Gleichzeitiger Aufstieg von Stufe und Entgeltgruppe (rückwirkend)

Begonnen von SK, 14.08.2024 08:54

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SK

Hallo zusammen,

ich habe eine Höhergruppierung rückwirkend zum 01.02.2024 beantragt. Das Antragsdatum ist aber 01.08.2024

Ab dem 01.08.2024 bin ich in der Stufe 5.

Wenn die Höhergruppierung genehmigt wird, werde ich dann in der Stufe 5 bleiben oder werde ich in die Stufe 4 zurückgestuft?

Ich habe im Forum gelesen, dass der Entgeltgruppenaufstieg nach der Stufenaufstieg erfolgt, wenn beide zum selben Datum erfolgen.

Das Problem ist nur, dass ich die Höhergruppierung rückwirkend beantragt habe. Werde ich dann zurückstuft wegen 6 Monaten oder bleibe ich in der Stufe 5?






TVOEDAnwender

Da es außer im TV-Ü keinen Antrag auf Höhergruppierung gibt, ist Dein "Antrag" unerheblich. Entscheidend ist die Frage:

Fall 1: Sollen Dir zu diesen Zeitpunkt höherwertige Tätigkeiten "offiziell" übertragen werden?
Fall 2: Oder bist Du der Ansicht, dass die Dir schon jetzt übertragenen/auszuübenden Tätigkeiten (seit Beginn) einer höheren Entgeltgruppe entsprechen, d.h. der Arbeitgeber irrt sich mit seiner Rechtsmeinung?

Sollte es der Fall 1 sein, wäre der Übertragungszeitpunkt entscheidend. Dann wäre tatsächlich der 01.02.2024 ungünstig für Deine Stufenlaufzeit. Da Du aber einer Übertragung von höherwertigen Tätigkeiten auch zustimmen musst, wäre es eine Verhandlungssache, wann die Tätigkeiten dir offiziell übertragen würden.

Bei Fall 2 wäre es egal, dann wäre nur der Vergütungsanspruch für die Vergangenheit durch die tarifliche Ausschlussfrist verloren, aber die Stufenlaufzeit müsste bis zum Beginn der ursprünglichen Übertragung "zurück gerechnet" werden.

SK

Also seit dem 01.02.2024 übe ich höherwertige Tätigkeiten aus und daher habe ich die Höhergruppierung rückwirkend beantragt.

MoinMoin

Zitat von: SK am 14.08.2024 09:33
Also seit dem 01.02.2024 übe ich höherwertige Tätigkeiten aus und daher habe ich die Höhergruppierung rückwirkend beantragt.
Du hast sie am 1.2. übertragen bekommen vom AG, hast du darüber Nachweise?
Die Anweisung von deinem Vorgestzten dürfte in der Regel keine Übertragung sein.

TVOEDAnwender

Zitat von: SK am 14.08.2024 09:33
Also seit dem 01.02.2024 übe ich höherwertige Tätigkeiten aus und daher habe ich die Höhergruppierung rückwirkend beantragt.

Wenn dem so ist (also das dies nun Deine auszuübenden (!) - und nicht Deine ausgeübten Tätigkeiten seit 01.02. sind), dann bist Du seit dem 01.02.2024 aufgrund der Tarifautomatik höhergruppiert und spätestens seit Ende Februar 2024 ist dann der Zahlungsanspruch fällig. D.h. du müsstest - um die Ausschlussfrist nicht zu verpassen - deinen Zahlungsanspruch ab Februar bis Ende August geltend machen. Ob dies mit deinem "Antrag" gewahrt ist, kann ich nicht beurteilen, da es tatsächlich auf den Inhalt deines "Antrags" ankommt, ob es sich um eine Geltendmachung im Rechtsinne handelt oder nicht.

Wie aber schon MoinMoin schreibt: Wer hat Dir denn die Aufgaben übertragen? Entscheidend ist, dass eine Stelle die dazu befugt ist (im Regelfall das Personalamt oder wie es auch immer bei Euch heißen mag) mit Dir einen Arbeitsvertrag abzuschließen, dir die höherwertigen Tätigkeit "formal" auch übertragen hat.

