9. Dezember 2023 besteht und sie an mindestens einem Tag zwischen dem 1. August 2023 und dem 8. Dezember 2023 Anspruch auf Entgelt hatten.

  • Zusätzlich ein Inflationsausgleich monatlich für Januar bis Oktober 2024 jeweils 120 Euro (Azubis, Studierende, Praktikanten monatlich 50 Euro), für Teilzeitbeschäftigte anteilig.

Diese für viele unserer Mitglieder als ,,sehr verspätet" angesehene Auszahlung, ist der veralteten Software ,,DAISY", mit der das TFM arbeitet, geschuldet. Die Mitarbeiter in der zentralen Gehaltsstelle geben ihr Bestes, schnellstmöglich die notwendigen Eingaben in das Programm zu leisten. Auch sie würden von einer schnelleren Auszahlung profitieren.

Jaja, da hat man mit der Daisy wohl einen Sündenbock gefunden. Aber schön, dass man einsieht, wie rückständig man im Jahr 2024 ist.

WillyWurm

Bremen zahlt die IAP für Azubis, Angestellte und Beamte Ende Januar 2024...

ZitatDie Einmalzahlung soll Ende Januar 2024 für alle Statusgruppen rückwirkend für Dezember 2023 und für den Zeitraum von Januar 2024 bis einschließlich Oktober 2024 in monatlichen Raten ausgezahlt werden.


Board00

Zitat von: sebbo83 am 18.01.2024 07:50
So, nun die offizielle Info für die Thüringer:

Mit Spannung erwarten die Thüringer Beschäftigten im öffentlichen Dienst die Auszahlung der Einmalzahlung. Der tbb erhielt auf Nachfrage die Auskunft, dass ,,nach derzeitigem Kenntnisstand ... unter Beachtung der erforderlichen Vorlauf- und Programmierarbeiten eine Auszahlung der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung voraussichtlich mit dem Entgelt für den Monat März 2024 erfolgen wird".
Dieses betrifft nach Rückfrage beim TFM sowohl die Einmalzahlung von 1800 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig) als auch den zusätzlich monatlich auszuzahlenden Betrag von 120 Euro (Teilzeitbeschäftigte anteilig).


... habe heute bei uns im Referat nachgefragt, Dort wisse man noch nichts es gibt noch keine offizielle Stellungnahme.  :o

KleinerOnkel

Hallo, ich habe mal eine Frage zur Inflationsprämie und hoffe, dass diese nicht schon mehrfach gestellt wurde (ansonsten bitte ich vorab um Entschuldigung dafür).

Ich war den ganzen Dezember im Rahmen des TV-L (Behörde in Sachsen) angestellt, habe jedoch zum 31.12.23 gekündigt und nun einen neuen AG außerhalb des TV-L. Bekomme ich die Inflationsprämie dennoch gezahlt? Falls ja, wie? Einfach im Februar (Stand derzeit in Sachsen) auf das zuletzt dem AG bekannten Konto oder ist das nicht so einfach gelöst?

Danke für die Antwort(en)!

Johann

Zitat von: KleinerOnkel am 19.01.2024 13:59
Hallo, ich habe mal eine Frage zur Inflationsprämie und hoffe, dass diese nicht schon mehrfach gestellt wurde (ansonsten bitte ich vorab um Entschuldigung dafür).

Ich war den ganzen Dezember im Rahmen des TV-L (Behörde in Sachsen) angestellt, habe jedoch zum 31.12.23 gekündigt und nun einen neuen AG außerhalb des TV-L. Bekomme ich die Inflationsprämie dennoch gezahlt? Falls ja, wie? Einfach im Februar (Stand derzeit in Sachsen) auf das zuletzt dem AG bekannten Konto oder ist das nicht so einfach gelöst?

Danke für die Antwort(en)!

Ja, genau so. Wird einfach aufs letzte Konto überwiesen.

MoinMoin

Zitat von: KleinerOnkel am 19.01.2024 13:59
Hallo, ich habe mal eine Frage zur Inflationsprämie und hoffe, dass diese nicht schon mehrfach gestellt wurde (ansonsten bitte ich vorab um Entschuldigung dafür).

Ich war den ganzen Dezember im Rahmen des TV-L (Behörde in Sachsen) angestellt, habe jedoch zum 31.12.23 gekündigt und nun einen neuen AG außerhalb des TV-L. Bekomme ich die Inflationsprämie dennoch gezahlt? Falls ja, wie? Einfach im Februar (Stand derzeit in Sachsen) auf das zuletzt dem AG bekannten Konto oder ist das nicht so einfach gelöst?

