[Allg] Herausfinden Einleitung Verfahren zum Entfernung aus dem Dienst

Begonnen von Liedermann, 03.08.2024 16:05

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Liedermann

Guten Tag,

ich wollte mal fragen, ob es möglich ist herauszufinden, ob ein Verfahren zum Entfernung aus dem Dienst eingeleitet wurde. Sei es beim Verwaltungsgericht oder durch Einsicht in die Personalakte. Oder kriegt man die Hiobsbotschaft ein Tag vor Entlassung? Im Worst-case-scenario gibt es ja Fristen, die man Einhalten muss.


clarion

Im Vorbereitungsdienst geschlafen?

Vor jedem belastenden Verwaltungsakt ist der Betreffende anzuhören. Basic: Verwaltungsrecht

Liedermann


flip

Ein Beamter auf Probe kann entlassen werden, wenn er sich in der Probezeit nicht bewährt. Eine Bewährung setzt voraus, dass er nach seiner Eignung und Befähigung voraussichtlich den Anforderungen gerecht wird, die mit einem Beamtenstatus auf Lebenszeit verbunden sind. Gründe für die Entlassung können ernsthafte Zweifel des Dienstherrn an der Eignung in gesundheitlicher, in charakterlicher oder in fachlicher Hinsicht sein. Üblicherweise wird spätestens nach zwölf Monaten, bei Probezeiten von mehr als zwölf Monaten eine weitere Beurteilung zum Ablauf der Probezeit erstellt.
Ein Verfahren am Verwaltungsgericht brauchts dafür notwendigerweise nicht.

Liedermann

Also wird man einfach entlassen ohne vorher angehört zu werden?

clarion



Gruenhorn

Zitat von: clarion in 04.08.2024 20:31
Hattest Du kein Beamtenrecht?

Es soll Beamte geben, die im technischen Dienst tätig sind. Diesen wurde regelmäßig nur rudimentär etwas zum Verwaltungsrecht, aber nicht zwangsweise zum Beamtenrecht erzählt. Mittlerweile kann man bestimmt auch irgendwo irgendwie ohne Laufbahnausbildung Beamter werden.
Jedenfalls führt die Gegenfrage zwar kurz zu einem Überlegenheitsgefühl, ist aber  sonst nicht weiter hilfreich.

Casiopeia1981

Es gibt auch die Spezies ,,Beamteter Lehrer", die seltenst ihre beamtenrechtlichen Pflichten, dafür aber alle Rechte und Privilegien kennt. ;)

clarion

Als BaL kann eine Entlassung nur das Ergebnis eines Disziplinarverfahrens mit vorheriger Anhörung sein und man muss schon ein erhebliches Fehlverhalten an den Tag legen, bis es so weit kommt. BaP kann eine charakterliche Nichteignung festgestellt werden, die dann zu einer Nichternennung als BaL führt. Die Nichteignung muss durch Beurteilung mit vorherigen Beurteilungsgespräch o.ä. dokumentiert werden. Grundsätzlich sind natürlich auch Disziplinarverfahren bei BaP denkbar, wenn beispielsweise strafrechtliche Ermittlungen eingeleitet wurden.

Ich hätte aber schon erwartet, dass im Vorbereitungsdienst jeglicher Coleur Beamtenrecht zumindest mal angeschnitten wird, bei meinem Referendariat im technischen Dienst war es jedenfalls so.

Tagelöhner

Die Beamtenschaft weicht zur Nachwuchsgewinnung und aus Stellenbesetzungsdruck halt zunehmend von den eigenen aber gerne nach außen propagierten Grundsätzen wie "Bestenauslese", Laufbahnbefähigung usw. ab.  ;D

Insbesondere Quereinsteigern wird dann nicht mal mehr das kleine Einmaleins des besonderen Dienst- und Treueverhältnisses vermittelt. Diese Vertreter kennen dann nur noch ihre Rechte und Privilegien, Pflichten haben andere  ;D
Ich habe nichts gegen Beamte, wirklich! Die tun ja nix! :-)

HansGeorg

Bei uns werden regelmäßig Angestellte in das Beamtenverhältnis berufen und bekommen dann 0,0% Aus- oder Weiterbildung im Beamten- oder Verwaltungsrecht.

photosynthese

Zitat von: Casiopeia1981 in 05.08.2024 06:41
Es gibt auch die Spezies ,,Beamteter Lehrer", die seltenst ihre beamtenrechtlichen Pflichten, dafür aber alle Rechte und Privilegien kennt. ;)

Ohoh, bemüht sich hier jemand um eine Neiddebatte?

In der Tat ist es aber so, dass der Vorbereitungsdienst für Lehrkräfte — je nach Bundesland — nur noch sehr wenig bis überhaupt kein Dienstrecht beinhaltet. An dieser Stelle ist eine Verbandsmitgliedschaft hilfreich. Ein guter Verband bietet eine verlässliche, kostenlose Dienstrechtsberatung.

Casiopeia1981

Nein, keine Neiddebtte, da ich selber Beamter bin, aber aus verschiedensten Gründen mehrfach von
Lehrern das Beamtenrecht erklärt bekommen habe.