[NW] Mindestpension bei Dienstunfähigkeit

Begonnen von guzmaro, 05.11.2024 10:09

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guzmaro

Ist es richtig gedacht, dass wenn man Dienstunfähig wird in NRW , dass es eine Mindestpension von 1935,76 EURO Netto gibt? Überleg meine Dienstunfähigkeitsversicherung zu kündigen. Krankenversicherung müsste dann nur noch zu 30% versichert sein?


Mindestversorgung (§ 16 Abs. 3 LBeamtVG NRW)
Das Ruhegehalt beträgt mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge des zuletzt bekleideten Amtes
(1.1.) - amtsabhängiges Ruhegehalt -. Es darf nicht hinter 61,6 % der jeweiligen ruhegehaltfähigen Dienstbezüge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 5 (ggf. einschließlich Familienzuschlag der Stufe 1) zurückbleiben - amtsunabhängiges Ruhegehalt -.


https://oeffentlicher-dienst.info/c/t/rechner/beamte/nw?id=beamte-nrw-2025&g=A_5&s=14&f=0&fstand=nv&mst=I&z=+61%2C6&fz=100&zulage=0&stj=2025&stkl=1&r=0&zkf=0&pvk=0

Matze1986

nein.

Beachte Absatz zwei:
Minderung um 10,8 Prozent
Es sei denn DU aufgrund Dienstunfall

Casa

Bitte mal die Begriffe brutto und netto nachschlagen. Brutto 1.900 € dürfte stimmen.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Matze1986

Zitat von: Casa in 05.11.2024 11:37
Bitte mal die Begriffe brutto und netto nachschlagen. Brutto 1.900 € dürfte stimmen.

das waren tatsächlich Nettobeträge.

A5, Stufe 10 - NRW
bei 61,6%: 1935,76€ Netto bei StKl I, verheiratet
und 50,8% (Kürzung): 1696,15€ Netto bei StKl I, verheiratet

EdekaA11

Zitat von: Matze1986 in 05.11.2024 13:04
Zitat von: Casa in 05.11.2024 11:37
Bitte mal die Begriffe brutto und netto nachschlagen. Brutto 1.900 € dürfte stimmen.

das waren tatsächlich Nettobeträge.

A5, Stufe 10 - NRW
bei 61,6%: 1935,76€ Netto bei StKl I, verheiratet
und 50,8% (Kürzung): 1696,15€ Netto bei StKl I, verheiratet

Wenn die Mindestpension um 10,8% gekürzt wird (außer DU  aufgrund Dienstunfall) und man 1696,15€ (Netto bei StKl I, verheiratet) erhält, ist das schon knapp. Wenn man jetzt noch die PKV (30% Absicherung, evtl. Kostendämpfungspauschale und Wahlleistungen einrechnet - ca. mind. 300€ tendenz steigend) abzieht, befindet man sich fast auf Bürgergeldniveau. Wenn ich mir überlege wie oft ich schon auf Rechnungen sitzen geblieben bin, Geld vorgestreckt habe, weil es Klärungsbedarf gab, wird mir richtig unwohl sollte ich die Mindestpension beziehen zu müssen  :( Wenn man bis dahin noch kein Eigenheim/Wohnung besitzt, sieht es noch schlechter aus.

Johann

Würde die DU behalten, bis meine Pensionsansprüche hoch genug sind, dass ich bei DU angemessen davon leben könnte. Klar ist das mehr als die meisten Rentner haben. Aber wenn man mit 40 DU wird, hat man ja trotzdem noch einige Jahre auf diesem Planeten zu tun.

RagnarDanneskjoeld

Zitat von: Matze1986 in 05.11.2024 13:04

A5, Stufe 10 - NRW
bei 61,6%: 1935,76€ Netto bei StKl I, verheiratet
und 50,8% (Kürzung): 1696,15€ Netto bei StKl I, verheiratet

Ich bin mir nicht sicher, aber ich glaube, da sind gleich zwei Denkfehler.
M.W. werden nicht 10,8% vom Prozentsatz abgezogen, sondern vom Ausgangsbetrag - also 0,892 x Bruttobetrag (hier leider nicht gegeben) - und das alles zudem nicht vom Netto (das wäre ja auch komisch).
In diesem Fall wäre der Prozentsatz also nicht 61,6, sondern 54,94.

So zeigt es jedenfalls bei mir der Ruhegehaltsrechner an.

Casa

ZitatAber wenn man mit 40 DU wird, hat man ja trotzdem noch einige Jahre auf diesem Planeten zu tun.

Eben. Es lebt sich sicher besonders gut, wenn man krank (DU) ist, viel Zeit hat und mit 1.400 € monatlich - bis zum Lebensende - klarkommen muss. In manchen  Regionen lebt man mit dem Einkommen aus Grundsicherungsniveau. Schlecht für den Pensionör, gut für den Dienstherren. Arme Menschen leben weniger lang.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Beamtenneuling

Das LBV schreibt hierzu:

1.3.4 Mindestversorgung (§ 16 Abs. 3 LBeamtVG NRW)
Das Ruhegehalt beträgt mindestens 35 % der ruhegehaltfähigen Dienstbezüge des zuletzt bekleideten Amtes
(1.1.) - amtsabhängiges Ruhegehalt -. Es darf nicht hinter 61,6 % der jeweiligen ruhegehaltfähigen Dienstbe-
züge aus der Endstufe der Besoldungsgruppe A 5 (ggf. einschließlich Familienzuschlag der Stufe 1) zurück-
bleiben - amtsunabhängiges Ruhegehalt -.



