Freiwilliger Bereitschaftsdienst "kündbar"?

Begonnen von BAT, 12.04.2024 12:23

Vorheriges Thema - Nächstes Thema

2strong

Spricht etwas dagegen, der Übernahme von Bereitschaftsdiensten zu widersprechen und dann erstmal zu gucken, wie weit die Eskalationsspirale getrieben wird? Wird schließlich nicht immer alles hart am Gesetz entschieden sondern manchmal durchaus auch pragmatisch.

BAT

Natürlich, ein Versuch wäre es wert.

MoinMoin

Zitat von: BAT am 15.04.2024 16:38
Nein, das ist kein Vertrag. Das ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Nur die eine Partei ist in der Befugnis über die geschlossene Vereinbarung zu Verfügung. Wäre dann die Frage, ob die andere Partei nach Treu und Glauben - zumindest bei weiterer Ausübung der Stelle- sich auf die einseitige Willenserklärung weiter berufen kann?
Sicher, das das keine Anpassung / Änderung des Arbeitsvertrages ist, wenn man sich bewirbt und es macht?
Aber im Kern bin ich bei 2strong, machen und warten, ob der AG was macht.
Wenn er nichts macht, dann ist es doch ebenfalls eine Änderung des AVs, da es dafür keine Schriftform bedarf, oder

bzw. könnte es sein.

BAT

Nein, Arbeitsvertrag kann ich mir nicht vorstellen, da man ja nicht einen Vertrag mit dieser Stelle oder einem bestimmten Fachbereich hat, sondern mit dem Arbeitgeber insgesamt.

Aber gut, wird sich zeigen...

MoinMoin

Zitat von: BAT am 15.04.2024 17:26
Nein, Arbeitsvertrag kann ich mir nicht vorstellen, da man ja nicht einen Vertrag mit dieser Stelle oder einem bestimmten Fachbereich hat, sondern mit dem Arbeitgeber insgesamt.

Aber gut, wird sich zeigen...
Stimmt. Da dürfte das freundlicherweise mal übernehmen nicht schädlich sein.

und nu ja, ich denke die freundlichen und professionellen Personaler werden das, dann auch so sehen und nicht gerichtsfest anklagen.

BAT

Ich kann das Grundproblem noch nicht mal sehen. Zumindest nicht in der Systematik. Das 3-Säulen-Modell wird ja nun auch nicht erst seit gestern propagiert.

Und was sollen immer diese Durchschnittszahlen? Von 500 € Rente kann die "Zahnarzfrau" geht leben, nimmt aber Einfluss auf die Darstellung der durchschnittlichen Renten.

MoinMoin

Zitat von: BAT am 15.04.2024 17:52
Ich kann das Grundproblem noch nicht mal sehen. Zumindest nicht in der Systematik. Das 3-Säulen-Modell wird ja nun auch nicht erst seit gestern propagiert.

Und was sollen immer diese Durchschnittszahlen? Von 500 € Rente kann die "Zahnarzfrau" geht leben, nimmt aber Einfluss auf die Darstellung der durchschnittlichen Renten.
falscher thread?

BAT

Zitat von: MoinMoin am 15.04.2024 17:30

Stimmt. Da dürfte das freundlicherweise mal übernehmen nicht schädlich sein.

und nu ja, ich denke die freundlichen und professionellen Personaler werden das, dann auch so sehen und nicht gerichtsfest anklagen.

Sie ist sowieso in drei Jahren wegen Alters raus, in der DV kann sich alle, also auch Vollzeitkräfte, ab 55 abmelden.

Achja, das andere war natürlich hier im falschen Thread.  ;D

FGL

Zitat von: BAT am 15.04.2024 16:38
Nein, das ist kein Vertrag. Das ist ein einseitiges Rechtsgeschäft. Nur die eine Partei ist in der Befugnis über die geschlossene Vereinbarung zu Verfügung.
Warum sollte das einem Vertrag entgegenstehen?

BAT

Weil es einen anderen Vertrag, den Tarifvertrag, seitens des Arbeitgebers brechen würde. (?)

FGL

Warum das? Der Tarifvertrag lässt Bereitschaftsdienst bei Teilzeitbeschäftigten aufgrund arbeitsvertraglicher Regelung doch zu. Und genau darauf stelle ich ab: Dass aufgrund beiderseitigem konkludenten Handeln eine vertragliche Vereinbarung geschaffen worden sein kann. Es ließe sich m.E. argumentieren, dass es sich um eine Nebenabrede handeln könnte, die nach § 2 Absatz 3 Satz 1 TVöD der Schriftform bedarf - die hier nicht vorliegt und zur Unwirksamkeit führt -, aber generell sehe ich die für einen Vertrag erforderlichen zwei übereinstimmenden, in Bezug aufeinander abgegebenen Willenserklärungen als gegeben an.

BAT

Nun nehmen wir an, dass es ein Vertrag ist: könnte der AN diesen einseitig aufkündigen?

clarion

Wenn Bereitschaft vertraglich festgehalten ist,  wäre eine einseitige Aufkündigung Vertragsbruch.

Candide die Optimistische

Zitat von: BAT am 16.04.2024 13:14
Nun nehmen wir an, dass es ein Vertrag ist: könnte der AN diesen einseitig aufkündigen?

vertragliche Änderungen sind nur mit Zustimmung möglich. Ich kann auch nicht einseitig Teilzeit bestimmen bzw. die Vollzeit kündigen ("Verträge sind einzuhalten"), bzw. wäre das ja schon eine Änderungskündigung.

Und bei der konkludent erteilten Zustimmung zum Bereitschaftsdienst sind wir m. E. im Bereich der Willenserklärungen, Antrag und Annahme. Die Stelle wurde mit den Bedingungen ausgeschrieben und mit diesen angenommen. Damit ist der Vertrag in dieser Form zustande gekommen.

BAT

Ja, das hört sich logisch an.

Der AG handelt es übrigens sehr inkonsequent, es ist die einzige Teilzeitstelle im dem Fachbereich, die Bereitschaft macht. Bzw. bei der es vorausgesetzt wurde.