Danke für die Antwort(en)!
So sollte es sein bei einer vernünftigen Lohnverwaltung, ob das dann bei dir auch so ist, kann dir das Internet nicht beantworten.

lubek

Guten Tag, ist Bekannt, wann die Prämie in Brandburg gezahlt wird?

Woz

Für alle aus Niedersachsen!

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Sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen,

in dem Einigungspapier der Tarifverhandlungen zum TV-L wurde u. a. die so genannte Inflationsausgleichs-Einmalzahlung in Höhe von 1.800,00 € bzw. 1.000,00 €, die zum frühestmöglichen Zeitpunkt ausgezahlt werden soll, vereinbart.

Zunächst müssen die softwareseitigen Anpassungen durch unser Rechenzentrum bzw. den Softwarehersteller geschaffen werden, um die Inflationsausgleichs-Einmalzahlung auszahlen zu können. Daran wird gearbeitet. Unser Rechenzentrum teilte uns auf Nachfrage mit, dass die softwareseitigen Anpassungen zum TV-L nicht in der Januar-Abrechnung berücksichtigt werden kann.

Da die Voraussetzungen noch nicht vorliegen, können wir noch keine Zahlungen, die im Einigungspapier vereinbart wurden, vornehmen.

Wir werden Sie informieren, sobald die Voraussetzungen vorliegen.


Johann

Zitat von: Woz am 22.01.2024 08:04bzw. den Softwarehersteller

Hä, ich dachte, das NLBV macht die Änderungen in der Software selbst. Dafür haben sie doch eine eigene IT. ???

Woz

Zitat von: Johann am 22.01.2024 12:19
Zitat von: Woz am 22.01.2024 08:04bzw. den Softwarehersteller

Hä, ich dachte, das NLBV macht die Änderungen in der Software selbst. Dafür haben sie doch eine eigene IT. ???

Die E-Mail / Info habe ich von dem Leiter meiner Personalabteilung aus dem Maßregelvollzugszentrum Niedersachsen.  :-\  >:(

Fäncy

Info aus dem Landesamt für Finanzen Rheinland Pfalz vom 19.01.2024 (Formatierung exakt übernommen):

LfF Tarifeinigung vom 09. Dezember 2023 Die Tarifverhandlungen für die Beschäftigten im öffentlichen Dienst der Länder wurden am 09. Dezember 2023 mit einem Abschluss erfolgreich beendet.

Die Tarifeinigung sieht unter anderem eine Inflationsausgleichs-Einmalzahlung und Inflationsausgleichs-Monatszahlungen vor.

Aktuelle Informationen bezüglich der Zahlungszeitpunkte im Tarifbereich:

Die Auszahlung der Inflationsausgleichs-Einmalzahlung (§ 2 TV Inflationsausgleich) für den Tarifbereich erfolgt für den Großteil der anspruchsberechtigten Personen Ende Januar 2024:

- Tarifbeschäftigte 1.800,00 € (ggf. anteilig bei Teilzeit)
- Auszubildende, Praktikanten und ausbildungsintegriert dual Studierende 1.000,00 € (ggf. anteilig bei Teilzeit)

Die Auszahlung der verbleibenden berechtigten Personengruppen, deren Umsetzung hinsichtlich der Einmalzahlung technisch aktuell noch nicht möglich ist, erfolgt frühestens mit der Entgeltzahlung für den Monat Februar 2024. Dies betrifft insbesondere die am 09.12.2023 ruhenden Arbeitsverhältnisse sowie die nach beamtenrechtlichen Grundsätzen bezahlten Beschäftigten und Rechtsreferendare.

Die Zahlbarmachung der Inflationsausgleichs-Monatszahlungen (§ 3 TV Inflationsausgleich) für Januar 2024 bis Oktober 2024 befindet sich derzeit noch in der Umsetzung und erfolgt ebenfalls für die anspruchsberechtigten Personen frühestens mit der Entgeltabrechnung Februar 2024:

- Tarifbeschäftigte 120,00 € (ggf. anteilig bei Teilzeit)
- Auszubildende, Praktikanten und ausbildungsintegriert dual Studierende 50,00 € (ggf. anteilig bei Teilzeit)

Weitere Informationen werden zu gegebener Zeit wieder an dieser Stelle veröffentlicht. Bitte sehen Sie bis dahin von Rückfragen ab.