Besoldungsrunde der Bundesbeamten 2023/2024 - Diskussion

Begonnen von Admin, 23.04.2023 04:17

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ElaO

Bezügemitteilung März ist da, ich bekomme netto 343,68 € mehr als vor der Besoldungserhöhung. A8/8, verheiratet, Steuerklasse 3.

Mario12

Zitat von: ElaO in 23.02.2024 14:36
Bezügemitteilung März ist da, ich bekomme netto 343,68 € mehr als vor der Besoldungserhöhung. A8/8, verheiratet, Steuerklasse 3.

Also Vergleich Februar 24 zu März 24? Oder 05/23 zu 03/24?

ElaO


BVerfGBeliever

Ich hatte es gestern schon im Länderthread geschrieben:

1.) Guckt euch an, wie viel ihr ab März 2024 prozentual mehr bekommt als im Jahr 2020 (natürlich ohne etwaige Beförderungen oder Stufenaufstiege).

2.) Und dann vergleicht diesen Wert mit der Info, dass die Verbraucherpreise laut Statistischem Bundesamt zwischen November 2020 und Januar 2024 um 17,95% gestiegen sind..

Eukaryot

Netto habe ich, abzgl. Inflationsausgleich, 8,33% mehr: 272,65 €. Das sind 52,65 € mehr als im Februar.

Rollo83

Zitat von: BVerfGBeliever in 24.02.2024 11:28
Ich hatte es gestern schon im Länderthread geschrieben:

1.) Guckt euch an, wie viel ihr ab März 2024 prozentual mehr bekommt als im Jahr 2020 (natürlich ohne etwaige Beförderungen oder Stufenaufstiege).

2.) Und dann vergleicht diesen Wert mit der Info, dass die Verbraucherpreise laut Statistischem Bundesamt zwischen November 2020 und Januar 2024 um 17,95% gestiegen sind..

Und dann? Was bringt der Vergleich?
Steht in irgendeinem Gesetzt das die Dienstbezüge mit den gleichen Prozenten steigen müssen wie die Inflation?

BVerfGBeliever

Zitat von: Rollo83 in 24.02.2024 18:26
Und dann? Was bringt der Vergleich?
Steht in irgendeinem Gesetzt das die Dienstbezüge mit den gleichen Prozenten steigen müssen wie die Inflation?

Zum einen ermöglicht er eine persönliche Einordnung, wie viel die aktuelle Besoldungsanpassung "wert" ist. Ausweislich diverser Forenbeiträge scheint die entsprechende Bewertung nicht jedem bewusst zu sein.

Zum anderen ist der Vergleich zwischen Besoldungs- und Preisentwicklung in der Tat einer der Prüfparameter des BVerfG.

Rollo83

Zitat von: BVerfGBeliever in 25.02.2024 05:26
Zitat von: Rollo83 in 24.02.2024 18:26
Und dann? Was bringt der Vergleich?
Steht in irgendeinem Gesetzt das die Dienstbezüge mit den gleichen Prozenten steigen müssen wie die Inflation?

Zum einen ermöglicht er eine persönliche Einordnung, wie viel die aktuelle Besoldungsanpassung "wert" ist. Ausweislich diverser Forenbeiträge scheint die entsprechende Bewertung nicht jedem bewusst zu sein.

Zum anderen ist der Vergleich zwischen Besoldungs- und Preisentwicklung in der Tat einer der Prüfparameter des BVerfG.

Ok, dann prüft das BVerfG und kommt zu dem Entschluss das die Inflation seit 2020 mehr gestiegen ist als es die Dienstbezüge sind, das weiß ich übrigens auch ohne jegliche Prüfung.
Ändert aber trotzdem nix, dadurch wird es in der nächsten Besoldungsrunde keine höhere Anpassung geben als ohne die Prüfung/Feststellung.
Wahrscheinlich wolltest du auf die amtsangemessen Allimentierung hinaus, ist zwar hier nicht das Thema aber auch diese wird nicht zur nächsten Besoldungsrunde angepasst werden.

Desaster

Zitat von: Rollo83 in 25.02.2024 08:21
Wahrscheinlich wolltest du auf die amtsangemessen Allimentierung hinaus, ist zwar hier nicht das Thema aber auch diese wird nicht zur nächsten Besoldungsrunde angepasst werden.

