Monatliche Zulage für Ingenieure

Begonnen von Behördianer, 30.05.2024 09:39

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Behördianer

Guten Morgen,

ich bin als Ingenieur (Master Maschinenbau) bei einer Behörde angestellt und in TV-L 13 eingruppiert. Ich bin der Meinung, dass mir die Zulage in Höhe von 23,01 € nach Abschitt 22.1 der Anlage des TV-L zusteht.

Oder gibt es dazu gegenteilige Meinungen? Bisher habe ich diese Zulage leider noch nicht erhalten.

VG

MoinMoin

Kommt zunächst drauf an ob du in 22. oder im allgemeinen Teil eingruppiert bist.
Wenn ich Behörde höre, dann ahne ich das es letzteres ist.

Behördianer

Meinst du damit den §12 des allgemeinen Teils des TV-L? Daraus kann ich jedoch nicht schließen, dass mir die Zulage nicht zusteht!?

MoinMoin

Zitat von: Behördianer in 30.05.2024 11:13
Meinst du damit den §12 des allgemeinen Teils des TV-L? Daraus kann ich jedoch nicht schließen, dass mir die Zulage nicht zusteht!?
Nein, als Mitarbeiter mit wiss. HS und entsprechender Tätigkeit.

Behördianer

Kannst du das näher erläutern? Ich kann dir nicht so ganz folgen.

Wabi Sabi

Es dürfte hier darum gehen, ob nicht doch die "Allgemeinen Tätigkeitsmerkmale für den Verwaltungsdienst" nach Teil I der Entgeltordnung zum TV-L für die Eingruppierung einschlägig sind und nicht die besonderen Tätigkeitsmerkmale nach Teil II. Also:

Entgeltgruppe 13
Beschäftigte mit abgeschlossener wissenschaftlicher Hochschulbildung und entsprechender Tätigkeit sowie sonstige Beschäftigte, die aufgrund gleichwertiger Fähigkeiten und ihrer Erfahrungen entsprechende Tätigkeiten ausüben.
(Hierzu Protokollerklärung Nr. 1)
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

Behördianer

Ok, danke schonmal. Und wie bekomme ich raus, was für mich gültig ist?

MoinMoin

In dem du dir bzgl. deiner auszuübenden Tätigkeiten eine Rechtsmeinung bildest und beim AG erfragst welche er hat.

Behördianer

Müsste die Zulage rückwirkend gezahlt werden, falls sich herausstellen sollte, dass mir diese zusteht?

MoinMoin

nach §37 nur die letzten 6 Monate ab Geltendmachung, also flugs heute noch des Geld einfordern.