Kollegin "anzeigen"?

Begonnen von schnurri, 02.05.2024 21:58

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sachma

Sach(t) ma! ;-)

Schnüffeln ist nicht ok. Anscheixen wars auch noch nie, besonders unter (neuen) Kollegen (Karma!)!

Wenn durchs Blümchen nicht funktioniert, Face to Face sagen, dass man die neue Kollegin nicht verlieren möchte, weil ... Man muss nicht sagen, dass man dann zum Chef geht, man muss es auch nicht tun. Man sagt, dass der DSB regelmäßig Protokolle führt, fertig. Wenn dann die neue Kollegin weiterhin dabei beobachtet wird (hab ich mich eh gefragt, wie wurde das von @TE wohl wiederholt gesehen, dass die neue Kollegin Daten aufruft, die sie nicht aufrufen darf?! @TE nichts zu tun? Spionage?), dass es nicht fruchtet, anonyme Info an DSB. Der wird auswerten (lassen) und Info an Chef geben. Wenn innerhalb der Probezeit, Ermahnung. Wenn außerhalb der Probezeit Abmahnung. Beim nächsten Mal in der Probezeit weg, da es es keiner Abmahnung und keiner Gründe benötigt. Wobei es bei Schwerbehinderten und dann noch abhängig von der Behinderung vielleicht auch in der Probezeit schwierig mit einer wirksamen Kündigung werden könnte.

clarion

Auch Schwerbehinderte müssen sich ans Gesetz halten!

sachma

Zitat von: clarion am 06.05.2024 21:43
Auch Schwerbehinderte müssen sich ans Gesetz halten!

D'accord.

Je nach Einschränkung, kann es aber bzgl. Datenschutzverstoß und Bußgeld von Vorsatz zu einfacher Fahrlässigkeit kommen und vorm Arbeitsgericht von einer Kündigung zu einer unwirksamen Kündigung.

clarion

Das ist Quatsch. Bei personenbedingten Kündigung aufgrund von Fehlverhalten muss und wird das Integrationsamt zustimmen und Schwerbehinderte sind genauso schnell draußen wie alle anderen.

modesty

Hier weiß jeder was zu irgendwas. Die eigentliche Frage ist doch: Welches Recht/Welche Pflicht hat die Threaderöffnerin eine Kollegin beim Vorgesetzten anzuschwärzen? Tatsächlich ist es doch so, dass der Arbeitgeber die Pflicht hat die Abfragemöglichkeiten von sensiblen Daten zu überprüfen/zu protokollieren. Wenn er dies nicht tut: So what?

clarion

Wenn eine Krankenschwester einen Kollegen beobachtet, der einen Fehler macht,  nicht meldet, so what. Der Arbeitgeber könnte j besser kontrollieren.

sachma

Zitat von: clarion am 06.05.2024 22:35
Das ist Quatsch. Bei personenbedingten Kündigung aufgrund von Fehlverhalten muss und wird das Integrationsamt zustimmen und Schwerbehinderte sind genauso schnell draußen wie alle anderen.

Ist das nicht auch irgendwie diskrmiminierend?

FearOfTheDuck

Nö, Gleichberechtigung.

MoinMoin

Zitat von: was_guckst_du am 06.05.2024 17:28
...wer von Euch hat eigentlich noch nie irgendwo - nur weil man es konnte - Daten eingesehen, die ihn eigentlich nichts angehen?...

...ich bleibe dabei...Kindergarten!
Ja, auch im Kindergarten gibt es kloppe wenn einer nicht spurt und nicht das macht was der Kindergärtner sagt oder jemanden anderes die Sandkastenform klaut.

Und ja, natürlich ist da jeder mal versucht es zu tun, aber diese grundsätzlich Haltung, die hier an den Tag gelegt wird ist halt übel und das magst du Kindergarten nennen, wenn man die Leute darauf hinweist, dass das nicht ok ist.
Es als Kavaliersdelikt anzusehen ist halt der Anfang vom Ende.
Es muss in der Tat nicht mit aller Härte bestraft werden, da bin ich bei euch, aber so tun als ob es nichts wäre ist halt das Grundübel, weil es die Grenzen aufweicht.

Und darum: Ein Kindergarten ist halt dazu da, dass man vernünftiges Sozialesverhalten lernt und nicht das machen was man kann, sondern das was man soll und darf gehört gerade bei staatlichen Aufgaben extrem dazu.

Organisator

Zitat von: clarion am 07.05.2024 06:02
Wenn eine Krankenschwester einen Kollegen beobachtet, der einen Fehler macht,  nicht meldet, so what. Der Arbeitgeber könnte j besser kontrollieren.