Diese beiden Themen sind nicht zu trennen, da ein Einfluß auf die amtsangemessenen Alimentierung hier sicherlich gegeben ist.
So hat das BVerfG sicherlich die Aufgabe, auch Änderungen der jährlichen Besoldungsänderungen in ihre Bewertung einfliessen zu lassen.
Es wäre wünschenswert, wenn das BVerfG schnell zur amtsangemessenen Alimentierung urteilen würde, denn die Bediensteten benötigen diese Berücksichtigung kurzfristig und nicht erst später....!

Rollo83

Zitat von: Desaster in 26.02.2024 19:07
Zitat von: Rollo83 in 25.02.2024 08:21
Wahrscheinlich wolltest du auf die amtsangemessen Allimentierung hinaus, ist zwar hier nicht das Thema aber auch diese wird nicht zur nächsten Besoldungsrunde angepasst werden.

Diese beiden Themen sind nicht zu trennen, da ein Einfluß auf die amtsangemessenen Alimentierung hier sicherlich gegeben ist.
So hat das BVerfG sicherlich die Aufgabe, auch Änderungen der jährlichen Besoldungsänderungen in ihre Bewertung einfliessen zu lassen.
Es wäre wünschenswert, wenn das BVerfG schnell zur amtsangemessenen Alimentierung urteilen würde, denn die Bediensteten benötigen diese Berücksichtigung kurzfristig und nicht erst später....!
Das ist unbestritten aber es wird in die Richtung amtsangemessene Allimentierung in den nächsten Jahren nichts passieren, somit braucht man diese Hoffnung auch nicht in die Besoldungsrunden mit einbeziehen.

Desaster

Zitat von: Rollo83 in 27.02.2024 06:48
Das ist unbestritten aber es wird in die Richtung amtsangemessene Allimentierung in den nächsten Jahren nichts passieren, somit braucht man diese Hoffnung auch nicht in die Besoldungsrunden mit einbeziehen.

Dann schau mal hier:
https://oeffentlicher-dienst-news.de/oeffentlicher-dienst-ampel-regierung-streit-besoldungserhoehung/?_se=ZHJoc2JmbWVAZ21haWwuY29t

Bastel

Warum gibt es eigentlich von der FDP keine Aussage zu dem Thema? Wünschen wir Ihnen 4,9% zur nächsten Bundestagswahl.

Rollo83

Zitat von: Desaster in 19.03.2024 10:54
Zitat von: Rollo83 in 27.02.2024 06:48
Das ist unbestritten aber es wird in die Richtung amtsangemessene Allimentierung in den nächsten Jahren nichts passieren, somit braucht man diese Hoffnung auch nicht in die Besoldungsrunden mit einbeziehen.

Dann schau mal hier:
https://oeffentlicher-dienst-news.de/oeffentlicher-dienst-ampel-regierung-streit-besoldungserhoehung/?_se=ZHJoc2JmbWVAZ21haWwuY29t

Und was soll ich da jetzt genau schauen?

ZitatEin Referentenentwurf des SPD-geführten Bundesinnenministeriums zur Neufassung des Besoldungsgesetzes, der im Januar 2023 vorgelegt wurde, wird offenbar nicht weiterverfolgt.

Das sagt doch alles aus.

Desaster

Zitat Anfang
Ingo Schäfer, SPD-Berichterstatters im Innenausschuss für die Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes, ist laut FAZ zuversichtlich, dass die Gesetzesreform innerhalb der nächsten vier Monate abgeschlossen werden kann, ohne den Referentenentwurf komplett neu zu schreiben. Er glaubt, dass lediglich einige Punkte an die Wünsche des Bundesfinanzministeriums angepasst werden müssen, um einen Konsens innerhalb der Koalition zu erreichen. Er ist optimistisch, dass dies bis zu den Sommerferien möglich ist.
Zitat Ende

Rollo83

Zitat von: Desaster in 19.03.2024 12:04
Zitat Anfang
Ingo Schäfer, SPD-Berichterstatters im Innenausschuss für die Angelegenheiten des öffentlichen Dienstes, ist laut FAZ zuversichtlich, dass die Gesetzesreform innerhalb der nächsten vier Monate abgeschlossen werden kann, ohne den Referentenentwurf komplett neu zu schreiben. Er glaubt, dass lediglich einige Punkte an die Wünsche des Bundesfinanzministeriums angepasst werden müssen, um einen Konsens innerhalb der Koalition zu erreichen. Er ist optimistisch, dass dies bis zu den Sommerferien möglich ist.
Zitat Ende
Glauben kann er in der Kirche. Wir können ja mal schauen was in 4 Monaten ist, aber garantiert keine amtsangemessene Allimentierung.