SK

Zitat von: MoinMoin am 14.08.2024 09:35
Zitat von: SK am 14.08.2024 09:33
Also seit dem 01.02.2024 übe ich höherwertige Tätigkeiten aus und daher habe ich die Höhergruppierung rückwirkend beantragt.
Du hast sie am 1.2. übertragen bekommen vom AG, hast du darüber Nachweise?
Die Anweisung von deinem Vorgestzten dürfte in der Regel keine Übertragung sein.

Es geht nicht dadrum, ob ich nachweisen kann oder nicht.

Mir geht es dadrum, im Falle einer Genehmigung, welche Stufe ich erhalten werde.


Ab 01.08.2024 - Stufe 5

Antragsdatum der Höhergruppierung - 01.08.2024

Rückwirkend zum 01.02.2024


Was wäre hier die neue Stufe?

- Stufe 5?
- Oder Runterstufung von Stufe 5 auf 4?
- Oder wegen rückwirkend Runterstufung von Stufe 4 auf 3?





TVOEDAnwender

Doch, darauf kommt es entscheidend an.

Edit:
Sollte jedoch deinem "Antrag" so entsprochen werden, also es würden Dir die Aufgaben rückwirkend zum 01.02.2024 übertragen, würdest Du zu diesem Zeitpunkt höhergruppiert. (oder Dir sind die Aufgaben schon zum 01.02. wirksam übertragen worden) Nach § 17 Abs. 4 TVöD/VKA würde dies stufengleich geschehen, jedoch würde die Stufenlaufzeit neu beginnen. Da du zum 01.02.2024 in EG X Stufe 4 warst, würdest Du dann in EG Y Stufe 4 landen und die Stufenlaufzeit beginnt dann wieder von neu.

Organisator

Zitat von: SK am 14.08.2024 09:57
Es geht nicht dadrum, ob ich nachweisen kann oder nicht.

Mir geht es dadrum, im Falle einer Genehmigung, welche Stufe ich erhalten werde.


Ab 01.08.2024 - Stufe 5

Antragsdatum der Höhergruppierung - 01.08.2024

Rückwirkend zum 01.02.2024


Was wäre hier die neue Stufe?

- Stufe 5?
- Oder Runterstufung von Stufe 5 auf 4?
- Oder wegen rückwirkend Runterstufung von Stufe 4 auf 3?

Es kommt einzig und alleine darauf an, `zu wann dir die höherwertigen Tätigkeiten übertragen wurden.
- Ab wann du sie ausführst - egal.
- Ob du einen Antrag gestellt hast - egal.
- Genehmigung - gibt es tariflich nicht.

--> Zu wann fand die Übertragung statt?

SK

Zitat von: TVOEDAnwender am 14.08.2024 09:58
Doch, darauf kommt es entscheidend an.

Edit:
Sollte jedoch deinem "Antrag" so entsprochen werden, also es würden Dir die Aufgaben rückwirkend zum 01.02.2024 übertragen, würdest Du zu diesem Zeitpunkt höhergruppiert. (oder Dir sind die Aufgaben schon zum 01.02. wirksam übertragen worden) Nach § 17 Abs. 4 TVöD/VKA würde dies stufengleich geschehen, jedoch würde die Stufenlaufzeit neu beginnen. Da du zum 01.02.2024 in EG X Stufe 4 warst, würdest Du dann in EG Y Stufe 4 landen und die Stufenlaufzeit beginnt dann wieder von neu.

"seit dem 01.02.2024 übe ich höherwertige Tätigkeiten aus, daher beantrage ich die Eingruppierung Entgeltgruppe X"

so sieht mein Antrag ca. aus.

Das heißt, wäre es besser, wenn ich das mit 'rückwirkend' nicht eingemischt hätte?

Dann wäre ich in der Stufe 5?



