Frage zur Debeka PKV

Begonnen von Stempelritter, 04.11.2024 14:49

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Stempelritter

Woran kann ich erkennen ob meine Debeka-PKV irgendwelche Risikoaufschläge erhebt? Außer den einzelnen Tarifnamen habe ich quasi Null Transparenz wie die jeweiligen Beiträge zustande kommen. Die Debeka könnte einfach xx Euro draufschlagen und es würde kaum auffallen. Ich bin rundum gesund.

Casa

Ob die PKV einen Aufschlag erhebt, siehst du im Angebot, welches du vor Abschluss des Vertrags erhalten hast.
Gib mir ein Minus, wenn dir meine Beiträge gefallen. :-)

Imperator

#2
Zitat von: Stempelritter in 04.11.2024 14:49
Woran kann ich erkennen ob meine Debeka-PKV irgendwelche Risikoaufschläge erhebt? Außer den einzelnen Tarifnamen habe ich quasi Null Transparenz wie die jeweiligen Beiträge zustande kommen. Die Debeka könnte einfach xx Euro draufschlagen und es würde kaum auffallen. Ich bin rundum gesund.

Hallo Stempelritter,

den Risikoaufschlag sieht man in der Beitragserhöhungsmitteilung tatsächlich nicht. In der Regel werden aber 30% auf deine regulären Beiträge draufgeschlagen.

Beamter

Fragen werden immer kurioser.

Sollte man vor Unterschrift klären.

Ansonsten bereits beantwortet: man erkennt es daran, dass es auf dem Papier steht. So banal...

Umlauf

Als nächstes kommt dann die Frage: Muss ich meinen Versicherungsschein lesen?

Wenn es einen Zuschlag gibt, steht er dort definitiv drinnen.
Sogar an 2 Stellen. In der Auflistung der Bausteine ist er auf dem Versicherungsschein separat ausgewiese (im Gegensatz zu den Erhöungsschreiben). Weiter hinten wird der Zuschlag noch einmal mit der Begründung des Zuschlags genannt.

Saxum

Falls die Frage darauf abzielt, ob die Versicherung ,,nachträglich" einen Risikozuschlag erhebt, etwa weil man häufiger krank war: Nein, das darf Sie nicht. Risikozuschläge können nur von beiden Parteien schriftlich vereinbart werden und zwar zum Zeitpunkt des Vertragsabschlusses oder späterer Vertragsänderungen für die etwaigen Mehrleistungen.

Aratrim

@Saxum
Schön wäre es. Nachträglich, also nach dem Versicherungsbeginn, kann ein PKV-Risikozuschlag nur bei einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung (in den ersten Versicherungsjahren) oder bei einem Tarifwechsel in einem Tarif mit einer Mehrleistung erhoben werden.
Bei mir wurde von der Barmenia nach den ersten unbequemen Rechnungen in alten Arztbriefen gesucht bis etwas gefunden wurde. Zack, Anzeigepflichtverletzung, 110% Aufschlag und bei 50% Beihilfe als Anwärter (Ex Soldat) jetzt Kosten von 705 € Euro mtl.
Ich bin in dieser Sache jetzt schon bald 2 Jahre auf meinen Gerichtstermin am warten da ich auf die Feststellung eines Beratungsmangels (Nicht Erwähnung der Teilnahme der Barmenia an der Öffnungsaktion) klage.
Ein Risikoaufschlag muss hierbei eigentlich, wie Umlauf schon sagt, durch eine Diagnose gemäß den eigenen Risikozuschlagskatlog der Versicherung und klar prozentual benannt sein.

Connor

DeBeKa hat gerade den Beitrag P um 40% erhöht. Der Rest, auch Z, blieb gleich. 40%

Beamter

Zitat von: Connor in 05.11.2024 11:57
DeBeKa hat gerade den Beitrag P um 40% erhöht. Der Rest, auch Z, blieb gleich. 40%

Hat in diesem Thema absolut nichts verloren

BalBund

Zitat von: Beamter in 05.11.2024 21:10
Zitat von: Connor in 05.11.2024 11:57
DeBeKa hat gerade den Beitrag P um 40% erhöht. Der Rest, auch Z, blieb gleich. 40%

Hat in diesem Thema absolut nichts verloren

Weiß auch Connor, er hatte es im falschen Thread gepostet. Müsste @unknown mal aufräumen bei Gelegenheit.

Radfahrender

Zitat von: Aratrim in 05.11.2024 09:58
@Saxum
Schön wäre es. Nachträglich, also nach dem Versicherungsbeginn, kann ein PKV-Risikozuschlag nur bei einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung (in den ersten Versicherungsjahren) oder bei einem Tarifwechsel in einem Tarif mit einer Mehrleistung erhoben werden.
Bei mir wurde von der Barmenia nach den ersten unbequemen Rechnungen in alten Arztbriefen gesucht bis etwas gefunden wurde. Zack, Anzeigepflichtverletzung, 110% Aufschlag und bei 50% Beihilfe als Anwärter (Ex Soldat) jetzt Kosten von 705 € Euro mtl.
Ich bin in dieser Sache jetzt schon bald 2 Jahre auf meinen Gerichtstermin am warten da ich auf die Feststellung eines Beratungsmangels (Nicht Erwähnung der Teilnahme der Barmenia an der Öffnungsaktion) klage.
Ein Risikoaufschlag muss hierbei eigentlich, wie Umlauf schon sagt, durch eine Diagnose gemäß den eigenen Risikozuschlagskatlog der Versicherung und klar prozentual benannt sein.
Wie hoch war dein Risikoschlag vorher? Oder gab es keinen?

was_guckst_du

...selbständiges Denken ist in mancher Generation halt nicht mehr so angesagt und Viele stehen einfach auf dem Schlauch, wenn Google und Co auch nicht weiter wissen.. :D
Gruß aus "Tief im Westen"

Meine Beiträge geben grundsätzlich meine persönliche Meinung zum Thema wieder und beinhalten keine Rechtsberatung. Meistens sind sie ernster Natur, manchmal aber auch nicht. Bei einer obskuren Einzelfallpersönlichkeit antworte ich auch aus therapeutischen Gründen