Dort steht nichts von einer Kürzung von 10,8%... habe ich das überlesen?

Quelle:
https://www.google.com/url?sa=t&source=web&rct=j&opi=89978449&url=https://www.finanzverwaltung.nrw.de/sites/default/files/asset/document/ruhegehalt.pdf&ved=2ahUKEwjT9YDYvMWJAxUx6wIHHVo4K5AQFnoECC8QAQ&usg=AOvVaw1cuoEHa1GLoe9iVcxVxhVA

https://www.dbb-nrw.de/mitgliedschaft-service/lexikon/eintrag/L2xleGlrb24vdGhlbWVuYXJ0aWtlbC9tL21pbmRlc3R2ZXJzb3JndW5nLmh0bWw=/#:~:text=Das%20Mindestruhegehalt%20beim%20Bund%20ist,Fixbetrag%20von%2030%2C68%20Euro%20(

guzmaro

Anscheinend war meine Frage nicht so doof bzw viel Unsicherheit.
Vielleicht weiß es ja jemand 100% , weil er selber DU ist oder bei Landesamt oder so arbeitet .

Patricia

Zitat von: Matze1986 in 05.11.2024 13:04
Zitat von: Casa in 05.11.2024 11:37
Bitte mal die Begriffe brutto und netto nachschlagen. Brutto 1.900 € dürfte stimmen.

das waren tatsächlich Nettobeträge.

A5, Stufe 10 - NRW
bei 61,6%: 1935,76€ Netto bei StKl I, verheiratet
und 50,8% (Kürzung): 1696,15€ Netto bei StKl I, verheiratet



Falsch!  61,6% -10,8%  sind  61,6%*(1-0,108) =     54,9472%

2. Fehler: Durch den  Abzug darf das Ruhegehalt nicht(!) unter die Mindestversorgung sinken. (Heaviside-funktion)

AltStrG

Die Mindestversorgung ist die Mindestversorgung, da gibt es keine weiteren Abzüge.

guzmaro

Also über 1900€ netto ab 1.2.2025 wenn man 5 volle Jahre voll hat ?
Finde es echt viel Geld dann .

So viel Rente haben viele nicht los netto wo 40 Jahre gearbeitet haben .

AltStrG

Zitat von: guzmaro in 06.11.2024 04:58
Also über 1900€ netto ab 1.2.2025 wenn man 5 volle Jahre voll hat ?
Finde es echt viel Geld dann .

So viel Rente haben viele nicht los netto wo 40 Jahre gearbeitet haben .

Ich finde 1900 Euro MV nicht besonders attraktiv, wenn man sich sein aktuelle Besoldung als quasi gesunder Beamter ansieht.

Schon gar nicht, wenn man das Bürgergeld + Miete + Wärme + alle Zuschüsse + Vergünstigungen ansieht. Auch bei der MV ist das (fiktive) Mindestabstandsgebot von 115% nicht eingehalten. Das die MV 15% höher liegt, als Bürgergeld + alles dazu muss erstmal bewiesen werden.

guzmaro

Zitat von: AltStrG in 06.11.2024 05:57
Zitat von: guzmaro in 06.11.2024 04:58
Also über 1900€ netto ab 1.2.2025 wenn man 5 volle Jahre voll hat ?
Finde es echt viel Geld dann .

So viel Rente haben viele nicht los netto wo 40 Jahre gearbeitet haben .

Ich finde 1900 Euro MV nicht besonders attraktiv, wenn man sich sein aktuelle Besoldung als quasi gesunder Beamter ansieht.

Schon gar nicht, wenn man das Bürgergeld + Miete + Wärme + alle Zuschüsse + Vergünstigungen ansieht. Auch bei der MV ist das (fiktive) Mindestabstandsgebot von 115% nicht eingehalten. Das die MV 15% höher liegt, als Bürgergeld + alles dazu muss erstmal bewiesen werden.

hmm
wenn ich mal für mich schaue

1935€ wären es Netto.
200€ für PKV bei 30%

1735€

Warmmiete 535€

1200€ übrig als Single.

Ein Bürgergeldempfänger hat nach Warmmiete noch 563€ über.

Hätte also doppelt so viel wie ein Bürgergeldempfänger.

Und Bürgergeld soll nun erstmal nicht steigen, die Besoldung aber schon.

Klar als gesunder Beamter habe ich natürlich mehr.

Und hoffe wir das es bis zur Pension so bleibt.

Aber finde die Versorgung echt super.

Wenn jemand 5 Jahr oder auch 20 Jahre draußen gearbeitet hat, die Menschen haben nicht im Ansatz so viel.