SK

Zitat von: Organisator am 14.08.2024 09:59
Zitat von: SK am 14.08.2024 09:57
Es geht nicht dadrum, ob ich nachweisen kann oder nicht.

Mir geht es dadrum, im Falle einer Genehmigung, welche Stufe ich erhalten werde.


Ab 01.08.2024 - Stufe 5

Antragsdatum der Höhergruppierung - 01.08.2024

Rückwirkend zum 01.02.2024


Was wäre hier die neue Stufe?

- Stufe 5?
- Oder Runterstufung von Stufe 5 auf 4?
- Oder wegen rückwirkend Runterstufung von Stufe 4 auf 3?

Es kommt einzig und alleine darauf an, `zu wann dir die höherwertigen Tätigkeiten übertragen wurden.
- Ab wann du sie ausführst - egal.
- Ob du einen Antrag gestellt hast - egal.
- Genehmigung - gibt es tariflich nicht.

--> Zu wann fand die Übertragung statt?

Sorry für die Begrifflichkeiten =)

Ist das Ausführen nicht das gleiche wie die Übertragung?

TVOEDAnwender

Wenn Du seit dem 01.02.2024 höherwertige Tätigkeiten ausgeübt hast UND dies Deine auszuübenden Tätigkeiten (d.h. eine vom Arbeitgeber bevollmächtigte Stelle hat Sie dir zum 01.02.2024 wirksam übertragen) seit diesem Zeitpunkt sind, dann bist Du seit dem 01.02.2024 höhergruppiert. Selbst wenn Du in Deinen "Antrag" 01.09. reingeschrieben hättest, würde es nichts an diesem Fakt ändern.
Da Du Dich aber wie Aal um die Frage windest, wer/ob/wie Dir diese Tätigkeiten zum 01.02. übertragen worden sind, gehe davon aus, dass Dir diese noch gar nicht WIRKSAM übertragen worden sind....

SK

Zitat von: TVOEDAnwender am 14.08.2024 10:15

Da Du Dich aber wie Aal um die Frage windest, wer/ob/wie Dir diese Tätigkeiten zum 01.02. übertragen worden sind, gehe davon aus, dass Dir diese noch gar nicht WIRKSAM übertragen worden sind....

Weil ich den Unterschied zwischen Ausführen und Übertragu´ng nicht verstanden habe...

Sorry für die dummen Fragen =)

TVOEDAnwender

Zitat

Sorry für die Begrifflichkeiten =)

Ist das Ausführen nicht das gleiche wie die Übertragung?

Nein. Du könntest auch einfach selber (oder durch einen nicht bevollmächtigten Vorgesetzten angewiesen) höherwertige Tätigkeiten ausüben, ohne dass dies durch die vom Arbeitgeber bevollmächtigte Stelle genehmigt/angeordnet/übertragen worden ist. Das löst dann keinen Anspruch auf eine Höhergruppierung aus. Ganz im Gegenteil: Der Arbeitgeber kann Dir untersagen, dies zu tun, weil es einen Vertragsverstoß wäre, da du immer nur die auch tatsächlich von ihm übertragenen Tätigkeiten auszuüben hast.

TVOEDAnwender

Zitat von: SK am 14.08.2024 10:19
Zitat von: TVOEDAnwender am 14.08.2024 10:15

Da Du Dich aber wie Aal um die Frage windest, wer/ob/wie Dir diese Tätigkeiten zum 01.02. übertragen worden sind, gehe davon aus, dass Dir diese noch gar nicht WIRKSAM übertragen worden sind....

Weil ich den Unterschied zwischen Ausführen und Übertragu´ng nicht verstanden habe...

Sorry für die dummen Fragen =)

Daher die Frage: Wer hat Dir denn gesagt, du sollst ab 01.02. höherwertige Tätigkeiten wahrnehmen?

SK

Zitat von: TVOEDAnwender am 14.08.2024 10:20

Daher die Frage: Wer hat Dir denn gesagt, du sollst ab 01.02. höherwertige Tätigkeiten wahrnehmen?

Mein Vorgesetzter