Genau - stirbt halt der Patient. Kann man ja wegschauen. Ist ja ggf. keine arbeitsvertragliche Pflicht und da muss man nix machen.

modesty

Äpfel und Birnen und so.

Susa

Aber ich finde man muss das noch etwas anders sehen. Selbst wenn es nicht erlaubt ist...Datenschutz blabla...aber hat sie irgend jemanden damit verletzt? Hat sie einen Schaden damit angerichtet? Nur weil sie da mal hineingesehen hat??  Wäre ja wohl was anderes wenn ich meine Kollegin erwische wie sie dienstliche Sachen privat ausplaudert. 
Bei uns z.B. kann niemand nachvollziehen ob ich das aus privaten oder dienstlichen Gründen nachsehe.

Deshalb ist das für mich absolute KiKa und von der Kollegin mit ansch...en eben auch.
Soll Sie sie drauf ansprechen und gut. Aber für die Stimmung am Arbeitsplatz ist das garantiert nicht hilfreich! 


TV-Ler

Zitat von: Susa am 07.05.2024 08:04
Aber ich finde man muss das noch etwas anders sehen. Selbst wenn es nicht erlaubt ist...Datenschutz blabla...aber hat sie irgend jemanden damit verletzt? Hat sie einen Schaden damit angerichtet? Nur weil sie da mal hineingesehen hat??  Wäre ja wohl was anderes wenn ich meine Kollegin erwische wie sie dienstliche Sachen privat ausplaudert. 
Bei uns z.B. kann niemand nachvollziehen ob ich das aus privaten oder dienstlichen Gründen nachsehe.

Deshalb ist das für mich absolute KiKa und von der Kollegin mit ansch...en eben auch.
Soll Sie sie drauf ansprechen und gut. Aber für die Stimmung am Arbeitsplatz ist das garantiert nicht hilfreich!
Ja, das Recht auf informationelle Selbstbestimmung ist verletzt.

Wenn im Rahmen einer Stichprobe dein Datenzugriff mit deinen dienstlich zu bearbeitenden Vorgängen abgeglichen wird, ist sofort erkennbar, das dem Datenzugriff kein dienstlicher Zweck zugrunde lag.

Wenn ich diesen Thread betrachte, scheint sich ein Abgrund aufzutun...  :-\

Organisator

Zitat von: Susa am 07.05.2024 08:04
aber hat sie irgend jemanden damit verletzt? Hat sie einen Schaden damit angerichtet? Nur weil sie da mal hineingesehen hat??

Dieser Logik nach würde man also selber entscheiden können, ob man Gesetze beachtet oder nicht. Je nach dem individuell vermuteten Schaden.

Oder man verstößt gegen Gesetze, um die Stimmung am Arbeitsplatz nicht zu gefährden.

MoinMoin

Zitat von: Susa am 07.05.2024 08:04
Aber ich finde man muss das noch etwas anders sehen. Selbst wenn es nicht erlaubt ist...Datenschutz blabla...aber hat sie irgend jemanden damit verletzt? Hat sie einen Schaden damit angerichtet? Nur weil sie da mal hineingesehen hat??  Wäre ja wohl was anderes wenn ich meine Kollegin erwische wie sie dienstliche Sachen privat ausplaudert. 
Bei uns z.B. kann niemand nachvollziehen ob ich das aus privaten oder dienstlichen Gründen nachsehe.

Deshalb ist das für mich absolute KiKa und von der Kollegin mit ansch...en eben auch.
Soll Sie sie drauf ansprechen und gut. Aber für die Stimmung am Arbeitsplatz ist das garantiert nicht hilfreich!
Ob sie jemanden damit verletzt hat oder verletzten wird, wissen wir nicht, ob sie Erkenntnisse, die sie durch Einsichtnahme erhalten hat, dann ihr verhalten gegenüber den betroffenen Menschen ändert, wissen wir auch nicht.

Kleines überzogenes Beispiel: Durch die Einsichtnahme erfährt sie, dass ihr Nachbar 15 Kinder hat, von denen sie nichts wusste. Meinst du dadurch ändert sich nichts?
Meinst du, dass sie besoffen beim nächstem Grillabend, das nicht aus versehen den anderen Nachbarn ausplaudert?

Im medizinischen oder finanziellen Bereich würdest du auch so denken?

Bist du wirklich so naiv, dass es beim Datenschutz nur um blbabla geht oder um krasse vergehen?

Gefahr für Leib und Leben ist bei den Meldedaten selten im Spiel, das ist uns in unserem KiKa auch klar.
Da sind es nur Zeugenschutzprogramme und Wohnorte von "VIPs" die in diese Liga spielen.