München Zulage im tv-l

Begonnen von george123, 09.08.2024 14:46

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george123

Hallo alle zusammen, ich möchte bitte fragen ob jemand weiss wie es mit der "München Zulage" für tv-l (E11-5) beschäftigte ist? Bekommt man die oder nicht?

cyrix42

Der TV-L trifft zu übertariflichen Zahlungen naturgemäß keine Aussage.

Wabi Sabi

Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

websgeisti

#3
Meinst du die ergänzende Leistung nach TV-L?

Siehe auch unser Merkblatt dazu: https://www.lff.bayern.de/media/rlgndoqx/2023_08_17_a-406-merkblatt_stand-01062023.pdf

Falls ja: Es gibt einen Grenzbetrag in Höhe von 3.952,43€ brutto (bei Vollzeit, bei Teilzeit reduziert sich der Grenzbetrag entsprechend dem Teilzeitmaß). Liegt dein Tabellenentgelt über diesem Betrag, erfolgt keine Auszahlung. Sollte dein Entgelt darunter liegen, erfolgt eine Auszahlung maximal bis dieser Grenzvertrag erreicht ist. Die Höhe der ergänzenden Leistung beträgt: 136,21€ (bei Vollzeit).

Dein Brutto liegt mit 5.222,60€ über dem Grenzbetrag für die ergänzende Leistung (umgangssprachlich auch als Münchenzulage bekannt), daher erfolgt in deinem Fall leider keine Auszahlung mehr. Aber Achtung; Du hast wahrscheinlich noch Anspruch auf den Kinderanteil (ergänzende Leistung für Kinder) in Höhe von 36,33€, weil dort der Grenzbetrag bei 5.504,01€ liegt und du da drunter bist. Hierzu benötigt die Bezügestelle unter Umständen deine Kindergeldnummer, um zu bestimmen, ob an dich Kindergeld gezahlt wird, außer deine Behörde/Bezügestelle zahlt das Kindergeld selbst aus.

Ich hoffe das war verständlich  :D Ich muss das als Bezügestellensachbearbeiter öfter mal erklären 8)

Stinkstiefel

Zitat von: george123 in 09.08.2024 14:46
Hallo alle zusammen, ich möchte bitte fragen ob jemand weiss wie es mit der "München Zulage" für tv-l (E11-5) beschäftigte ist? Bekommt man die oder nicht?

Also hier in meinem Fall (TV-L) kann ich sagen, das es die "München Zulage" nur bis incl. der E9B/4 gibt. Ab der E9B/5 fällt diese weg.

websgeisti

Zitat von: Stinkstiefel in 15.08.2024 12:24
Zitat von: george123 in 09.08.2024 14:46
Hallo alle zusammen, ich möchte bitte fragen ob jemand weiss wie es mit der "München Zulage" für tv-l (E11-5) beschäftigte ist? Bekommt man die oder nicht?

Also hier in meinem Fall (TV-L) kann ich sagen, das es die "München Zulage" nur bis incl. der E9B/4 gibt. Ab der E9B/5 fällt diese weg.

Am besten immer nach dem Grenzbetrag gehen, das ist sinnvoller als starr sich auf Engeltgruppen/Stufen zu versteifen. Vor allem, weil sich das ganze durch künftige Bezügeerhöhungen sowieso wieder ändern wird. Und deine Aussage stimmt so nicht, da die niedrigeren Stufen in z.B. E11 noch unter diesen Grenzbetrag liegen und daher entweder noch die volle ergänzende Leistung ausgezahlt wird oder ein Teilbetrag, der bis zum Grenzbetrag auffüllen soll. Der TV-EL schreibt nicht, dass die Zulage nur bis zu einer bestimmten Entgeltgruppe gezahlt wird.

Stinkstiefel

@websgeisti

Du hast vollkommen Recht.

Nobelscarlett

Weiß jemand, ob hier auch eine Erhöhung/ Anpassung des Grebzbetrags geplant ist? Vor allem im Zuge der baldigen tariflichen Entgeltanpassung von 200 Eur ab Nov bzw. 5,5% Erhöhung im Februar 2025.

dregonfleischer

Nächstes Jahr soll ja auch in Hamburg so eine Zulage kommen

Wabi Sabi

Zitat von: dregonfleischer in 28.10.2024 10:59
Nächstes Jahr soll ja auch in Hamburg so eine Zulage kommen

Auf welche tarifliche Regelung beziehst Du Dich?
Ein Blick ins Gesetz erleichtert die Rechtsfindung ungemein!

dregonfleischer

Antrag in der Hamburger Bürgerschaft aber nur für Mitarbeiter in den Bezirksämtern mit Publikumskontakt

websgeisti

Es ist wahrscheinlich, das die ergänzende Leistung sowie die Grenzbeträge zum...
- 01.11.2024 um 4,76%
- 01.02.2025 um 5,5 %
...angehoben werden. Soweit ich gesehen habe ist der Änderungstarifvertrag noch nicht final redaktionell abgestimmt.

Nobelscarlett

Zitat von: websgeisti in 29.10.2024 00:11
Es ist wahrscheinlich, das die ergänzende Leistung sowie die Grenzbeträge zum...
- 01.11.2024 um 4,76%
- 01.02.2025 um 5,5 %
...angehoben werden. Soweit ich gesehen habe ist der Änderungstarifvertrag noch nicht final redaktionell abgestimmt.

Das wäre sowas von wünschenswert  ::)
Wie und wo kann man am ehesten erfahren, wann das geändert und angepasst wird? Der 01.11 ist ja doch recht bald. Direkt bei Rechte Bayern in den Gesetzes oder gäbe es quasi irgendwo newsletter zu solchen Anpassungen zu abonnieren?

websgeisti

Laut der ,,tollen Gewerkschaft" (nicht) kommt das fast so wie von mir ,,vermutet":
https://www.bbb-bayern.de/tv-el-uebernimmt-tarifabschluss-vollstaendig/#:~:text=Nach%20dem%20Tarifvertrag%20über%20eine,und%20Hauptwohnung%20(§%2021%20Abs.

Die Grenzbeträge werden zum 01.11.2024 um 200€ erhöht, zum 01.02.2025 um 5,5%.
Vor meinem Urlaub war das noch nicht im Abrechnungssystem, kann sein das dies noch bis zum November-Zahltag reinkommt, ansonsten wohl im Dezember.